Fehler im Mietvertrag melden oder ausnutzen?

vom 13.08.2012, 14:02 Uhr

A ist vor einigen Tagen in eine untervermietete Wohnung gezogen. Der Besitzer ist für einige Monate auf Urlaub. A hat mir am Wochenende den Vertrag gezeigt, dort hat sie nämlich einen Fehler entdeckt. Der Satz sollte heißen, dass falls sie Möbel in der Wohnung beschädigt, den Schaden bezahlen muss. Allerdings gab es einen Schreibfehler, sodass dort nun steht, falls A Möbel beschädigt, muss der Vermieter für den Schaden haften. A meinte, sie hätte es schon beim Unterschreiben entdeckt, aber nichts gesagt. Denn falls sie wirklich etwas kaputt macht, kann ihr so ja nichts passieren.

Hätte A den Fehler melden sollen oder ist es nun das Problem des Vermieters, da er den Vertrag ja selbst aufgesetzt hatte und es nicht gemerkt hat? Falls A nun wirklich etwas kaputt macht, der Vermieter ihr den Schaden in Rechnung stellt und A ihn auf diesen Satz hinweist, wird A dann recht bekommen? Ist man verpflichtet, auf solche Fehler aufmerksam zu machen, wenn man sie vor dem Unterschreiben des Vertrags bemerkt? Denn mündlich hatten sie vorher natürlich darüber gesprochen, dass A für Schäden haften muss.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Sie sollte es lieber sagen, dass ein Fehler im Vertrag ist. Wenn ein solcher Fall vor Gericht geht, dann würde mit großer Wahrscheinlichkeit der Vermieter und nicht der Mieter bzw. ehemalige den Zuspruch bekommen. Schließlich handelt es sich dabei um einen Fehler in der Formulierung. Auch in Sachen logisches Denken, kann man sich gleich denken, dass damit nicht der Vermieter sondern der Mieter gemeint ist. Für solche Schäden gibt es schließlich auch eine Kaution, welche für mögliche Schäden durch das bewohnen der Wohnung entstanden sind. Eine Kaution ist eine Absicherung und schon deshalb würde der Satz mit dem Vermieter statt Mieter keinen Sinn machen.

Wenn man zum Vermieter geht und diesen Fehler meldet, dann sollte man sagen, dass es einem schon beim Unterschreiben des Vertrags aufgefallen ist und das es einem leid tue, dass man es erst so spät sagt. Ehrlichkeit gegenüber den Vermieter ist sehr wichtig. Schließlich muss auch das Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter gegeben sein.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Erstens sollte A zunächst nichts beschädigen. Das ist die Basis für jede weitere Diskussion zu dem Thema. Denn unabhängig von Vertragsklauseln ist bei Vorsatz immer der Verursacher haftbar zu machen. Dann ist es so, dass es sich hier ganz offensichtlich um einen Fehler handelt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier eine solche vertragliche Schlechterstellung eines Vertragspartners vor Gericht bestand hätte. Die Idee also, sich im Zweifel auf so einen Fehler berufen zu wollen, klingt schon im Ansatz lustig. Von Erfolg gekrönt wird das wohl nicht.

Verpflichtet ist A natürlich nicht den Fehler zu melden. Denn auch hier kann keine Sanktion folgen, weil nicht nachweisbar wäre, dass A den Fehler tatsächlich gleich bemerkt hat. Neben dem vertraglichen Wortlaut ist natürlich auch der im Vertrag zum Ausdruck zu bringende Wille der Vertragspartner ausschlaggebend. Und hier ist es zweifelsohne so, dass der Wille der war, dass die zur Mietsache überlassenen Möbel nicht beschädigt werden und im Falle der Beschädigung der Mieter haften muss.

Ich persönlich sehe aber - selbst wenn es richtig formuliert wurde - das Problem darin, dass hier recht global von Haftung die Rede ist. Im Zweifel kann ja auch durch Nutzung ein Schaden (Abnutzung) entstehen. Der kann aber nicht Gegenstand der Forderung sein. Daher hätte ich mir die Passage gespart und statt dessen festgehalten, dass die Wohnung möbliert vermietet wird. Das impliziert ja, dass Schäden an der Mietsache die durch den Mieter verursacht wurden, auch der Mieter zu tragen hat. Es steht ja auch in keinem Mietvertrag, dass kaputte Fenster und Türen vom Mieter zu bezahlen sind, wenn der sie während der Mietzeit zerstört hat.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Schon allein aus moralischen Gründen hätte man den Fehler gleich melden müssen. Aber es macht auch nichts, wenn er drin bleibt, solange man im Schadensfall natürlich den Schaden begleicht. Das macht ja wahrscheinlich eh die Haftpflichtversicherung. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob der Vermieter in einem Prozess Recht bekommen würde, das wäre interessant. Ich kann mir vorstellen, dass der Vertrag gilt, auch wenn nach gesundem Menschenverstand etwas anderes gemeint war.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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