Unterlassungserklärung nur über Anwalt laufen lassen?

vom 26.08.2012, 10:13 Uhr

Herrn Z werden einige Dinge nachgesagt, die nicht den Tatsachen entsprechen. Auf eine Anzeige würde Herr Z erst einmal verzichten wollen, sie wäre jedoch das letzte Mittel der Wahl. Herr Z möchte aber, dass die Aussagen zurückgenommen werden und sie auch nicht mehr öffentlich erwähnt werden. Daher ist er auf die Idee gekommen, eine Unterlassungserklärung unterzeichnen zu lassen. Sollte sich die Gegenpartei nicht darauf einlassen, würde Herr Z weitere juristische beziehungsweise rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Ist es möglich, dass Herr Z vorerst allein versucht, diese Unterlassungserklärung unterschrieben zu erhalten oder sollte er es ausschließlich über einen Anwalt laufen lassen? Wie wahrscheinlich ist es, dass die gegnerische Seite, also Urheber der Aussagen, so etwas unterzeichnet, ist es vom Anwalt sinnvoller oder wenn Herr Z selbst versucht, dies gerade zu biegen? Wie würdet Ihr vorgehen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich würde es zuerst durch gütlich versuchen. Der Anwalt von Herrn Z kann die Gegenpartei durch einen Brief auffordern, diese Anschuldigung zu unterlassen, da es sich dabei um Verleumdnung handelt. Sollte die Gegenpartei dieser Aufforderung nicht entsprechend, wird gerechtlich bzw. anwaltlich ein Antrag auf Unterlassung gestellt.

» AnZwe24 » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,89 »


Das Unterzeichnen einer Unterlassungserklärung die von eine Privatperson verfasst wurde, kommt in meinen Augen nicht mal in der Theorie in Frage. Denn wieso sollte ich z.B. einen solchen Schrieb unterschreiben, wenn die Folgen der Zuwiderhandlung nicht von einem Fachmann festgelegt wurden und u.U. total überzogen sind oder aber der Sachverhalt falsch dargestellt wurde oder aber der Tatbestand gar nicht eingestanden wurde? Angenommen, ich schreibe meinem Nachbarn die Unterlassungserklärung dahingehend, dass ab sofort keine Trompetenstunden in seiner Wohnung gehalten werden dürfen und bei Zuwiderhandlung erwarte ich eine Strafzahlung in Höhe von 250'000 Euro sowie ein öffentliches Entschuldigungsschreiben. So ein Papier kommt praktisch gleich in den Altpapiercontainer.

Ein Anwalt ist notwendig, um zu klären, inwieweit eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Außerdem kann ein Anwalt hier eine Forderung formulieren, die auch vor Gericht stand halten würde. Das allein als juristischer Laie einschätzen zu wollen, ist sicher mindestens vermessen.

Der richtige Weg kann hier nur sein, die Gegenpartei von Hr. Z. auf die Umstände anzusprechen und zu klären. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, dann sollte hier ein Anwalt eingeschaltet werden. Sofern die Sachlage "günstig" ist, kommen dann keine Kosten auf Herrn Z. zu, weil der Verursacher auch die Kosten der Unterlassungserklärung zu tragen hätte. Weigert sich die Gegenpartei hier aktiv zu werden, bleibt dem Hr. Z. letztlich sowieso nur der Klageweg.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich denke auch, dass es sinnvoller ist, eine wirkliche Unterlassungserklärung über einen Anwalt laufen zu lassen. Es wirkt einfach besser, als wenn man selber ein Schreiben aufsetzt und ein Anwalt hat auch viel mehr Möglichkeiten, auf einzelne Punkte einzugehen. Sicher kann man auch anfangs ein Schreiben verfassen, in dem steht, dass die Gegenpartei aufhören soll, unwahre Dinge über Herrn Z in die Welt zu setzen und zu verbreiten. Dies kann auch mit der Bitte um Unterschrift abgeschickt werden.

Ob dieser Brief aber wirklich ernst genommen wird, ist die andere Frage. Ich denke eher, dass jemand, der den Ruf von Herrn Z irgendwie ruinieren möchte, keine Rücksicht darauf nimmt, wenn dieser selber einen Brief schreibt. Auch wenn in dem Brief mit einem Anwalt gedroht wird, wird dieser vermutlich nicht wirklich ernst genommen. Erst, wenn dann wirklich der Brief des Anwalts kommt, könnte es sein, dass die Gegenpartei mit den falschen Aussagen aufhört, weil sie weitere rechtliche Schritte fürchtet.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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