Hartz 4 statt Bafög?
Frau A. hat ein Kind und lebt mit ihrem Partner und Vater des Kindes zusammen. Herr B. hat ein sehr gutes Einkommen und kann davon seine Familie ernähren. Frau A. möchte nun eine Teilzeitausbildung beginnen. Die Ausbildung ist eine schulische Ausbildung, für die Frau A. keine Ausbildungsvergütung bekommen wird.
Da sie durch die Ausbildung in dem Sinne nicht mehr Arbeitslos ist, bezieht sie auch kein Arbeitslosengeld 1 mehr. Somit muss sie ihre Krankenversicherung selber tragen. Außerdem fallen für die Ausbildung Schulgeld an. Da sie auch eine Anzahl an Praxisstunden leisten muss, ist kein Nebenjob möglich. Nun hat Frau A. Bafög beantragt. Über den Antrag ist allerdings noch nicht entschieden.
Die Schwester von Herrn B. Frau C. meinte nun aber, wenn der Bafög- Antrag abgelehnt wird, würde Frau A. ja Arbeitslosengeld 2 zustehen. Frau A. meint aber, da sie dem Arbeitsmarkt ja wegen der Ausbildung nicht zur Verfügung steht, ist sie eben nicht berechtigt, Gelder aus dem Arbeitslosengeld 2- Topf zu beziehen. Die Schwägerin C. meint aber, wenn man kein Bafög bekommt, dann steht einem eben Arbeitslosengeld 2 zu.
Frau A. hat nun mal einen Rechner im Internet mit den Daten gefüttert. Da sie mit ihrem Mann in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, auch mit seinem Gehalt. Demnach hat sie keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2- Topf.
Was ist aber nun richtig? Es entstehen ja Mehrkosten durch Schulgeld und Krankenversicherung. Oder ist die Ausbildung nun wirklich Privatvergnügen der Frau? Kann Arbeitslosengeld 2 Bafög ersetzen?
Wie das mit dem Besuch einer Schule geregelt ist, weiß ich nicht. Normalerweise dürfte Frau A aber kein Hartz IV bekommen, wenn für diese Schulausbildung grundsätzlich Bafög gewährt wird. Auch Studenten können natürlich kein Hartz IV bekommen, solange sie regulär eingeschrieben sind. Im Urlaubssemester kann das anders aussehen, ansonsten ist Hartz IV aber nicht für Auszubildende und Studenten gedacht, die gar kein Einkommen haben. Manche Leute bekommen ja ergänzende Leistungen, wenn sie nur wenig Geld verdienen. Wenn aber kein Einkommen vorhanden ist bei Frau A, ist auch nichts da, was ergänzt werden kann und außerdem steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, was meinen Informationen nach Grundvoraussetzung für den Bezug von Hartz-IV-Leistungen ist.
Wenn Frau A einen Partner hat, mit dem sie zusammen lebt, wird man diesen in die Verantwortung nehmen, sofern sein Einkommen ausreicht. Da bekommt Frau A kein Geld, weil zuerst der Partner für sie aufkommen muss, obwohl das natürlich für den Partner nicht so toll ist. Hartz IV wird Frau A sicher nicht bekommen und wenn der Bafög-Antrag abgelehnt werden sollte, wäre es denkbar, dass es daran liegt, dass Herr B zu viel verdient und für Frau A aufkommen muss. Ich würde mir da an ihrer Stelle nicht zu große Hoffnungen machen.
Ich kann die Frage jetzt nicht zu Hundert Prozent beantworten, meine mich aber zu entsinnen, dass ein Student, wenn er kein Bafög kriegt, nur die Möglichkeit eines Studien- bzw. Bildungskredits hat. Ich würde jetzt erstmal den Bafög-Antrag abwarten. Und dann im Notfall, also wenn der Antrag abgelehnt wird, mit meinem Ansprechpartner beim Arbeitsamt sprechen. Immerhin klingt es so, als wolle Frau A sich bilden, um danach einen Job zu finden. Vielleicht gibt es einen ganz anderen Topf, aus dem so etwas gefördert wird.
Wer ALG II bezieht, muss dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jeden Job annehmen, den er bekommt. Ebenso gut könnte man hier die Frage stellen, ob man im Knast auch Millionär werden kann. Theoretisch geht dies sicher auch irgendwie aber in der Praxis wird dies kaum vorkommen.
Als nächstes kommt dann sicher noch die Frage, ob man neben seinem Ein-Euro-Job auch noch studieren kann. Diese lässt sich sicher ähnlich beantworten.
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