In welchen Fällen beraten Anwälte auch mal kostenlos?
A braucht unbedingt einen Anwalt wegen eines Beratungsgesprächs. A hat aber kein Geld für einen Anwalt und keine Rechtschutzversicherung. Nun hat A gehört, dass in manchen Fällen auch Anwälte bereit sind kostenlos zu beraten. Es kommt wohl auf die Person, auf den Fall und auch auf den Anwalt an. Aber wann ist es so, dass ein Anwalt auch mal hingeht und kostenlos berät.
Ich meine persönlich mal gehört zu haben, dass Anwälte nicht kostenlos beraten dürfen. Aber die Bekannte von A meint, dass es nicht selten ist, dass Anwälte auch kostenlos beraten. Vor allem dann, wenn sie "wittern", dass aus dieser Beratung doch ein Fall werden könnte. Ist das eine Art Werbung für die Anwälte, wenn sie zwischendurch auch kostenlos beraten?
Wenn man einen Anwalt braucht, aber nachweislich kein Geld dafür zur Verfügung hat, kann man zum Gericht gehen und sich einen Berechtigungsschein für den Anwalt holen. Der Berechtigungsschein steht wirklich nur Bedürftigen wie ALG2-Empfängern zu und kostet eine Gebühr von etwa zehn Euro. Bevor man diesen Schein bekommt, prüft das Gericht, ob ein Anwalt wirklich nötig ist. Man erklärt bereits dort, um was es geht und muss dann auf eine Entscheidung warten, ob man Anspruch auf diesen Schein hat. Früher hat man diesen Berechtigungsschein sofort ausgehändigt bekommen. Heute ist es viel schwerer um daran zu kommen.
Ich wüsste nicht, dass Anwälte kostenlos beraten. Auch wenn es Anwaltshotline gibt, so muss man sie doch nach Zeit bezahlen. Das geht dann über die Telefonrechnung. Für Anwälte gibt es eine Gebührenordnung, an die sich halten müssen. Die einzigen Anwälte, von denen ich weiß, dass sie kostenlos sind, sind die Pflichtverteidiger. Aber es wäre interessant, wenn jemand hier Näheres wüsste. Ich habe nämlich keine Rechtsschutzversicherung und würde gerne gegen einen Ordnungsbescheid Widerspruch einlegen, weiß aber nicht, wie teurer das dann wird, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat. Eine kostenlose verbindliche Rechtsberatung wäre mir auch ganz lieb.
Wenn A "unbedingt" einen Anwalt braucht, dann wird sich A auch nach der Finanzierung umsehen müssen und hier eben alle Hebel in Bewegung setzten müssen, um für diese Beratung zu Geld zu kommen. Wenn das nicht geht, dann bekommt das "unbedingt" vielleicht eine andere Deutung. Wobei ein erstes Beratungsgespräch von Anwälten in aller Regel sowieso kostenfrei ist. Man darf sich hier keine Ratschläge erhoffen, wohl aber eine Einschätzung der Sachlage sowie einen Ausblick auf die möglichen Folgekosten.
Warum es jetzt Fälle geben soll, in denen ein Anwalt kostenfrei arbeitet, ist mir nicht bekannt. Immerhin leistet ein (guter) Anwalt auch was, was ihn Zeit und Aufwand kostet. Zusätzlich erwartet der Klient ja auch, dass man sich auf die Arbeit des Anwalts verlassen kann. Wer sollte sonst haften, wenn der Anwalt falsch berät? Und warum sollte der Anwalt eine Haftung für etwas übernehmen, für das er kostenfrei beraten hat?
Das Anwälte jetzt ihre Arbeit nicht verschenken dürfen, wäre mir auch neu. Es gibt hier nur Grenzen was die Beträge nach Oben hin regelt. So hängt dies z.B. bei Zivilprozessen vom Streitwert ab. Da gibt es dann Regelgebühren für den Anwalt und die lassen sich z.B. hier in etwa abschätzen. Will der Anwalt dann kostenlos arbeiten, stellt er einfach keine Rechnung. Er kann sogar die Gerichtskosten später selbst bestreiten. Aber das würde dann doch zu absurd werden.
Der hier bereits erwähnte Berechtigungsschein für Beratungshilfe wäre sicherlich keine schlechte Option für A, um sich den Gang zum Anwalt ermöglichen zu können. Es fallen dann zwar trotzdem zehn Euro Gebühr an, die A beim Rechtsanwalt entrichten muss, aber das sollte wohl jeder leisten können. Allerdings kann A auch vorab prüfen, ob die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht von der Gegenseite zu tragen sind, sofern es eine Gegenseite gibt. Solche Fragen beantworten tatsächlich einige Anwälte vorab telefonisch, ohne hierfür Kostennoten auszustellen. Versuchen könnte A dies jedenfalls sicherlich, bevor der Gang zum Anwalt angetreten wird, sofern ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe vielleicht sogar von vornherein ausscheidet, weil A möglicherweise diesen Berechtigungsschein nicht erhält. Informationen über die Berechtigungsscheine sollte es zur Genüge im Internet geben, sodass A sich vorab schon mal über die Chancen belesen könnte, einen solchen Berechtigungsschein zu erhalten.
Dass Rechtsanwälte kostenfrei beraten, weil sie einen Fall wittern, kenne ich so übrigens nicht, schon gar nicht aus meiner Berufspraxis. Sicherlich werden kleinere Fragen auch mal telefonisch und kostenfrei beantwortet, aber ganze Sachverhalte werden sicherlich nicht kostenfrei erläutert, zumal ein Beratungsgespräch ganz schön aufwendig für den Rechtsanwalt sein kann. Je nachdem, worum es bei A genau geht, müssten einige Details ausgebreitet und vielleicht auch Recherchen angestrengt werden, um die Sach- und Rechtslage überhaupt erörtern zu können. Ich kenne nun keinen Rechtsanwalt, der eine solche Beratung kostenfrei machen würde, außer dem, mit dem ich befreundet bin und den ich dementsprechend auch einiges fragen kann, ohne, dass daraus gleich ein offizielles Beratungsgespräch wird. Auch meinen Chef kann ich alles mögliche fragen, das einen rechtlichen Hintergrund hat, ohne, dass er mir ein Beratungsgespräch berechnet und es gibt auch zwei Fälle, in denen er mich kostenfrei vertritt.
Aber um in diesen Genuss zu kommen, benötigt man wohl entsprechende private Kontakte, und sofern man diese nicht aufweisen kann, ist es sicherlich hilfreich, sich über den erwähnten Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu informieren und auch darüber, ob es eine Gegenseite gibt, die die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu tragen hat.
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