Bewerbung im Ausland, Unterlagen allesamt übersetzen lassen?
Frau B möchte sich gern im Ausland in ihrem Ausbildungsberuf bewerben und hat ein entsprechendes Anschreiben und den Lebenslauf bereits aufgesetzt und zwar in der Landessprache. Zwar ist es erwünscht, dass der neue Mitarbeiter dort Deutsch spricht und man kennt sich auch recht gut in der deutschen Sprache aus, aber Frau B ist in solchen Dingen so korrekt, dass sie es direkt in der Landessprache versuchen möchte.
Wie sieht es mit Schul- und Arbeitszeugnissen aus? Wo muss sich Frau B diese übersetzen lassen und was ist dafür zu zahlen? Müssen diese Zeugnisse noch beglaubigt werden oder anderweitig überprüft werden? Wie geht man bei einer Auslandsbewerbung am ehesten vor?
Ob man alle Unterlagen übersetzen lässt, beziehungsweise dieses gewünscht wird, hängt doch einzig und alleine davon ab, was in der entsprechenden Stellenausschreibung gefordert wird und was der mögliche zukünftige Arbeitgeber dahingehend verlangt.
Es bringt dann beispielsweise recht wenig, alle Unterlagen mitsamt Schulzeugnissen übersetzen und dergleichen übersetzen zu lassen, wenn man sich zum Beispiel bei einer BMW-Niederlassung in China bewirbt. Im Rahmen seinen zukünftigen Jobs dort aber nur mit deutschsprachigen Mitarbeitern zu tun hat und nicht einmal Fremdsprachenkenntnisse verlangt werden.
Normalerweise wird in den entsprechenden Stellenausschreibungen darauf hingewiesen, welche Dokumente in welcher Sprache verlangt werden und sollte dies nicht der Fall sein, verschafft die Nachfrage per Telefon oder Email Klarheit.
Dann sollte sich auch herausstellen, ob eine einfache Übersetzung ausreichend ist oder ob diese von den entsprechenden Stellen beglaubigt werden muss. Dies kann vor allem bei Schulzeugnissen und Berufsabschlüssen der Fall sein.
Ob Unterlagen übersetzt und eventuell beglaubigt werden müssen, das hängt vom Job und vom jeweiligen Land ab. In den Niederlanden, in Großbritannien, Irland oder Spanien sind Arbeitszeugnisse absolut unüblich. Da reichen ein Anschreiben, der Lebenslauf in Landessprache und einige Referenzen mit Telefonnummern aus.
Nur offizielle Abschlüsse wie beispielsweise in Medizin oder als Kranken- oder Altenpfleger müssen nachgewiesen werden. Als Fachkraft im Büro, für Versicherungen, etc. ist das nicht notwendig. Das erklärte einem dann aber der Arbeitgeber, wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt.
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