Werden bei Eheschließung Schulden mit übernommen?
A und B sind nun schon 5 Jahre zusammen und wollen heiraten. Frau A hat einige Schulden, die sie noch nicht ganz bezahlt hat. Herr B möchte Frau A ja gerne heiraten, hat aber Angst, dass er dann für die ganzen Schulden aufkommen muss. Frau A hat nämlich eine eidesstattlioche Erklärung abgegeben weil sie nur in ganz kleinen Beträgen abzahlen kann oder wie das auch immer ist.
Muss Herr B, wenn er Frau A heiratet dann die Schulden zahlen? Denn dann ist Frau A nicht mehr ganz so mittellos, weil Herr B einen sehr guten Beruf hat und ganz gut verdient.
Soweit ich weiß, muss er die Schulden für sie bezahlen. Schließlich hat die Frau auch mehr Geld zur Verfügung und kann somit höhere Beträge ab bezahlen. Die Schulden gehören aber dennoch der Frau. Der Mann muss diese nur ab bezahlen und kann im Grunde genommen auch froh darüber sein, dass er seine Frau bzw. baldige Frau beim Bezahlen der Schulden hilft.
Durch das schnelle bezahlen von Schulden werden nämlich auch die Schufa-Einträge umso schneller gelöscht. Außerdem kann man in ein schuldenfreies Leben starten und zudem spart man sich auch die unnötigen Zinsen. Schließlich werden diese mit der Zeit immer höher und höher. Dadurch entstehen sozusagen auch immer mehr neue Schulden.
Wenn er also die Frau wirklich liebt und heiraten will, dann sollte er zur Frau sagen, dass er sie heiraten will und für ihre Schulden aufkommen wird, was er wegen des höheren Einkommens schließlich auch muss. ich persönlich würde es zumindest so machen und gemeinsam mit der Frau in ein gemeinsamen und vor allem schuldenfreies Leben starten.
Nein, Schulden die vor der Ehe bestanden, werden nicht automatisch mit auf den Ehegatten umgewälzt. Für die Schulden, die vor der Ehe bestanden kann der neue Partner nicht haftbar gemacht werden.
Natürlich trägt man sie vermutlich ein Stückchen mit, schließlich haben die meisten Ehepaare ein "gemeinsames Gehalt", bzw leben aus einem "Topf". Aber man kann weder haftbar gemacht werden noch muss man diese abbezahlen. Schlimmstenfalls muss man sich eben auf Besuche der Gläubiger einstellen.
Wenn Herr B. sich sehr unsicher ist könnte eventuell ein Ehevertrag und eine Gütertrennung helfen? Wir haben beispielsweise sowas, kostet nicht die Welt sichert aber im Ernstfall schon ab.
Stefan569 hat geschrieben:Wenn er also die Frau wirklich liebt und heiraten will, dann sollte er zur Frau sagen, dass er sie heiraten will und für ihre Schulden aufkommen wird, was er wegen des höheren Einkommens schließlich auch muss. ich persönlich würde es zumindest so machen und gemeinsam mit der Frau in ein gemeinsamen und vor allem schuldenfreies Leben starten.
Es ehrt dich ja, dass du das eventuell tun würdest, aber es ist vollkommener Quatsch zu behaupten, der Mann müsse die Schulden der Frau bezahlen, schließlich gäbe es mehr Einkommen und er wäre deshalb dazu verpflichtet. Es sind schlichtweg die Schulden der Frau, der Mann ist keineswegs dazu verpflichtet, auch nur einen einzigen Cent zu bezahlen. Wozu auch? Sein Einkommen wird nicht angerechnet und kein Gläubiger der Welt hat ein Recht dazu Herrn B. zu belangen.
milknhoney hat geschrieben:Stefan569 hat geschrieben:Wenn er also die Frau wirklich liebt und heiraten will, dann sollte er zur Frau sagen, dass er sie heiraten will und für ihre Schulden aufkommen wird, was er wegen des höheren Einkommens schließlich auch muss. ich persönlich würde es zumindest so machen und gemeinsam mit der Frau in ein gemeinsamen und vor allem schuldenfreies Leben starten.
Es ehrt dich ja, dass du das eventuell tun würdest, aber es ist vollkommener Quatsch zu behaupten, der Mann müsse die Schulden der Frau bezahlen, schließlich gäbe es mehr Einkommen und er wäre deshalb dazu verpflichtet. Es sind schlichtweg die Schulden der Frau, der Mann ist keineswegs dazu verpflichtet, auch nur einen einzigen Cent zu bezahlen. Wozu auch? Sein Einkommen wird nicht angerechnet und kein Gläubiger der Welt hat ein Recht dazu Herrn B. zu belangen.
Wenn er allerdings der einzige Verdiener im Haushalt wäre, dann würde er ja auch die Miete etc. bezahlen. Hat die Frau kein Einkommen, so muss der Mann die Schulden zahlen. Ich glaube nicht, dass es so einfach ist, wie Du es meinst. Die Schulden müssen schließlich bezahlt werden oder denkst Du etwa, dass der Mann eines Tages den Gerichtsvollzieher vor der Tür haben möchte?
So weit ich informiert bin werden Schulden die vor der Ehe getätigt worden sind nicht dem Ehepartner angerechnet und zu Begleichung aufgefordert. Schulden vor der Ehe sind somit beim Ehepartner nicht haftbar. Jedoch sieht es natürlich bei Schulden während der Ehezeit anders aus, sodass man schon aufpassen sollte, was man in der Ehe macht oder auch besser nicht.
Jedoch sind Schulden vor der Ehe auf jeden Fall dem Ehepartner nicht anzulasten, sodass man sich hier keine weiteren Sorgen machen muss. Jedoch werden bei einem späteren Erbe die Schulden vererbt, sodass man sich später das zumindest überlegen, sollte nicht anzunehmen, denn sonst hat man die Schulden am ende doch auf dem Buckel!
Ja und Nein. Zunächst gelten die Schulden vor der Ehe nicht als gemeinsame Schulden. Ausnahmen können allerdings bestehen, wenn diese aus gemeinsamen Käufen oder beim partnerschaftlichen Vorleben entstanden sind. Da gilt es genau zu unterscheiden.
Ist die Partnerin ohne Arbeit und eigenes Vermögen, kommt der Ehepartner also für sämtliche Kosten auf, kann ein Gläubiger unter Umständen Ansprüche stellen. Auch bei Pfändungen könnten Ansprüche erhoben werden. Daher ist es immer ratsam, für größere Anschaffungen eine Quittung/Rechnung mit Namen des Mannes aufzubewahren.
Erst einmal ist es wohl nicht so, dass der Ehepartner für die Schulden seines Partners aufkommen muss. Allerdings können sich im Falle einer Trennung Probleme ergeben. Außerdem wäre es auch möglich, dass Gegenstände des Partners ohne Schulden durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet werden könnten, sofern Frau A die vereinbarten Raten nicht bezahlt. Mir wäre das zu kritisch und ich würde daher, wenn ich im Vorfeld schon weiß, dass jemand verschuldet ist und sogar eine eidesstattliche Versicherung deswegen abgegeben hat, in jedem Fall von einer Eheschließung absehen. Man kann sicher eine normale Beziehung mit jemandem führen, der verschuldet ist. Nur sollte man zusehen, dass man nicht selbst auch noch in diesen Schuldensumpf gerät und dann für die Schulden einer anderen Person aufkommen darf. Eine Beziehung, in der das der Fall ist, ist doch keine Beziehung auf Augenhöhe mehr.
Natürlich kann Herr B die Schulden von Frau A begleichen. So etwas finde ich persönlich aber nicht ratsam. Jeder ist für seine Schulden selbst verantwortlich und es ist einfach nicht sinnvoll, wenn einer sein Geld dafür aus dem Fenster wirft, dass der andere nicht mit Geld umgehen kann. Ich würde mich nicht ausnutzen lassen und die Schulden für einen Partner bezahlen. So etwas belastet die Partnerschaft doch nur. Selbst wenn man es sich locker leisten kann, die Schulden des Partners zu begleichen, gibt es doch sicher immer noch andere Dinge, für die das Geld besser angelegt ist.
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