Frührente wegen Arbeitsunfähigkeit, später wieder arbeiten?
Eine Frührente wird meines Wissens nach bezahlt, wenn jemand nicht mehr fähig ist, um zu arbeiten. Aber es kann ja doch mal vorkommen, dass sich die Ursachen beseitigen lassen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben, oder? Inwiefern kann man trotz einer solchen Frührente doch wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden oder ist man letztendlich für immer mit dem Stempel der Arbeitsunfähigkeit und der daraus resultierenden Frührente gebrandmarkt?
Genau aus diesem Grund werden Erwerbsunfähigkeitsrenten auch nur befristet genehmigt. Aber auch erst dann, wenn es keine Alternativen mehr gibt. Wenn man zum Beispiel noch recht jung ist und nur den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, dann finanziert die Rentenkasse nämlich eine Umschulung. Auf eine Rentenbewilligung lässt sie sich da nicht ein.
Sollte man aber die Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen, dann gilt dies meist für zwei Jahre. Danach wird neu entschieden. Je nach Erkrankung können die Bewilligungszeiträume auch kürzer sein. Längere Zeiträume sind mir da nicht bekannt. Einzig, dass bei Menschen, welche eh nicht mehr viel bis zur Altersrente haben und keine Besserung in Sicht ist, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Befristung beim zweiten Antrag bewilligt.
Erwerbsunfähigkeitsrente werden nicht nur begrenzt vergeben. Die Regel ist allerdings, dass sie erst mal auf Zeit vergeben wird und dann eben wieder geprüft wird. Da kann es aber durchaus sein, dass nach der zweiten oder dritten zeitlich begrenzten Rente, die Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum eigentlichen Rentenalter, also unbefristet, bewilligt wird. Je nach Erkrankung die zur Erwerbsunfähigkeitsrente führt, kann auch beim ersten Antrag schon eine unbefristete Rente bewilligt werden. Da wird aber in der Regel der Betroffene gefragt, ob er damit einverstanden ist. Aber eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen und die gleich auf unbefristet zu beantragen, dass ist nicht möglich. Das liegt in der Entscheidung der Rentenversicherung.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird zurzeit in mehreren Fällen bewilligt. Ein mal der Betroffene ist nicht mehr in der Lage mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Dann ist er nämlich einfach nicht in der Lage erwerbsfähig zu sein. Es gibt aber eine zweite Möglichkeit, wenn die Rentenversicherung die Rente nur bewilligt, weil der Betroffene aufgrund der Erkrankung schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Das steht dann aber auch im Bewilligungsbescheid mit drin. Hierbei wird die Rente aber in der Regel nur auf Zeit bewilligt.
Bei dem zweiten Fall ist es oftmals so, dass die Rente in der Regel unter dem aktuellen Arbeitslosengeld 2 Satz liegt und somit irgendwelche Leistungen beantragt werden müssen. Sollte der Hinweis, dass der Betroffene nur Rente bekommt, weil die Arbeitsmarktlage zurzeit schlecht ist, steht der Betroffene quasi genauso da, wie ein normaler Arbeitslosengeld 2 Empfänger und wird auch zu Maßnahmen geschickt, die ihn befähigen sollen, wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Mit den selben Rechten und auch Pflichten.
Aus einer Erwerbsunfähigkeitsrente kann man jederzeit wieder raus. Das ist kein großer Aufwand. Das Problem liegt eher an anderen Stellen. Gibt man die Erwerbsunfähigkeitsrente quasi auf, steigt ins Berufsleben wieder ein und schafft es aufgrund der Erkrankung nicht, dann ist es sehr schwierig wieder in den Rentenbezug rein zu kommen. Deshalb ist es ratsam, bevor man wieder ins Berufsleben einsteigen möchte, ein Arbeitstraining zu machen. Dort wird getestet, ob man wirklich wieder mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
@XL: Die Erwerbunfähigkeitsrente liegt nicht immer unter dem Satz für Arbeitslosengeld II. Die Höhe richtet sich nämlich nach den gezahlten Beiträgen. Ein Arbeitnehmer, welcher rund zehn Jahre Beiträge gezahlt hat, wird also nur eine geringe monatliche Rentenzahlung bekommen. Hat man dagegen schon 30 Jahre eingezahlt, wird man auch entsprechend höhere Zahlungen bekommen.
@ Punktedieb: Ich habe auch mit keinem Wort von immer geschrieben. Ich schrieb von oftmals. Es ist aber nun mal so, dass nur jemand drängt und Maßnahmen einleitet, wenn die Punkte zusammen treffen. Und genau auf den Punkt habe ich mich bezogen.
XL hat geschrieben:Bei dem zweiten Fall ist es oftmals so, dass die Rente in der Regel unter dem aktuellen Arbeitslosengeld 2 Satz liegt und somit irgendwelche Leistungen beantragt werden müssen.
Da hast du es doch als Fakt hingestellt, dass man mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente sehr oft unter dem Regelsatz für Arbeitslosengeld II liegt. Und das ist aber nur bei jüngeren Rentenbeziehern so. Denn wer mit 50 Jahren und noch älter eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, der bekommt schon fast die Höhe, welche bei erreichen der Altersrente dann monatlich ausgezahlt wird.
Und er mit einer Erkrankung nur schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, dem wird eher selten die Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt. Diese Menschen bekommen dann eine Umschulung finanziert, damit sie eben wieder arbeiten können. Denn sie sind ja nicht wirklich erwerbsunfähig, sondern können nur ihren Beruf auf Grund einer Erkrankung ausüben.
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