Beantragung auf Wohngeld, was muss angegeben werden?

vom 18.08.2012, 15:59 Uhr

Angenommen, Herr A und Frau Z suchen sich eine gemeinsame Wohnung. Frau Z ist leider arbeitslos und Herr A ist berufstätig verdient aber ein unteres Gehalt, jedoch genug, um Frau Z unterstützen zu müssen, wenn diese einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen müsste. Sie haben es auch schon ausgerechnet, möchten aber nun zusammenziehen, da sie sonst eine Wochenendbeziehung führen.

Daher ist Herr A nun auf die Idee gekommen, sich einfach mal unverbindlich nach Wohngeld zu erkundigen. Was genau muss aber dort angegeben werden und wie viel Privatsphäre wird da frei gegeben, wenn Wohngeld beantragt wird? Welche Informationen sind zur Berechnung auf Wohngeld wirklich relevant und welche Informationen muss Herr A auf keinen Fall preis geben?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Bei Wohngeld muss erst mal weniger von den finanziellen Verhältnissen angegeben werden, als beim Arbeitslosengeld II. Heißt, dass man nur die monatlichen Einnahmen und die jährlichen Zinserträge angeben muss. Ob das nun ein recht kleiner Sparbetrag ist, welcher aber viel Zinsen erwirtschaftet oder ob man eine größere Summe auf einem normalen Sparbuch hat, will niemand wissen.

Da du keine Kinder erwähnt hast, trotzdem eine Erklärung dazu. Denn wenn man Unterhalt bekommt, muss dieser auch angegeben werden. Allerdings auch Ausgaben für Kinderbetreuung und Essengeld in der jeweiligen Einrichtung.

Zur Wohnung wird die Größe, die Kaltmiete und die Nebenkosten abgefragt. Dazu dann noch die Kosten, welche nicht in den Mietnebenkosten enthalten sind. Denn Strom muss man ja direkt selbst beim Versorger zahlen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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