Gelten Schulden, die in der Ehe entstehen, für beide?
In diesem Beitrag hier geht es um die Frage, ob Schulden, die vor einer Hochzeit bestanden, nach der Ehe von beiden abgetragen werden müssen. Mich würde interessieren, wie das geregelt ist, wenn innerhalb einer Ehe Schulden gemacht werden. Auch nach der Hochzeit hat man ja eigentlich getrennte finanzielle Verhältnisse und wirft nur einen Teil des Geldes z.B. für die Miete zusammen. Zumindest ist das in den mir bekannten kinderlosen Ehen so üblich. Wenn nun einer der beiden Schulden macht, muss diese dann der andere abbezahlen?
Und wie sähe es aus, wenn einer der beiden arbeitslos wird? Ein Jahr lang würde ja meines Wissens nach das Amt auf jeden Fall das Arbeitslosengeld zahlen, danach würde ja dann ALG II (also Hartz IV) folgen. Für die Eheleute wäre es ja finanziell am sinnvollsten, wenn Sie offiziell nicht füreinander aufkommen müssten, denn dann würde der arbeitslose Partner ja ALG II erhalten. Oder wird dann die Ehe als Bedarfsgemeinschaft gewertet und der arbeitende Partner muss für den anderen aufkommen, sodass dieser kein ALG II bekommt? Gilt das auch dann, wenn der arbeitende Partner die ganze Woche nicht da ist oder wenn beide im Sinne eines Living-Apart-Together nicht direkt im selben Haus wohnen?
Kann man das irgendwie ausschließen, etwa indem man einen Ehevertrag aufsetzt, in welchem man eine Gütertrennung festlegt und geregelt wird, dass die Schulden, die während der Ehe entstehen, nicht von dem anderen Partner bezahlt werden? Mir ist schon klar, dass man normalerweise dem Partner hilft, aber rein rechtlich wäre es ja besser, die Pflicht dazu auszuschließen. Kann man das irgendwie machen?
Zum Thema Arbeitslosigkeit kann ich in Bezug auf das Arbeitslosengeld II etwas hinzufügen, denn ein Ehepaar wird zusammen als Gemeinschaft gesehen. Das ist im Übrigen schon völlig ungerecht bei "nur" Lebenspartnerschaften, die nicht verheiratet sind, da hier im Gegensatz zu einem Ehepaar nicht einmal die Familienversicherung der Krankenversicherung greift, während es beim Ehepaar eben auch über diesen Weg geht. Mitunter mag das auch ein Grund sein, warum zu Zeiten, als das Arbeitslosengeld II eingeführt wurde, die Eheschließungen gestiegen sind.
Arbeitet einer der beiden Ehepartner, so wird das Gehalt vollkommen angerechnet und das Einkommen muss nicht einmal sonderlich hoch sein, sodass der arbeitslose Ehepartner, der dieses Arbeitslosengeld II erhält, nicht einmal dort Geld bekommen kann. Ein Gehalt ab etwa 1200 Euro Netto (!) kann mitunter nach meinem Wissenstand schon ausreichen, um dem Ehepaar ein Arbeitslosengeld II zu entsagen oder um es einzustellen. Bei Arbeitslosengeld II wird immer bei Ehepaaren vorausgesetzt, dass der eine Partner für den anderen einsteht und somit es daher sein kann, dass man auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genauso eingestuft wird.
Wie es sich verhält, wenn ein Ehepaar getrennt von einander lebt, nicht aber getrennt ist, weiß ich nicht. Aber wenn nun der Partner I arbeitslos ist und Partner II ist umgezogen, weil er ganz woanders seinen Job hat, so müsste Partner I unter Umständen eben zu Partner II ziehen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Bei getrennt lebenden, aber noch nicht geschiedenen Ehepaaren dürfte der Unterhaltsanspruch oder ähnliches in Frage kommen, aber damit kenne ich mich gar nicht aus.
Ein Ehevertrag ist nach meinen Kenntnissen für die Agentur für Arbeit nicht relevant. Ist man verheiratet und lebt auch in einer Wohnung, so besteht eine Gemeinschaft, wo der eine Partner für den anderen Partner aufkommen muss. Bei den Schulden sieht das wieder ein wenig anders aus.
Wenn also der Mann ein Auto auf Kredit kauft, dieses nutzt und auch nach der Trennung für sich behält, dann steht er auch für die Schulden allein gerade. Anders sieht das bei gemeinsam gemachten Schulden aus. Diese werden im Normalfall geteilt. So zum Beispiel bei Immobilien.
Allerdings ist es ja so, dass bei den meisten Trennungen eben auch der Besitz getrennt wird. Behält also ein Partner die Immobilie, dann muss dafür gesorgt werden, dass der andere Partner aus dem Kreditvertrag kommt und auch seinen Anteil an der Immobilie ausgezahlt wird. Solange das allerdings nicht geregelt ist, werden immer beide Partner für den Vertrag haften.
Gemeinsam gemachte Schulden werden in der Ehe geteilt, alles andere ist im Prinzip geregelt wie vor der Ehe auch. Sprich wenn der werte Herr meint, sich für einen Porsche exorbitant verschulden zu müssen, muss dessen Ehegattin noch lange nicht dafür haften, solange sie nicht irgendwo ihre Unterschrift drunter gesetzt hat.
Ein Ehevertrag mit Gütertrennung macht dann Sinn, wenn jemand deutlich vermögender ist als der andere oder es innerhalb der Ehe zu erwartende Zugewinne geben wird, die man gerne lieber für sich hätte bzw vor einem eventuellen Verlust nach einer Scheidung oder ähnlichen schützen möchte.
Fällt man in Hartz4 gilt man natürlich als Bedarfsgemeinschaft, sprich das Gesamtvermögen wird angerechnet. Da ist es auch vollkommen egal, ob man verheiratet ist oder nicht, das Ganze greift ja auch, wenn man beispielsweise noch bei den Eltern oder Großeltern wohnt oder "nur" in einer Partnerschaft.
Wenn man sich in der Ehe gemeinsam verschuldet z.B auf die Eheleute ... dann müssen natürlich auch beide Personen dafür aufkommen. Sollte jedoch ein einziger Ehepartner sich für ein Auto verschulden, dann ist nicht zwangsläufig die Ehefrau dafür haftbar zu machen. Es kommt oft vor, dass die Gläubiger diesen Weg versuchen, weil viele unwissend sind und sich dann auch für eine Unterschrift (Schuldumschreibung) etc hergeben, aber im Grunde genommen muss der Partner, der die Schulden gemacht hat, wie auch vor der Ehe selber dafür aufkommen.
In der Arbeitslosigkeit wird alles bei der Agentur für Arbeit angerechnet. Das bedeutet auch das jeder Ehevertrag hier nichtig wird, weil dieser für das Amt keinerlei Bedeutung haben wird. Sobald zwei Eheleute wie es üblich ist, zusammenwohnen, wird das Gehalt des einen dem Arbeitslosengeld oder Hartz IV des anderen angerechnet. Dieses Szenario ist natürlich doof für den arbeitenden Partner, aber leider ist dies im Gesetz so geregelt worden.
Ohne Ehevertrag grundsätzlich ja. Zwar bestehen bei einer späteren Scheidung Möglichkeiten diese entsprechend zu teilen oder nur einem Partner zu belasten, doch führt das in den meisten Fällen immer wieder zu großen Problemen. Daher gilt zunächst der Grundsatz, besteht kein Ehevertrag, sind beide Haftbar zu machen für die entstandenen Schulden. So einfach ist es bei einer Scheidung nämlich nicht, sich einfach damit herauszureden, der Partner habe den Porsche gekauft und muss dafür aufkommen ...
Ich hatte bei meiner zweiten Ehe keinen Ehevertrag und keine Gütertrennung. Dennoch wurden die Schulden nicht geteilt bei der Scheidung. Mein damaliger Mann hat auf meinem Namen Dinge in Versandhäusern bestellt und hat, weil er Kontoverfügung über mein Konto hatte, meinen Dispo voll ausgenutzt. Die Versandhausschulden hat er kurz vor der Trennung gemacht, so dass ich erst nach der Trennung dahinter gekommen bin und an dem Tag, wo ich ihn quasi verlassen habe ist er zur Bank und hat mein Konto bis zum Anschlag leer gemacht.
Die Schulden sind alle bei mir geblieben und ich habe alles versucht, damit sie geteilt werden. aber ich musste alleine für alle Schulden aufkommen, weil sie auf meinen Namen gingen und nicht auf Eheleute. Wenn das Konto auf beide Namen gegangen wäre und auch das Versandhauskonto, dann wären die Schulden geteilt worden. Aber so stand ich alleine mit den Schulden da.
Schulden, die gemeinschaftlich getätigt werden, gehören dann auch beiden und die werden geteilt. Also einen Kredit, den beide zusammen aufgenommen haben oder ein Auto, welches finanziert wurde und auf beide Namen geht, müssen auch nach einer Trennung beide zahlen. Aber wenn jetzt mein Mann ein neues Auto kauft und es nur auf seinen Namen geht, habe ich mit dieser Finanzierung nichts zu tun, auch wenn wir uns trennen sollten.
Diamante hat geschrieben:Ich hatte bei meiner zweiten Ehe keinen Ehevertrag und keine Gütertrennung. Dennoch wurden die Schulden nicht geteilt bei der Scheidung. Mein damaliger Mann hat auf meinem Namen Dinge in Versandhäusern bestellt und hat, weil er Kontoverfügung über mein Konto hatte, meinen Dispo voll ausgenutzt.
Dadurch das er Kontovollmacht hatte, ist der Fall vor Gericht immer eindeutig. Ein anderer Weg besteht auf dem Zivilweg. Hier könnte man ihn haftbar machen. Das gilt aber nur untereinander. Auswirkungen beim Versandhaus hat das jedoch nicht. Im Regelfall wird immer nur ein Ehevertrag helfen können. Denn die Gläubiger werden alles andere immer anfechten.
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