Erbausschlagung und Wohnungsräumung

vom 13.08.2012, 18:35 Uhr

Frau A. ist Tochter von Herrn B. Sie hat aber schon seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater gehabt. Allerdings ist sie die einzige Verwandte von Herrn B. Nun rief vor kurzem der Vermieter von Herrn B. bei Frau A. an und fragte sie, wie es nun nach dem Tod ihres Vaters mit der Wohnung aussieht. Frau A. kennt den Vermieter persönlich. Vom Tod ihres Vaters wusste sie bis dahin nichts. Frau A. wird das Erbe ausschlagen, da damit zu rechnen ist, dass der Vater Schulden hat. Außerdem möchte sie durch nichts an ihren Vater erinnert werden.

Der Vermieter ihres Vaters ruft aber nun ständig bei Frau A. an und fragt, wann sie die Wohnung endlich räumt. Immerhin würde die Wohnung ziemlich verwahrlost sein und sie als Tochter, müsse sich darum ja kümmern.

Muss sich Frau A. da wirklich drum kümmern? Was kann sie dem Vermieter sagen? An wen kann sie sich wenden?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wenn das Erbe vor dem Nachlassgericht offiziell ausgeschlagen wurde, darf Frau A. sogar gar nicht die Wohnung räumen, weil es sich dann um Diebstahl handeln würde. Mit der Ausschlagung des Erbes hat sie mit dem Nachlass des Verstorbenen nichts mehr zu tun. Natürlich ist sie immer noch die Tochter, rein rechtlich gesehen hat sie aber über die hinterlassenen Vermögenswerte -auch, wenn diese in den negativen Bereich gehen- keine Verfügungsgewalt. Er sollte sich an das zuständige Nachlassgericht und den entsprechenden Nachlassverwalter wenden. Frau A. muss und darf hier nichts mehr tun. Würde sie es dennoch tun, kann man ihr das unter Umständen als Annahme des Erbes auslegen. Was dann ja auch wieder mit negativen Konsequenzen verbunden sein könnte.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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