Kann die Arge einen Rentenantrag stellen?

vom 19.08.2012, 01:35 Uhr

Frau A. ist arbeitslos. Da sie an Krebs erkrankt ist und zurzeit behandelt wird, bezieht sie Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf. Das bereits seit sechs Monaten. Nun fordert das zuständige Amt Frau A. auf, innerhalb von 14 Tagen einen Rentenantrag bei der zuständigen Rentenversicherung zu stellen. Frau A. befindet sich aber weiterhin in einer Behandlung ihrer Krebserkrankung und ist auch noch nicht im Rentenalter.

Nun droht das Amt ihr, wenn sie den Antrag nicht selbst, innerhalb der genannten Frist stellt, würde eben das Amt den Antrag stellen. Ist das überhaupt möglich? Und muss Frau A. wirklich Rente beantragen? Und ist die Frist nicht ein wenig kurz bemessen? Was kann Frau A. nun machen? Sie ist ja noch dazu, aufgrund ihrer Krebserkrankung und der nötigen Therapien, doch sehr eingeschränkt.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde mit der Rentenanstalt sprechen, ob ein Antrag überhaupt gestellt werden muss. Eine Krebserkrankung, die eventuell überwunden wird, bedeutet dann nicht, dass man danach nicht arbeiten kann. Das Amt will die Zahlungen einstellen und wird aus diesem Grund Druck machen. Notfalls sollte sie sich an einen Anwalt halten. Frau bekommt, dadurch das sie arbeitslos ist, die Prozesskosten gezahlt.

Wenn das Rentenalter noch nicht erreicht wurde, dann muss auch keine Rente beantragt werden. Anders sieht es erst aus, wenn die Erkrankung für immer ein Arbeiten unmöglich macht und dieses auch von einem Arzt bescheinigt wird. Erst dann kann ein Rentenantrag gestellt werden. Ich würde mich an Fachleute begeben, die sich damit bestens auskennen und würde sofort handeln.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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