Gewährleistung bei reduzierten Artikeln anders?

vom 18.08.2012, 13:06 Uhr

In einigen Geschäften kann man reduzierte Ware kaufen, die von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen ist. Wie ist es aber, wenn eine solche Ware nicht ordnungsgemäß funktioniert oder aber irgendwie nach ein paar Tagen ohne eigenes Verschulden kaputt geht? Hat man da als Kunde dennoch ein Recht auf Gewährleistung oder hätte man sich selbst vorher genauestens mit der Ware beschäftigen müssen? Wie ist es da mit Euren Erfahrungen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Meines Wissens nach, hast du dann das Nachsehen, wenn dir die gekaufte Kleidung kaputt geht. Es steht ausdrücklich auf dem Kassenbon, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Und wenn du diese kaufst, dann erklärst du dich damit auch einverstanden.

So würde ich das jetzt sehen. Wie die Rechtslage genau aussieht, kann ich jetzt dazu nichts sagen. Wenn ich mir reduzierte Ware kaufe, untersuche ich diese noch im Geschäft, ob irgendwelche Mängel vorhanden sind. Und bis jetzt hatte ich auch keine Probleme, dass mir was kaputt gegangen ist.

» natascha19821 » Beiträge: 68 » Talkpoints: 25,66 »


Manchmal ist es ja so, dass die Ware sogar einen Mangel hat und er deswegen so günstig ist. Dann kannst du schlecht später damit hingehen und sagen, dass die das stört. Du wusstest auch im Vorfeld, dass die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist und dann ist das auch so. Bestellst du hingegen über das Internet, dann sieht das anders aus. Da hat man ja generel ein 14 - tägiges Widerrufsrecht, von dem man natürlich Gebrauch machen kann. Soweit ich weiß auch dann, wenn die Ware reduziert wurde. Kaufst du das im Handel, ist die Sachlage aber anders.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



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