Anstehende Geburt des Kindes, aber kein Urlaub
Herr B wird zum ersten Mal Vater und der Entbindungstermin wurde bereits festgelegt, da es zu einem geplanten Kaiserschnitt kommen wird. Herr B hat auch seinen Arbeitgeber darüber informiert, dass seine Partnerin bald das gemeinsame Kind zur Welt bringen wird und er gern dabei wäre. In einem solchen Fall ist Herr B davon ausgegangen, dass er die Geburt mit erleben kann und darf, doch sein Arbeitgeber hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn genau zu dem Zeitpunkt herrscht Urlaubssperre und es gibt auch keine Ausnahmen.
Herr B ist ziemlich verzweifelt und auch seine Frau findet es alles andere als ungut. Sie hat sich daher zwar entschlossen, am Vorabend vor dem Termin von Herrn B ins Krankenhaus bringen zu lassen, aber ihr und auch ihm wäre es lieber gewesen, wenn er zumindest in ihrer Nähe wäre.
Dass eine solche Urlaubssperre durchaus möglich ist, ist ja schon verständlich, aber kann diese wirklich auch durchgesetzt werden, wenn so etwas wie eine Geburt ansteht? Kann Herr B auf moralischem Wege doch noch irgendwie dafür sorgen, dass er am Tag der Geburt irgendwie anwesend ist? Eine Krankheitsmeldung möchte er nicht abgeben, dafür ist Herr B zu ehrlich.
Nach § 616 BGB steht dem Vater Sonderurlaub während der Zeit der Geburt zu, weil ihm die Arbeitsleistung unverschuldet durch einen in seiner Person liegenden Grund unzumutbar ist. Dass er frei bekommt, ist klar, es ist nur nicht konkret bestimmt, wie lange. Gibt es denn keine Betriebsvereinbarungen in dem Betrieb? Da sind solche Fälle doch eigentlich klar geregelt.
Wie anlupa schon geschrieben hat, hat Herr B einen Anspruch auf einen Sonderurlaub. Man kann nicht von ihm verlangen, dass er am Tag der Geburt seines Kindes zur Arbeit kommt. Er ist daher schon mit der Bitte nach Urlaub sehr freundlich gewesen. Der Arbeitgeber ist nun mal dazu verpflichtet und an der Stelle von B würde ich ihm das einfach noch mal freundlich aber deutlich bestimmt sagen.
Für den Tag der Geburt steht Herrn B. Sonderurlaub zu, dieser muss ihm auch gewährt werden. Die Urlaubssperre allgemein ist schon mies genug, schließlich ist man als frischgebackener Vater ja auch im Anschluss an die Geburt gerne mal noch einige Tage oder Wochen bei der Familie und dem neugeborenen Kind.
Ich glaube ich würde mich über die urplötzliche Urlaubssperre so ärgern, dass ich als Frau Herrn B. zu meiner Haushaltshilfe ernennen würde (die kann man sich übrigens beispielsweise durch die Frauenärztin verordnen lassen). Und schon wäre die Urlaubssperre erledigt. Ein Kaiserschnitt ist ja nun auch kein Kinderspiel, der armen Frau B. wird es erstmal kaum möglich sein, sich alleine vernünftig um das gemeinsame Kind zu kümmern.
Von Seiten des Arbeitgebers mag solch eine Urlaubssperre zwar verständlich sein, aber gerade wenn es im Vorfeld bereits besprochen war, finde ich es äußerst verwerflich, den geplanten und zuvor eingereichten Urlaub nun zu streichen. Es ist ja nun auch nicht so, dass man sich mal eben auf die faule Haut legen möchte, nein da erwartet man schließlich die Geburt des gemeinsamen Kindes.
Den Tag der Sectio würde ich an der Stelle von Herrn B. jedenfalls auf alle Fälle an der Seite meiner Frau verbringen, wie gesagt den Sonderurlaub darf einem niemand verwehren. Alles Gute für die anstehende Geburt.
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