Unterhaltshöhe für Kinder jährlich neu berechnen lassen?
A wohnt seit einem Jahr von seiner Frau getrennt und hat 2 Kinder. Die Kinder bekommen auch regelmäßig den Unterhalt. Dieser wurde kurz nach der Trennung auch genau vom Gericht bestimmt. Nun hat A wieder ein Schreiben vom Anwalt der Frau bekommen, dass er wieder die Finanzen vorlegen muss, damit der Unterhalt neu berechnet werden kann. Die Kinder sind 1 Jahr und 3 Jahre alt.
A hat zwar gehört, dass ab einem bestimmten Alter die Kinder einen höheren Anspruch haben, aber nicht, dass jedes Jahr neu ausgerechnet und berechnet werden muss. Ist es richtig, dass ein Vater jedes Jahr seine Finanzen frei legen muss um eine neue Berechnung für den Kindesunterhalt zu bekommen? Oder ist das nur Schikane der Frau? Denn sie hat keinen Unterhaltsanspruch, weil sie mehr verdient als A. Sie geht auch Vollzeit arbeiten. Die Kinder sind in der Zeit bei den Eltern der Exfrau.
Es kann durchaus vom Gericht so festgelegt worden sein, dass A jedes Jahr überprüft wird. Das wird dann gemacht, wenn der Verdienst sehr schwankt oder es einen Tarifvertrag gibt, welcher vorsieht, dass in bestimmten Abständen Lohnerhöhungen vorgenommen werden. Auch wenn A den Arbeitgeber wechselt kann ein Verdienstnachweis gefordert werden, wenn man davon ausgehen kann, dass sich eben die Einkünfte dabei erhöht haben.
Auch wenn die Ex-Frau von A selbst arbeiten geht, hat sie das Recht ihrer Kinder wahrzunehmen und eben kontrollieren zu lassen, ob A zu einem höheren Unterhalt verpflichtet werden kann. Man sollte dabei immer sehen, dass es um die Rechte der Kinder geht. Klar, gibt es auch Elternteile welche dann solche Dinge nutzen, um den zahlenden Elternteil zu schikanieren. Aber davon sollte man nicht immer ausgehen.
Wenn es nicht rechtlich in Ordnung wäre, würde der Anwalt A ja nicht zur Vorlage seiner Einkommensnachweise auffordern. Denn der Anwalt von A würde diese Forderung ja schnellstens ablehnen, wenn die Ex-Gattin nicht die Rechte zur erneuten Prüfung der Einkommensverhältnisse hätte.
Ja, das muss ja dauernd angeglichen werden, wenn zum Beispiel eine neue Düsseldorfer Tabelle herauskommt, ändern sich die Beträge. Das Geld ist nicht für die Frau, sondern für die Kinder, bzw. in diesem Fall scheinen ja die Großeltern den unbaren Unterhalt zu leisten, also die Arbeit zu tun. Vielleicht gibt die Frau ihnen Geld dafür, das weiß man nicht. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum der Vater sich da verweigern sollte. Die Frau darf gar nicht auf das Geld verzichten, weil sie den Kindern dann einen gewissen Lebensstandard vorenthält, der ihnen zusteht.
Ich wollte am Anfang auch auf einen Teil des Unterhalts für die Kinder verzichten, weil ich mich für die Trennung verantwortlich fühlte, aber die Rechtsanwältin hat gesagt, dass ich das nicht könne, weil das ja nicht mein Anspruch, sondern der der Kinder sei.
@anlupa: Eine Mutter beziehungsweise der Elternteil wo die Kinder leben, darf immer auf den Unterhalt verzichten. Allerdings kann man dann später nicht ankommen und diesen Verzicht wieder rückgängig machen. Und deswegen raten Anwälte dazu auf nichts zu verzichten.
@anlupa: die Düsseldorfer Tabelle wird allerdings nicht jährlich angeglichen, sondern in der Regel alle zwei Jahre. Also andauernd ist das ja auch nicht.
@MissMarple: Die Kinder zur Schikane heran zu ziehen ist vielleicht denkbar, aber gerade beim Unterhalt würde sich da kein Amt als Helfershelfer missbrauchen lassen. Punktedieb hat ja schon Gründe genannt, warum es denkbar, dass eine jährliche Neuberechnung stattfindet.
Die Arbeit der Frau des A hat damit nichts zu tun. Die Kinder wohnen doch sicher bei der Frau und die leistet damit ihren Teil, nämlich den Betreuungsunterhalt. Wie diese berufstätige Mutter dann die Betreuung während der Arbeitszeit regelt, ist vornehmlich ihre Sache. Der Unterhalt dient nämlich nur für die Sicherstellung der Betreuung, er dient auch für die Zahlung der Kosten, die für das Wohnen entstehen, ebenso wird für die Kinder sicher auch eingekauft und das in Form von Lebensmitteln und Kleidung und auch anderer Bedarf wird so gedeckt.
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