Vater will, dass Kind aus kurzer Affäre bei ihm lebt

vom 26.08.2012, 02:50 Uhr

Frau A. lernte in der Disko einen jungen Mann kennen und die Beiden verbrachten eine Nacht miteinander. Mehr sollte auch nie geschehen und es bestand danach auch kein weiterer wirklicher Kontakt. Nun stellte Frau A. aber fest, dass sie schwanger ist. Als Vater kommt nur der junge Mann in Betracht. Sie unterrichtete den Vater, der daraufhin erst mal eine Abtreibung verlangte.

Mittlerweile ist Frau A. im sechsten Monat schwanger und freut sich auf ihr Baby. Auch ihr Sohn freut sich auf sein Geschwisterchen. Nun verlangt aber der junge Mann, dass das Baby bei ihm leben soll, damit er das Kind unter Kontrolle hat. Außerdem ist er der Meinung, Frau A. hat ja bereits ein Kind und damit sei sie ausgelastet genug.

Welche Rechte hat Frau A.? Welche Rechte hat der Vater? Hat der Vater überhaupt eine Chance, dass das Kind bei ihm von Geburt an Leben darf? Was kann Frau A. unternehmen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



So lange die beiden nicht verheiratet sind, hat sie das alleinige Sorgerecht. Das kann er zwar anfechten, wird aber wenig Chancen haben. Er hat volles Besuchsrecht, wenn die Vaterschaft getestet wurde, sodass man davon ausgehen kann, dass es wirklich sein Kind ist. Ob er dann auch Mitspracherecht haben wird, dass muss allein das Gericht entscheiden. Er kann von der Mutter nicht verlangen, dass das Kind bei ihm leben wird. Auch die Begründung, dass sie bereits ein Kind hat und damit voll ausgelastet ist, wird nicht gelten.

Das beste wäre auf jeden Fall sich mit dem Jugendamt und mit einem Anwalt zu unterhalten. Das der Vater auch Rechte haben wird, das ist klar. Nur wie weit diese gehen muss geregelt werden. Es ist etwas anderes, wenn jemand nicht verheiratet ist oder bereits mit der Person verheiratet war und sich hat scheiden lassen. Bei einem Vater, der mit der Mutter verheiratet war und nun geschieden ist, hat weitaus mehr Rechte.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Er hat ein Vater ein Umgangsrecht, aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter. Ich würde ihm das Umgangsrecht auch gewähren, weile s für das Kind ja wichtig ist, dass es seinen Vater kennt. Allerdings würde ich das Jugendamt einschalten und mich beraten lassen, wie der Umgang sinnvoll geregelt werden kann.

Eigentlich ist es ja schön, dass der Vater sich auch kümmern, weil das ja nicht der Normalfall ist. Allerdings hat er nicht das Recht, dass das Kind bei ihm wohnt. Vielleicht ist die Mutter später mal froh, dass sie einen Teil der Verantwortung für das Kind abgeben kann.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Dem Vater steht auf jeden Fall ein Umgangsrecht zu. Nach der neuesten Gesetzgebung eventuell sogar gemeinsames Sorgerecht (ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht). Damit das Kind bei ihm leben dürfte, müsste es bei der Mutter schon gefährdet sein, einfach so kann er das auf keinen Fall durchsetzen.

Es ist natürlich wünschenswert, dass die beiden sich im Interesse des Kindes zusammenraufen und das ganze ohne Rechtsstreit geregelt bekommen. Frau A sollte keinesfalls versuchen, den Kontakt zu Vater zu unterbinden. Für das Kind ist es schließlich wichtig, beide Elternteile zu haben.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Frau A kann erst mal ganz gelassen bleiben. Denn der Vater wird unter normalen Umständen nicht durchsetzen können, dass das gemeinsame Kind bei ihm aufwächst. Solange man Frau A nicht vorwerfen kann, dass sie das Kind vernachlässigt oder gar misshandelt, kann nichts passieren.

Dem Vater steht ein Umgangsrecht zu, aber mehr erst mal nicht. Selbst ein gemeinsames Sorgerecht müsste er einklagen. Aber da stehen die Chancen eher schlecht. Denn uneheliche Väter bekommen es zwar mittlerweile auch zugesprochen, aber auch nicht so oft, wie man meinen mag.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Fugasi hat geschrieben:Frau A. lernte in der Disko einen jungen Mann kennen und die Beiden verbrachten eine Nacht miteinander. Mehr sollte auch nie geschehen und es bestand danach auch kein weiterer wirklicher Kontakt.

So was ist ein normaler Vorgang und muss letztlich gar nicht bewertet werden. Hier ist einvernehmlich etwas zwischen zwei verantwortungsbewussten Menschen vereinbart worden und damit sollte sich die Sache erledigt haben. Letztlich ist genau so ein Abschluss das Ziel vieler, die in Diskos gehen.

Fugasi hat geschrieben:Nun stellte Frau A. aber fest, dass sie schwanger ist. Als Vater kommt nur der junge Mann in Betracht. Sie unterrichtete den Vater, der daraufhin erst mal eine Abtreibung verlangte.

Das ist so eine dann doch traurige Geschichte und im ersten Moment darf ein Außenstehender jetzt zum ersten Mal an dem Verantwortungsbewusstsein dieser zwei Menschen zweifeln. Denn in der heutigen Zeit kann man genau so einen Fall in aller Regel vermeiden und ich unterstelle mal, dass beide erfahren genug waren, entsprechende Absichten gehabt zu haben. Oftmals gibt man dann an, zu dem einen Prozent zu gehören, bei denen die Schutzmaßnahme versagt hat. Wenn man dann aber die Wahrheit hört, dann ist es eher so, dass "Schutzmaßnahmen" eben letztlich doch nicht getroffen wurden. In der Hoffnung, dass es eben gut geht. Auch wenn die Scham später groß ist, dass man in so eine Situation gekommen ist. Dann redet man lieber vom "gerissenen Kondom" oder ähnlichem. Dazu würde ich - nebenbei - mal bitten, selbst mal zu versuchen, ein Kondom zu reißen. ;)

Wenn der mutmaßliche Kindsvater informiert wird, ist das ein feiner Zug der Dame. Damit hat dieser mehr Zeit sich auf das Leben als Vater eines Kindes (sofern die Mutter es austrägt) einzustellen. Inkl. aller Einschränkungen finanzieller Art! Außerdem kann so schon im Vorfeld versucht werden, ein einvernehmliches Verhältnis hinsichtlich eines gemeinsamen Kindes aufzubauen. Das nun dieser mutmaßliche Vater eine Abtreibung "verlangt", lässt auf nichts gutes schließen. Letztlich bleibt das aber die Sache der (werdenden) Mutter. Die Kontrolle gibt der Mann in dem Augenblick ab, in dem er wieder aus der Frau draußen ist! Ab jetzt entscheidet die Frau allein.

Fugasi hat geschrieben:Mittlerweile ist Frau A. im sechsten Monat schwanger und freut sich auf ihr Baby.

Damit hat die Frau offensichtlich eine Entscheidung getroffen, zu der sie steht. Das ist immer gut und erleichtert die folgenden Handlungen. Schließlich hat sie jetzt eine gewisse Planungssicherheit und kann die Zukunft absehen.

Fugasi hat geschrieben:Auch ihr Sohn freut sich auf sein Geschwisterchen. Nun verlangt aber der junge Mann, dass das Baby bei ihm leben soll, damit er das Kind unter Kontrolle hat. Außerdem ist er der Meinung, Frau A. hat ja bereits ein Kind und damit sei sie ausgelastet genug.

Das ist eine gute Idee des jungen Mannes und sie wäre so auch witzig formuliert. Leider vergisst er hierbei, dass seine Rechte am Kind eher begrenzt sind. Und er kann schon gar nicht entscheiden, wo das Kind leben soll. Ihm bleibt ein Recht, das Kind zu sehen. Die Rechnung, dass die Frau schon ein Kind hat und somit locker eines abgeben kann, ist auch ganz lustig. Was hier aber offen bleibt ist die Frage, wie der junge Mann denn finanziell für das Kind sorgen will. Und auch für die Mutter des Kindes. Gerade bei der Vorstellung, ein Baby bei sich zu Hause aufnehmen zu können.

Fugasi hat geschrieben:Welche Rechte hat Frau A.? Welche Rechte hat der Vater? Hat der Vater überhaupt eine Chance, dass das Kind bei ihm von Geburt an Leben darf? Was kann Frau A. unternehmen?

Wie stellt sich die Mutter vor, dass der Vater zu dem Kind kommt? Sollte er es einfach aus dem Krankenhaus nehmen? Was für eine absurde Frage bzw. Vorstellung. Das Kind ist das Kind der Frau. Der Vater hat hier - nachdem er nicht verheiratet ist - praktisch keine Möglichkeit, was ohne Zustimmung der Mutter oder des Gerichts durchzusetzen. Er müsste sowieso zunächst die Vaterschaft anerkennen. Vorher kann er noch nicht mal verlangen, das Kind zu sehen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der Vater hat meines Wissens nach überhaupt gar kein Recht, denn die Mutter muss ja nicht einmal angeben, dass er der Kindsvater ist und wenn sie nicht blöd ist, unterschreibt sie auch erst gar nicht für das gemeinsame Sorgerecht. Ein Umgangsrecht würde ja nur in Kraft treten, wenn er erwiesenermaßen der Vater ist, aber sie könnte das ja auch abstreiten und dann müsste man erst einmal einen Vaterschaftstest machen, wo sie ja einverstanden sein müsste.

Gerade angesichts dessen, dass er erst eine Abtreibung wollte, finde ich es in dem speziellen Fall gelinde gesagt eine Frechheit, dass er nun der Frau das Kind entreißen will. Woher nimmt er eigentlich überhaupt das Recht, darüber zu urteilen, ob die Frau für das Kind sorgen kann oder nicht? Wenn jetzt nicht gerade katastrophale Zustände im Haushalt dieser Frau herrschen, besteht ja gar kein Anlass, überhaupt daran zu zweifeln, dass die Frau auch für 2 Kinder sorgen kann.
Oder will er dem Baby die Brust geben? Das Ganze klingt echt zu absurd.

Die Frau muss ja den Kontakt nicht gänzlich abbrechen und kann den Erzeuger ja sofern das Verhältnis sich normalisiert auch was das Kind angeht auf dem Laufenden halten, aber sie sollte keine Vaterschaftserklärung unterschreiben oder gar sich auf ein gemeinsames Sorgerecht einlassen, denn daraus, dass er ihr das Kind wegnehmen will und ihr unterstellt, sie sei unterfordert, kann man ja schon ersehen, dass er nicht viel von ihr hält.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Meines Wissens gibt es doch ein neues Gesetz, der beiden Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht gibt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt allerdings in der Regel erst mal bei der Mutter. Gibt sie ihn gar nicht erst als Vater an, muss er erstmal mühsam die Vaterschaft einklagen. Einer Mutter wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einfach so entzogen. Der Vater hat natürlich Recht, zum Beispiel ein Besuchsrecht, aber die muss er erst mal durchsetzen. Einfach wird das nicht. Die Mutter kann sich erst mal beruhigt auf die Geburt vorbereiten. Das Kind wird ihr sicher nicht weggenommen, wenn sie sich nichts zu schulden kommen lassen hat.

» Anjwin » Beiträge: 360 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge


@netti78: Einen Vaterschaftstest kann die Mutter aber nicht auf ewig verweigern. Sobald der potentielle Vater das ganze vor Gericht bringt und die werden schnell handeln, da dem Staat dann eine Menge Kosten erspart bleiben, wird es zu einer richterlichen Anordnung kommen. Dann wird der Vaterschaftstest auch ohne die Einwilligung der Mutter durchgeführt.

@Anjwin: Bei nicht verheirateten Eltern gibt es nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Da müssen die werdenden Eltern zum Jugendamt und eine vorgeburtliche Vaterschaftsankennung vornehmen lassen. Erst wenn das unterschrieben ist, kann die Mutter auch ein gemeinsames Sorgerecht vereinbaren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Anjwin hat geschrieben:Meines Wissens gibt es doch ein neues Gesetz, der beiden Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht gibt.

Den Plan kenne ich auch noch, bin mir aber ziemlich sicher, dass dieser Vorstoß bisher keinerlei Gesetzeskraft hat. Allerdings wird wohl darauf gebaut, dass die Eltern sich selbst gütlich einigen und daher könnte der Vater doch mehr Rechte haben als in einigen Beiträgen vermutet.

Daher würde ich auch beiden Seiten raten, sich von einer Familienberatungsstelle oder dem Jugendamt beraten zu lassen. Denn insbesondere der junge Mann hat auf den ersten Blick ja weniger ehrenhafte Motive. Er sollte sich also klar machen, aus welchen Gründen das Kind bei ihm leben soll. Nur, damit er es unter Kontrolle hat ist ein schlechter Grund. Denn ein Kind macht auch eine Menge Arbeit und Frau A kennt diese Arbeit. Insbesondere wenn sie mit dem älteren Jungen noch nie auffällig war, dann gibt es erst einmal keinen Grund, dass jüngere Kind nicht bei der Mutter zu lassen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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