Wohnungseigentümergesellschaft, wie oft und warum?
Ist man Eigentümer einer Wohnung mit mehreren Parteien, läuft es nicht selten auch darauf hinaus, dass eine Wohnungseigentümergesellschaft einberufen wird. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es darin oftmals um organisatorische Dinge und auch, wenn Modernisierungsmaßnahmen anstehen, wie ein neues Dach.
Wie oft finden aber diese Gesellschaften im Jahr etwa statt und kann es negative Folgen für einen Wohnungseigentümer haben, wenn er zum Beispiel nicht daran teilnimmt? So kann es ja sein, dass man zwar der Eigentümer einer Wohnung ist, man aber diese Wohnung weiter vermietet hat, weil man es eher als Geldanlage ansieht und man weiter weg wohnt. Ist es in dem Rahmen dann gestattet, wenn der Mieter zu der Wohnungseigentümergesellschaft geht oder hat der Wohnungsbesitzer selbst anwesend zu sein?
Meine Mutter bzw. ich wohnte mit meiner Familie lange in einem Mehrfamilienhaus als Eigentümer. Nun wohnt nur noch meine Mutter dort als Eigentümerin. Öffentliche Versammlungen dieser Art mit der Eigentümergesellschaft finden ca. 2 Mal pro Jahr statt. Die Eigentümer treffen sich aber ab und an auch mal ohne die Eigentümergesellschaft, nur die Eigentümer, damit man sich vor Ort bei wichtigen Entscheidungen einig ist. Früher haben sie sich nur öffentlich getroffen und dann wurde ewig diskutiert, so dauerten die Versammlungen häufig sehr lange und waren sehr zermürbend. Nun treffen sie sich immer vorher mal und besprechen die Themen schon mal unter sich, damit die öffentlichen Termine besser klappen. Das geht aber auch nur, weil es nicht so eine große Gemeinschaft ist und man sich einfach mal so treffen kann.
Generell darf ein Mieter nicht an solchen Versammlungen teilnehmen, auch dann nicht, wenn er die Vollmacht eines Eigentümers hat. Mieter sind generell nicht gestattet, dazu gab es auch mal eine Entscheidung vor dem Amtsgericht. Bei uns kam auch mal ein Mieter dazu, der von seinem Vermieter die Vollmacht hatte, er wurde wieder hinaus geschickt. Wenn man jemand anderem die Vollmacht geben möchte, muss dies auch ein Eigentümer sein in dem Haus, aber niemals der Mieter. Natürlich dürfte der Mieter teilnehmen, wenn der Vermieter, also der Eigentümer, dabei wäre. Manchmal gibt es ja Fälle, in denen der Mieter etwas vorzubringen hat. Aber als Vertreter darf er nicht auf treten.
Nachteile einer Nichtteilnahme durch den Eigentümer kommen sicherlich auf die Themen an die besprochen werden. Oftmals werden Dinge beschlossen, oder es sollen Dinge beschlossen werden, die Geld kosten. Kann man daran nicht teilnehmen und abstimmen, kann man das Nachsehen haben, wenn die meisten dafür sind und man selbst nicht und man kann sich nicht einmal dazu äußern. Zudem bekommt man die Diskussion nicht mit, sondern kann nur im Protokoll anschließend nachlesen, was besprochen wurde. Ich halte das gerade dann für schlecht, wenn es wichtige Themen gibt, die besprochen werden sollen und wo man vielleicht hinzuzahlen muss.
Da bei uns im Haus fast zu jeder Wohnung ein anderer Eigentümer vorhanden ist, ist das teilweise kompliziert. Vor allem, weil halt zwei Eigentümer gar nicht erreichbar sind. Da sind nicht mal aktuelle Meldeadressen bekannt. Bei solchen anstehenden Arbeiten, wie eben Dacherneuerungen, werden aber Mehrheitsbeschlüsse gefasst.
Da aber die Eigentümer vorher über den Grund der Versammlung unterrichtet werden, wissen sie ja um was es geht. Man muss also nicht unbedingt selbst anwesend sein, wenn man weiter weg wohnt. Allerdings sollte man auch nicht seine Mieter hin schicken. Denn oftmals werden da eben auch Gespräche über Finanzen geführt, was die Mieter nun nichts angeht.
Mein Partner und ich leben in einer Eigentumswohnung, die ihm gehört. Bei uns werden einmal im Jahr so genannte Eigentümerversammlungen einberufen, das mag wahrscheinlich das Gleiche wie die von dir benannten Eigentümergesellschaften sein. Hier treffen wir uns mit der Hausverwaltung und diskutieren halt die anstehenden Reparaturen oder Änderungen der Hausordnung. In unserem Fall geht mein Partner dorthin, es besteht aber keine Anwesenheitspflicht.
Bei uns ist es zum Beispiel so, dass die einzelnen besprochenen Punkte der Versammlung auch noch einmal schriftlich an die Eigentümer geschickt werden und diese noch einmal mit einer Unterschrift bestätigt werden müssen. Mieter dürfen nicht teilnehmen, nur die Eigentümer. Es ist ja auch nur für sie interessant, weil es hier auch um das Finanzielle geht. Ich selbst gehe jedoch als Nicht-Eigentümer mit, allein weil ich der offizielle Vertreter meines Partners bin.
Ich habe meine Wohnung nur zur Miete, aber meine Eltern sind Eigentümer einer Wohnung und somit auch in einer Eigentümergesellschaft. Diese trifft sich ein bis zweimal im Jahr in einer Kneipe und bespricht, was in diesem Jahr an dem Haus oder in der Straße gemacht werden muss. Hierbei werden alle Mängel besprochen und die Kosten zusammengerechnet. Das Treffen wird aber auch genutzt, um in Kontakt zu bleiben und gegebenenfalls die Regeln für das Haus zu ändern. Änderungen werden eben besprochen und Sachen, die alle angehen. So ein Treffen dauert dann auch gerne mal eine Stunde und länger, weil man sich dann noch ein bisschen unterhält.
Zunächst meinst du vermutlich den Fall, dass man Eigentümer einer Wohnung ist und die Wohnung in einem Gebäude ist, in welchem noch weitere Wohnungen anderen Parteien gehören. Dann ist hier natürlich auch gemeinschaftliches Eigentum vorhanden, über welches gemeinsam verfügt wird. Das hat zur Folge, dass für diese gemeinsamen Besitztümer auch die gemeinsame Sorge gilt. Dabei geht es vor allem um die Zugangswege, welche z.B. im Winter geräumt werden müssen, die Beleuchtung usw.
Niemand kann letztlich gezwungen werden, hier an solchen Sitzungen teilzunehmen. Aber es ist insofern empfehlenswert, weil hier gemeinschaftlich entschieden wird, welche Maßnahmen zu treffen sind bzw. ausbleiben sollen. Wenn die Gemeinschaft dann beschließt, dass das Haus einen neuen Außenanstrich bekommen soll oder das Treppenhaus gestrichen werden soll, muss man als Eigentümer diese Entscheidung mit tragen und das kann schon erhebliche Kosten nach sich ziehen. Ist man bei der Sitzung anwesend, kann man seine Position vertreten und versuchen, hier Lösungen zu finden, die einem besser passen.
Als Mieter hat man dort letztlich nichts zu suchen. Man ist auch nicht direkt von Maßnahmen betroffen (außer die Eigentümergemeinschaft beschließt, dass das Fußballspielen im Hof erlaubt/verboten wird oder ähnliches). Hier muss man seine Wünsche dem Vermieter mitteilen, und der kann - muss aber nicht - diese dort vortragen. Natürlich kann der Vermieter dem Mieter das Recht geben, für ihn auf solchen Eigentümerversammlungen zu sprechen oder zu entscheiden und mit zu stimmen. Aber ich kenne keinen solchen Fall und wüsste auch nicht, welchen Vorteil sich ein Vermieter davon versprechen würde, wenn er einem Mieter die eigene Interessensvertretung übertragen würde.
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