Gesetzliche Bedingungen für ein Ehrenamt

vom 12.08.2012, 15:37 Uhr

Bei einem Ehrenamt kann man ja durch eine Mitarbeit soziale Einrichtungen unterstützen und auch hier wird es ja wohl gesetzliche Bedingungen geben. Inwiefern sehen diese aus? Welche Richtlinien sind zu beachten? Kann man ein Ehrenamt beispielsweise auch ausführen, wenn man nicht arbeitsfähig ist? Wo kann ich die genauen Bedingungen nachlesen, wenn ich mich für eine ehrenamtliche Tätigkeit interessiere? Was muss die Einrichtung oder der Auftraggeber beim Einstellen von ehrenamtlichen Mitarbeitern berücksichtigen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Welche Bedingungen die einzelnen Ehrenämter haben, legen teilweise die vermittelnden Stellen fest. Die sagen dann klar, dass sie bestimmte Unterlagen oder Nachweise vorher wollen. Da kann man keine allgemeingültige Aussage treffen.

Wenn jemand nicht arbeitsfähig eingestuft wird, dann heißt das in der Regel, dass der Betroffene nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Somit kommt es auch hier darauf an, auf welche Zeit die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgelegt sind. Vor allem wenn man im Bezug von Rente ist, muss man unter den 3 Stunden am Tag und unter 15 Stunden in der Woche bleiben. Ehrenamtliche Tätigkeiten, die von vorne herein mehr Stunden voraussetzen, können also nicht gemacht werden.

Mehr Informationen über ehrenamtliche Tätigkeiten geben die Institutionen, die ehrenamtliche Helfer "beschäftigen" selbst. In vielen Städten gibt es mittlerweile auch Freiwilligenzentren, die unter Anderem die ehrenamtlichen Helfer koordinieren. Nähere Informationen kann man oftmals auch über die Homepage der Heimatstadt in Erfahrung bringen. Dort sind unter Anderem auch Vereine zu finden, die Ehrenämter anbieten. Meistens auch mit Kontaktadressen und Ansprechpartnern.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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