Wie viele Angestellte für Kündigungsschutzklage?

vom 10.08.2012, 00:57 Uhr

Frau A. arbeitet in einem Betrieb mit drei Angestellten. Nun wurde ihr, obwohl sie seit Jahren dort zuverlässig ihrer Arbeit nachkommt gekündigt. Sie würde gegen die Kündigung nun gerne vorgehen. Nun wurde ihr aber gesagt, dass sie gar keine Kündigungsschutzklage einreichen kann, weil der Betrieb zu wenig Mitarbeiter hat.

Ab wie viel Mitarbeitern besteht denn ein Kündigungsschutz? Wie viele Mitarbeiter muss ein Betrieb haben, damit man einen Kündigungsschutzklage einreichen kann?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Unsinn, wenn ich Putzfrau in einem privaten Haushalt bin und die einzige Angestellte, kann ich im Falle eines Falles eine Kündigungsschutzklage anstreben und durchführen. Es ist egal, wie viele Angestellte ein Betrieb hat. Die Kündigungsschutzklage hat damit überhaupt nichts zu tun. Wenn man ungerechtfertigt gekündigt wurde kann man immer eine Kündigungsschutzklage einreichen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke, es kommt dabei darauf an, ob der Arbeitsvertrag bestimmten Tarifen unterliegt. Im Handwerk kenne ich das so, dass Betriebe ab 15 Mitarbeitern an Tarifen gebunden sind. Bei kleineren Betrieben mit weniger Mitarbeitern schätze ich die Lösung des Problems auch tatsächlich schwieriger ein, da diese sich nicht an Tarifen binden müssen.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Einen gesetzlichen Kündigungsschutz hat A nicht, da sie in einem Betrieb mit weniger als 10 Angestellten beschäftigt war. Da A mehrere Jahre in dem Betrieb gearbeitet hat, sollte sie prüfen, ob die Kündigungsfristen eingehalten wurden. Ich würde A raten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, nur der kann prüfen, ob die Kündigung ordnungsgemäß abgelaufen ist.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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