Garage in Mietvertrag - Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?
Herr A. Hat mit seiner Wohnung eine Garage gemietet, die als Extraposten in seinem Mietvertrag drinsteht und 50 Euro kostet. A. hat zwar kein Auto, aber er nutzt die Garage außer zum Abstellen von Gerümpel auch für die insgesamt sechs Fahrräder der Familie. Das Haus selber hat keinen Fahrradkeller, die Fahrräder am Fahrradständer im Hof unterzubringen, ist Herrn A. zu riskant, weil sich unter den Fahrrädern auch ein hochwertiges Rennrad befindet.
Nun hat Herr A. von seinem Vermieter eine Kündigung der Garage wegen Eigenbedarfs bekommen. Die Tochter des Vermieters ist in das Haus eingezogen und braucht für ihr Auto eine Garage. Außerdem hat der Vermieter in dem Kündigungsbrief noch geschrieben, dass Herr A. ja kein Auto besitzt und die Garage nur zum Unterstellen von Autos gedacht sei, er sie also sowieso zweckentfremde.
Kann der Vermieter die Garage unabhängig von der Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen? Der Mietvertrag der Garage ist sozusagen im Mietvertrag der Wohnung enthalten. Sie ist zwar getrennt aufgeführt, steht aber auf demselben Papier. Weiß jemand, ob das geht? Kann der Vermieter vielleicht sogar die ganze Wohnung kündigen, wenn die Garage zweckentfremdet wird?
Ohne Experte zu sein würde ich behaupten, dass die Liebe so weit nicht gehen würde, dass hier ein deutsches Gericht von einem Notstand für eine Familienangehörige ausgehen wird, wenn die Tochter für ihr Auto keine Garage hat. Entweder, die gesamte Wohnung wird wegen Eigenbedarfs gekündigt, oder aber eben gar nichts. Nur die Garage kann so nicht ausgenommen werden!
Was die vorgeschobene Zweckentfremdung angeht, gibt es zwar tatsächlich ältere Urteile, welche untersagen, die Garage zum Unterstellen von Gerümpel zu nutzen. Das zum einen aus Sorge dass sich dieses z.B. entzünden könnte und damit auch zur Gefahr für Dritte wird. Zum anderen weil die Garage tatsächlich "Zweckgebunden" sein kann. Hier aber werden die Fahrräder in der Garage abgestellt. Und damit wird diese definitiv nicht "Zweckentfremdet" und der Vermieter dürfte auch mit dem "Argument" ins Leere laufen.
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