Folgen von Falschberatung und Schadensersatz

vom 17.08.2012, 12:41 Uhr

A hat in einem Drogeriemarkt eine Haarfarbe gekauft. Bevor sie diese gekauft hat, hat A sich bei einer Verkäuferin dort erkundigt. Sie hat blondierte Haare und wollte die Haare wieder eine Nuance dunkler haben. Sie fragte die Verkäuferin, welche Farbe sie dafür nehmen kann und die Verkäuferin hat ihr zu einer bestimmten Farbe geraten. Sie meinte, dass diese auf jeden Fall keinen Schaden anrichten würde.

Gesagt getan. A ist nach hause und hat die Haarfarbe genutzt und nun hat sie fleckige, teilweise grünliche Haare. Sie ist in den Drogeriemarkt zurückgegangen und hat die Haare gezeigt. Die Verkäuferin war aber nicht da und die Filialleitung meinte, dass die Verkäuferin gar keine beratende Tätigkeit ausführen dürfen und daher auch keiner haftet. Was kann A nun machen? A sieht verboten aus und kann so kaum auf die Straße ohne eine Kopfbedeckung. Kann man nicht Schadenersatz verlangen oder zumindest einen Besuch beim Friseur, der das alles wieder richten kann?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Frage wäre eben, ob man von einer Verkäuferin im Drogeriemarkt wirklich eine fachgerechte Beratung erwarten darf und diese dann bei Falschberatung auch haftbar machen kann. Denn letztlich ist es eben nur eine Verkäuferin, die hat keine Ausbildung als Kosmetiker. Verkäufer sind meist mehr oder weniger austauschbar, die lernen dann beispielsweise im Supermarkt während der Ausbildung, arbeiten dann vielleicht in der Drogerie und mal woanders usw. Da gibt es keine richtige Ausbildung bezüglich der Kosmetika, höchstens mal eine kurze Schulung. Ich denke, dass man höchstens eine Friseur für sowas verantwortlich machen kann, falls der Ähnliches verursacht hat, aber keine Verkäuferin in der Drogerie. Rechtlich wird es da kaum Möglichkeiten geben.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich schließe mich Zitronengras da mal an. Selbst geschulte Frisöre sind sehr vorsichtig, wenn Kunden mit vorbehandeltem Haar eines x-beliebigen Produktes kommen. Da ist eine Prognose schwierig. Wie soll dann eine Mitarbeiterin eines Drogeriemarktes, der gleich mehrere verschiedene Produkt- und Firmenreihen anbietet da besseres leisten. Natürlich hätte sie deiner Freundin besser ein neutrale Antwort geben müssen, aber so wirkliche Kompetenz kann man heute im Einzelhandel kaum erwarten. Einen Versuch würde ich diesbezüglich noch starten und an die Zentrale des Drogeriemarktes schreiben.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Aus Kulanz sollte der Drogeriemarkt die Kosten vom notwendigen Friseurbesuch übernehmen. Schließlich kann man mit solchen haaren nicht auf die Straße gehen. Außerdem kann man dies auch als eine Form der Körperverletzung sehen. Es stellt sich aber die Frage, ob man den Drogeriemarkt oder die Verkäuferin haftbar machen kann. In der regel übernehmen Geschäfte die Kosten für eine Ausbesserung. Schließlich wollen sie keine Kunden verlieren und auch der Ruf des Drogeriemarktes könnte auf dem Spiel stehen. Ein Grund mehr für eine angemessene Entschädigung. Auch wenn es sich um keine ausgebildete Friseurin handelt, kann man zumindest ein paar Grundkenntnisse erwarten, wenn man in einem Drogeriemarkt arbeitet. Zumindest sehe ich das so.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Stefan569 hat geschrieben:Aus Kulanz sollte der Drogeriemarkt die Kosten vom notwendigen Friseurbesuch übernehmen.

Und wieso? Ich denke, dass ein Kunde auch eine gewisse Eigenverantwortung hat. Die Frage ist doch, inwieweit die Verkäuferin überhaupt von der Blondierung unterrichtet war und es stellt sich weiterhin die Frage, ob die Kundin ihr auch gesagt hat, welche weitere chemische Behandlung mit welchem Produkt vorgenommen wurde. Ohne solche Informationen kann vielleicht ein Friseur etwas gelungenes schaffen, aber eine Fachberatung von meist ungelernten Kräften ist so wohl nicht zu erwarten.

Daher stellt sich wirklich die Frage, ob und in welchem Umfang Schadenersatz verlangt werden kann. Wenn die Verkäuferin eigentlich gar nicht beraten darf, dann ist so ein Fauxpas sicherlich nicht von den Versicherungen des Marktes abgedeckt. Hier könnte man sich nur an die Verkäuferin selbst wenden. Hier wäre aber zu klären, ob der Kunde da überhaupt zu seinem vermeintlichen Recht käme, da dem ja die oben aufgeführten Fragen entgegen stehen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hier jetzt eine Aussage zu treffen, ist sehr schwierig, weil von uns ja keiner bei diesem Beratungsgespräch dabei war und mitbekommen hat, was die Verkäuferin gesagt hat. Ich denke aber auch, dass eine Verkäuferin in einem Drogeriemarkt oft gar nicht die nötige Ausbildung hat, zu beurteilen, welche Farbe nun die richtige ist. Vor allem war es natürlich sehr unklug von ihr, zu sagen, dass mit der empfohlenen Farbe auf keinen Fall etwas schief gehen könne. Aber eigentlich müsste jedem Verbraucher klar sein, dass er selber verantwortlich ist, wenn er diese Haarfarbe kauft und verwendet.

Ich würde an Stelle von A trotzdem noch mal in den Drogeriemarkt gehen, wenn diese Verkäuferin dort ist. Nur so kann richtig gestellt werden, was die Verkäuferin tatsächlich gesagt hat. Vielleicht hatte A ja auch noch jemandem bei dem Einkauf dabei, der sozusagen als Zeuge fungieren könnte. Damit könnte dann auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Filialleitung der Verkäuferin mal mitteilt, dass sie ihre Kompetenzen überschritten hat und das in Zukunft zu unterlassen hat.

A hat davon zwar nicht unbedingt noch etwas, aber so ist immerhin schon mal halbwegs sichergestellt, dass so eine Situation in dem Drogeriemarkt hoffentlich nicht mehr passiert.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Eine Aussage dazu ist schwierig. Generell ist weder die Verkäuferin, noch die Drogeriekette da in der Verantwortung. Wenn die Färbung fleckig und grünlich ist, liegt eine falsche Handhabung der Farbe nahe, es sei denn, die Farbe war abgelaufen oder schlecht. Ob das möglich ist, kann ich nicht sagen. Das würde aber nur den Grünton erklären, nicht die fleckige Verteilung. Diese kommt von falscher Verwendung. Ob diese nun beim Färben an sich oder bei der Auswahl des Produktes gemacht wurde, kann man aus der Ferne und ohne dabei gewesen zu sein natürlich nicht sagen. Manchmal liegt es auch an der Auswahl der Pflegeprodukte.

Manche Pflegemittel mit Silikon ummanteln die Haare derart stark, dass Dauerwellflüssigkeit oder Färbeflüssigkeit nicht entsprechend wirken können. Besonders bei einer Vorbehandlung mit Blondierung ist die Auswahl einer Haarfarbe besonders umsichtig zu treffen. Die Haare sind schon angegriffen und geschädigt, da wirkt Farbe nicht wie bei normalem, unbehandeltem Haar. Dazu gibt es spezielle Haarfarbe und eine Vorgabe, wie lange der Zeitrahmen zwischen den einzelnen Behandlungen liegen sollte.

Dann ist die Einwirkzeit der Farbe und das Zusammenmischen der einzelnen Komponenten oft auch noch ein Fehlerfaktor. Man sieht also, dass eine Pauschalaussage "Verkäuferin hat falsch beraten" so nicht möglich ist.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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