Ist man mit Heimarbeit automatisch gewerbetreibend?

vom 25.08.2012, 21:06 Uhr

A ist alleinerziehend und sucht für zu hause einen Job, den sie ausüben kann, auch wenn ihre 3 Kinder zu hause sind. Denn wenn sie abends schlafen hat sie genügend Zeit Schreibarbeiten oder Bastelarbeiten zu machen. Da die Kinder noch sehr klein sind (3 Jahre und Zwillinge, die nicht mal ein Jahr alt sind) sind die Kinder auch abends früh im Bett und sie hat Zeit,

Nun hat A gehört, dass sie nur Heimarbeit machen kann, wenn sie einen Gewerbeschein hat. Denn Heimarbeit wäre automatisch auch gewerbetreibend und man ist dann nie in einem Angestelltenverhältnis. A würde aber lieber als Angestellte arbeiten. Noch hat sie ja nichts in Aussicht. Aber wenn es nur mit Gewerbeschein ist, würde sie es nicht machen wollen. Wie sieht es aus? Ist man automatisch gewerbetreibend, wenn man Heimarbeit macht?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Nein, wenn man irgendwo angestellt ist, dann ist man angestellt und nicht gewerbetreibend. Ich war früher auch fest angestellt, habe aber wegen der Kinder eine Zeit lang zu Hause gearbeitet. Außerdem ist man mit Schreibarbeiten nicht unbedingt gewerbetreibend, man kann auch freiberuflich tätig sein.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Nein, denn mit Heimarbeit ist man angestellt, das habe ich auch schon gemacht und meistens wird man auf €400.- Basis eingestellt, aber leider kommt man selten auf diesen Betrag, weil die Verdienstmöglichkeiten doch eher gering sind.

» fenasofia » Beiträge: 530 » Talkpoints: 22,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bei der Heimarbeit handelt es sich nur um eine unselbstständige Tätigkeit, die man meistens vor dem heimischen Computer ableistet. Allerdings fallen diese Einkünfte meistens unter den monatlichen Steuerfreibetrag. Nur alles, was über 400 Euro verdient wird, muss beim Finanzamt zur Versteuerung angemeldet werden.

» AnZwe24 » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,89 »



Es kommt doch dabei darauf an, was Frau A genau machen wird. Denn nicht alle Aufträge werden im Angestelltenverhältnis vergeben. Es kann durchaus sein, dass Frau A ein Gewerbe anmelden muss. Aber da man nicht die genauen Bedingungen kennt, kann man da auch nichts weiter dazu raten, wie es nicht um eine Gewerbeanmeldung steht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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