Wer oder was definiert die Gewährleistungsfrist?

vom 11.08.2012, 13:09 Uhr

Ich habe mal gelesen, dass hier in Deutschland wohl eine Gewährleistung auf Elektrogeräte oder manche anderen Dinge ist. Es wird zwar immer von Garantie gesprochen, aber im Prinzip ist es eine Gewährleistung. Liege ich damit richtig? Wenn ja, wer bestimmt eigentlich die Länge der Gewährleistung? Wer bestimmt, dass ein Gerät 2 Jahre oder 3 Jahre "Garantie" hat? Woraus kommt es an, ob man bei einem Gerät 2 oder 3 Jahre oder vielleicht sogar eine lebenslange Garantie bzw. Gewährleistung bekommt?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie ist etwas das der Verkäufer freiwillig anbietet. Bei der Gewährleistung steht der Verkäufer dafür ein dass die Ware die er verkauft hat frei von Mängel war, dieses betrifft dann auch versteckte Mängel welche evtl. erst später dem Käufer auffallen. Die Frist beträgt dann 24 Monate, bzw. kann bei Gebrauchten Waren per Vereinbarung auf 12 Monate reduziert werden.

Wichtig hierbei ist das in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer beweisen muss das die Ware ohne jeglichen Mangel war zum Zeitpunkt des Verkaufs und nach diesen 6 Monaten der Käufer beweisen muss dass diese Ware bereits einen Mangel hatte!

Aus dem Mangel heraus ergeben sich dann verschiedene Möglichkeiten wie man damit umgeht. Ob man z.B. vom Vertrag zurück tritt oder diesen beibehält aber ein teil des Geldes zurück will oder die Ware umtauschen lässt usw.

Die Garantie wird zusätzlich vom Verkäufer angeboten, ist damit etwas das er freiwiliig zusätzlich zu der Gewährleistung anbietet. Hierauf hat man aber keinen Gesetzlichen Anspruch wenn der Verkäufer eine solchige nicht anbieten möchte.

» Flasssh » Beiträge: 373 » Talkpoints: 9,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^