Ausbildungsplan wird nicht eingehalten
Angenommen, A absolviert eine Ausbildung, deren eine Ausbildungsverordnung zugrunde liegt. A hat über die Inhalte dieser Verordnung sich im Internet informiert und merkt, er hängt gewaltig mit diesen Inhalten hinterher. Auch hat es den Eindruck, als würde man A nicht als Auszubildenden fördern wollen, sondern ihn direkt als günstige Vollzeitkraft ansehen und ihn eben teilweise auch mit Aufgaben überfordern, für die A weder die Kenntnisse hat noch von denen A schon mal etwas gehört hat.
Wenn solche Zustände zutreffen, an wen muss sich A dann wenden und kann eine Erläuterung solcher Ereignisse dafür sorgen, dass A von seinem Ausbildungsbetrieb abgezogen wird? Kann A ersatzweise in einem anderen Betrieb seine Ausbildung fortsetzen oder muss A sich erst einmal dafür erneut bewerben? Kann dem Ausbildungsbetrieb, der weder die Inhalte der Ausbildungsverordnung beachtet noch dem Auszubildenden geeignete Aufgaben übergibt, ein Verbot ausgesprochen werden, überhaupt weiterhin ausbilden zu dürfen?
Es gibt durchaus Rahmenlehrpläne für die Ausbildung, ABER die muss ein Betrieb nicht so einhalten, wie sie vorgegeben sind. Die sind im Endeffekt nur Muster oder eben eine zusammen gefasste Liste, was vermittelt werden muss. Aber sie sind keine feste Regeln. Ziel einer Ausbildung ist es ja, den Beruf zu erlernen. In welchem Rahmen und in welcher Zeit, dass ist im Endeffekt egal. Ziel ist es, dass der Auszubildende die Prüfung besteht. Auch hier ist es egal, wie der Betrieb seinen Auszubildenden zu dem Ziel bringt.
Es ist so, dass für alle Ausbildungsberufe an sich klar ist, was geprüft wird. Also nicht ins Detail. Aber das ein Auszubildender zum Werkzeugmacher in der Prüfung nicht vorführen muss, wie man Kaffee kocht, ist an sich klar. Hier wäre zum Beispiel klar, dass er sein Werkzeug kennen muss, diverse Maschinen bedienen können muss und so weiter. Ich vermute nun mal, dass er ein Werkzeug für die Prüfung machen muss. Eventuell auch vor den Prüfern. Oder halt die Arbeitsschritte beschreiben muss und so weiter.
Jeder Auszubildende muss ein Berichtsheft führen. Dort muss er auch vermerken, was er gemacht hat. Wenn ein Auszubildender den ganzen Tag nur Kaffee kocht, dann darf an sich auch nicht mehr im Berichtsheft stehen. Bleiben wir beim Werkzeugmacher. Wenn nun der Prüfer in der Prüfung sagt, erklären Sie mir mal, wie man Werkzeug X herstellt und er kann es nicht und sagt dann, genau das habe ich nie gemacht, kann die Prüfungskommission ins Berichtsheft sehen und sieht, ach ja hat er wirklich nie gemacht. Ergebnis wäre unter Anderem, dass er wahrscheinlich die Prüfung nicht besteht und somit den Ausbildungsbetrieb auch verklagen kann.
Nun kann es aber der Fall sein, dass man einen Beruf lernt und der Betrieb eben nicht alle Aspekte des Berufes vermitteln kann. Weil entweder Maschinen fehlen oder oder oder. Dann muss aber der Betrieb dafür sorgen, dass der Auszubildende die Teile der Ausbildung trotzdem erlernt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die bekannteste Möglichkeit ist die überbetriebliche Ausbildung. Wird in Handwerksberufen vor allem gemacht. Da wird an einem externen Ausbildungsort eben so Sachen vermittelt.
Weitere Möglichkeit ist auch, den Auszubildenden für eine bestimmte Zeit in einen Betrieb zu schicken, der genau die Kenntnisse vermittelt. Wird teilweise eben in Handwerksberufen auch so gemacht. Wobei hier der Stammausbildungsbetrieb die Kosten tragen muss. Der Auszubildenden dann aber auch dort hin gehen muss, weil er eben ebenfalls die Pflicht hat, den Anweisungen des Arbeitgebers nach zu kommen.
Und eine weitere Stelle ist die Berufsschule. Dort werden in der Regel eben auch Inhalt vermittelt, die der Betrieb nicht vermitteln kann. Auch hier muss der Auszubildende dann hingehen.
Den Ausbildungsbetrieb wechseln ist sehr schwierig. Einfach wechseln geht selten. Vermittelt der Ausbildungsbetrieb aber die nötigen Kenntnisse nicht, kann man sich an diverse Kammern wenden. In Handwerksberufen gibt es in der Regel einen Lehrlingswart. Einmal einen der selbst im Beruf tätig ist und einmal einen von der Handwerkskammer. In anderen Ausbildungsberufen ist oftmals eben die Industrie- und Handelskammer zuständig, die eine ähnlichen Ansprechpartner haben. In der Regel wird aber erst mal versucht zu vermitteln. Dann helfen aber die Kammern auch beim Finden eines neuen Ausbildungsbetriebes.
Und ja es ist möglich, dass einem Betrieb die Eignung als Ausbildungsbetrieb entzogen wird. Da reicht es aber nicht aus, dass man einen Auszubildenden nicht richtig ausbildet. Da muss schon mehr vorfallen, beziehungsweise muss die Ausbildung mehrfach schief gelaufen sein. Wenn man aber bei einer Kammer vorspricht und den Betrieb nennt, die kennen ihre schwarzen Schafe in der Regel sehr genau.
Anmerkung am Rande: Spätestens bei der Zwischenprüfung fällt auf, was der Auszubildende nicht kann. In der Regel wird dann auch der Betrieb informiert.
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