Dauer des Beschäftigungsverhältnis für Kündigungsschutzklage
Frau A. hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, der eine Probezeit von sechs Monaten hatte. Nun ist Frau A. dort sieben Monate beschäftigt. Kurz vor Ablauf der Probezeit teilte man Frau A. mit, dass man sehr zufrieden mit ihr sei und man sie gerne weiterhin und auf Dauer als Mitarbeiterin haben möchte. Die Auftragslage sei sehr gut und man würde auf alle Fälle noch mehr Personal wie sie brauchen.
Nun übereichte man Frau A. die Kündigung. Nun fragt sich Frau A., ob es sich lohnt, eine Kündigungsschutzklage anzustreben. Immerhin war sie ja noch nicht sonderlich lange in dem Betrieb beschäftigt. Lohnt das bei einer so kurzen Beschäftigungszeit nach der Probezeit überhaupt?
Sobald die Probezeit um ist und man wird gekündigt, kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen. Während der Probezeit ist das nicht möglich, weil man da auch ohne Grund gekündigt werden darf. Aber sobald die Probezeit um ist kannst du auch eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Ob sich das lohnt ist die eine Sache. Denn man kann auf Wiedereinstellung klagen. Wenn der Arbeitgeber dazu dann "verbrummt" wird, muss er die gekündigte Person wieder einstellen. Wenn Frau A das so will, soll sie es machen. Es kann sein, dass sie Agentur für Arbeit das auch haben will, dass sie rechtlich gegen die Kündigung vorgeht und sie nicht einfach hin nimmt.
Natürlich kann man immer eine Kündigungschutzklage erwirken. Aber ob es erfolgversprechend ist, ist eine andere Frage. Nur weil man die Probezeit überstanden hat, unterliegt man keinem expliziten Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgeber die Fristen einhält und die Begründung nachvollziehbar ist, dürfte die Kündigung rechtmäßig sein.
Man sollte auch überlegen, was man mit einer Klage erreichen will. Was nützt eine Wiedereinstellung, wenn der Chef den Lohn nicht zahlen kann? Wenn die Firma insolvent ist, würde auch eine Abfindung nicht ankommen.
Diamante hat geschrieben:Sobald die Probezeit um ist und man wird gekündigt, kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Auch während der Probezeit kann man eine Kündigungsschutzklage erheben. Das ist immer dann möglich wenn bestimmte Formalien nicht eingehalten wurden. Zwar trifft dies in der Probezeit eher selten zu, aber es ist nicht die absolute Ausnahme.
Die Frage ist doch, was man mit einer solchen Klage anstrebt. Gerade in einer kleinen Firma kann es sehr unangenehm sein, wenn man dann eben nach einem solchen Auftritt vor Gericht wieder dort arbeitet. Allerdings kann ja auch anders entschieden werden und entsprechend kann sich eine solche Klage lohnen. Am besten fragt man dazu im Vorfeld einen Anwalt.
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