Weniger Leistungsbereitschaft bei Rechtsberatungshilfeschein

vom 31.08.2012, 18:50 Uhr

In Mandant wg. Rechtsberatungshilfeschein ablehnen? habe ich ja schon gefragt, ob man einen Mandanten aufgrund des Rechtsberatungshilfeschein ablehnen darf. Aber gehen wir davon aus, dass dies nicht möglich ist, wie verhält es sich dann mit der Leistungsbereitschaft? Kann man davon ausgehen, dass weniger Leistungsbereitschaft vorhanden ist oder ist es schon so, dass ein Anwalt durchaus auch in solchen Fällen eine gewisse Motivation zeigt, die er bei einem Selbstzahler oder mit der Rechtsschutzversicherung auch anbringen könnte? Gibt es da allgemeine Erfahrungswerte oder ist es von Anwalt zu Anwalt unterschiedlich?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich denke, dass es Anwälte geben wird, die dann weniger motiviert sind. Solche Anwälte gibt es ja immer und es gibt immer gute und schlechte Arbeiter. Ich finde aber, dass es ein guter Anwalt nicht davon abhängig machen wird, ob man selber zahlt oder eben nicht. Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten immer versuchen perfekt zu verteidigen, egal wer zahlt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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