Verletztengeld als Aushilfe erhalten?

vom 14.08.2012, 11:01 Uhr

Folgende Situation ereignete sich: Person A ist neben der Schule als Aushilfe in der Bäckerei Z, einer Kette mit knapp 100 Filialen angestellt. Die Tätigkeit von Person A ist als 400-Euro-Job/geringfügige Beschäftigung angemeldet. Anfang Juli ereignete sich dann ein Unfall, bei dem Person A Brötchen aus dem Backofen holt, und ein Blech dass nach hinten gerutscht ist durch hineinlangen in den Ofen herausziehen möchte. A trägt dabei Handschuhe aber bleibt trotzdem mit dem Arm am Ofen hängen und zieht sich dabei eine Verbrennung zweiten Grades mit offener Wunde zu, woraufhin A vom Hausarzt 1 Tag und vom D-Arzt eine Woche krankgeschrieben wird.

Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde mit Zeugen in einer Filiale abgegeben. Person A erhielt gestern die Monatsabrechnung für Juli, wobei nur die gearbeiteten Stunden gezahlt wurden und nicht die krankgeschriebenen. A ging davon aus, dass auch die Krankheit in Form von Verletzengeld beziehungsweise der Fortzahlung von Entgelt entlohnt werden, da es sich dabei ja um einen Arbeitsunfall handelte, der der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet wurde. Als A sich dort erkundigte gab es die Auskunft, dass Anspruch auf Entschädigung besteht. Bei der Nachfrage beim Arbeitgeber wurde gesagt, dass es kein Geld für diese Zeit gibt, obwohl A für 20 Stunden eingeteilt war.

Meine Frage ist nun, hat Person A Anspruch auf (einen Teil des) Lohn(es)? Worin besteht der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Verletztengeld? Hat jemand bereits mit einem ähnlichen Fall Erfahrung?

Benutzeravatar

» yani2593 » Beiträge: 355 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Natürlich hat A Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da ist es egal, warum er krank geschrieben ist. Die Lohnfortzahlung ist genauso wie bei Vollzeitbeschäftigen. Genauso wie der Urlaubsanspruch, den viele Arbeitgeber den 400 Euro Kräften ausreden wollen, weil sie ja so viele freie Tage haben.

A hat auf jeden Fall Anspruch auf das Geld und soll das noch einmal dem Arbeitgeber sagen und notfalls einen Anwalt einschalten. Denn das ist gesetzlich geregelt. Ab dem ersten Krankheitstag bis zu 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber einen Lohnfortzahlung und danach wäre das Krankengeld. Aber so lange würde A mit dieser Verbrennung ja nicht krank geschrieben werden.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^