Muss Mutter den Mehraufwand für den Vater zahlen?

vom 14.08.2012, 02:14 Uhr

Herr A. bezieht eine Rente und bekommt zusätzlich ergänzende Leistungen. Er hat ein Kind, ist aber von der Mutter B. getrennt. Da er ein zu niedriges Einkommen hat, kann er auch keinen Unterhalt bezahlen.

Nun wurde das Kind von Frau B. und Herrn A. eingeschult. Für alle entstehenden Kosten ist die Mutter aufgekommen. Herr A. schenkte seinem Kind zur Einschulung ein Schlampermäppchen, einen Glücksstein und Knete. Dafür hat er nun beim Amt Mehraufwand beantragt. Der ist Herrn A. auch bewilligt worden. Er bekommt einen Mehraufwand von 100 Euro, dafür muss er allerdings eine Schulbescheinigung vorlegen.

Mit dem Wunsch nach der Schulbescheinigung trat Herr A. nun an die Mutter B. heran. Laut Aussage von Herrn A., bekommt er die 100 Euro vom Amt, aber dieses holt sich 50 Euro bei der Mutter wieder. Ist das rechtlich in Ordnung? Wie kann sich die Mutter B. dagegen wehren? Immerhin wurde ja nicht für 100 Euro eingekauft.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich würde an Stelle der Mutter überhaupt nichts zahlen. Wie kommst du denn auch dazu, du hast ja schließlich nichts beantragt. Und dem Amt gegenüber kannst du doch argumentieren dass du nichts über den Verbleib, der Beihilfe oder wie man das auch immer nennen kann, weißt.

» baerbel » Beiträge: 1519 » Talkpoints: 602,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Was bitte ist ein Schlampermäppchen? Wenn der Vater für ein solches Mäppchen Geld vom Amt bekommt, ist es doch nicht Sache der Mutter, dem Amt die Hälfte des zur Verfügung gestellten Geldes zurückzuzahlen. Die Mutter hat ganz bestimmt eine Menge mehr für die Einschulung bezahlt, wie zum Beispiel den Schulranzen.

Bekommt die Mutter den fehlenden Unterhalt, den der Vater nicht zahlt, vom Jugendamt überwiesen? Aber auch dann wäre eine Rückforderung der Hälfte des an den Vater gezahlten Geldes von der Mutter wohl kaum möglich. Der Vater wusste schon lange vor der Einschulung, dass sein Kind in die Schule kommt und konnte somit monatlich einen kleinen Betrag von Fünf bis zehn Euro sparen. Ich verstehe das Amt nicht, das ihm eine solche Extrazahlung zugesteht. Manche Menschen machen es sich wirklich einfach. Solch ein Mensch scheint Herr A zu sein, dass er sich auf Kosten seiner Frau Geld vom Amt holt. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber ich sehe das als nicht möglich an.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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