Renovierungsklausel im Mietvertrag, bindend oder nicht?
Herr K und Frau M haben einen Mietvertrag unterschrieben, den der Vermieter sich organisiert, also nicht selbst aufgesetzt hat. In diesem Mietvertrag ist davon die Rede, dass die Wohnräume alle vier Jahre zu renovieren sind. Die gut vier Jahre sind nun um und die Tapeten an den Wänden sehen an sich noch gut aus, Frau M und Herr K würden dann die unschönen Stellen einfach drüber streichen, vermutlich mit der gleichen Farbe. Aber eine neue Tapete wollen Frau M und Herr K nicht anbringen, weil sie vermutlich im kommenden Jahr ausziehen.
Der Vermieter vermietet nur privat und ihm ist es mehr oder weniger egal, ob die Wohnung tapeziert wird, allerdings kann er sich ja im Grunde auf die Renovierungsklausel im Mietvertrag berufen. Aber inwieweit müssten die Mieter nun die Wohnung wirklich neu tapezieren oder zumindest streichen? Reicht bei einer eigentlich weißen Tapete es aus, wenn die noch einmal einen neuen Anstrich erhält oder müssten schon neue Tapeten angebracht werden? Hat diese Klausel überhaupt Bestand? Ich meine, ich habe mal etwas davon gehört, dass es eher auf den Zustand der Räume ankommt, aber ich bin mir nicht sicher und hatte daher den beiden Mietern versprochen, mal zu fragen und nachzuforschen.
Es gibt eine Vorschrift, welche Räume wie oft im Jahr renoviert werden müssen oder sollen. Das sind aber keine vier Jahre überall. Da müsste man sich dann nochmal anderweitig erkundigen. Gewisse Räume muss man nicht so oft renovieren wie andere. Ausschlaggebend dürfte auch einfach der Zustand der Tapete sein. Wenn die beiden beim Auszug mit weiß streichen, dann sehen sie doch, ob die Tapete noch gut aussieht. Ist das nicht der Fall, dann muss beim Auszug nochmal tapeziert werden. Aber wenn noch alles gut aussieht, dann kann doch sowieso kaum einer beurteilen, ob das nun neu ist oder nicht.
Wichtig ist, und das steht auch in den meisten Mietverträgen, dass die Wohnung weiß übergeben wird. Manchmal kommt die Tapete beim weißen auch halb herunter und das geht natürlich nicht. Dann zieht der neue Mieter ein und hat erstmal die Bescherung. Notfalls kann man aber auch einfach direkt beim Vermieter nachfragen, wie er es denn nun haben will. Er ist es sicherlich ja auch, der die Wohnung abnimmt, oder?
Starre Fristen zur Renovierung sind ungültig. Egal was im Mietvertrag steht. Der Zustand der Wohnung ist ausschlaggebend. Dabei darf man Abnutzung, die dem normalen Gebrauch entspricht, so belassen, wie
sie ist. Stärkere Schäden wie Dübellöcher oder abgerissene Tapete zum Beispiel müssen behoben werden.
Wenn im Mietvertrag steht, dass Räume weiß zurück gegeben werden müssen, muss man sich auch daran nicht halten. Außer die Farbe ist sehr stark, wie zum Beispiel Schwarz oder ein starkes Rot. Also wenn die Wände ein sanftes Gelb haben, kann dies so belassen werden.
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