Richtlinien bei der Betreuung von Diabeteskind?

vom 09.08.2012, 15:37 Uhr

In Verantwortung für an Diabetes erkranktes Kind? geht es um ein Kind, welches neu in den Kindergarten kommen soll. In einem anderen Kindergarten ist es so, dass das Kind bereits seit zwei Jahren in der Einrichtung als Ganztagskind angemeldet ist und man jetzt aber in den Sommerferien bei dem Kind einen Typ 1-Diabetes diagnostiziert hat. Noch befindet sich das Kind zusammen mit der Mutter in der Schulung in einem Krankenhaus, der Vater hat jedoch schon Kontakt mit der Einrichtung beziehungsweise mit der Leitung aufgenommen.

Hier ist es so, dass es sich um eine sehr familiäre Einrichtung handelt und so ist es auch dazu gekommen, dass die Leitung der Familie sofort Unterstützung zugesagt hat. In welchem Rahmen die aussieht, weiß der Vater noch nicht, die Mutter war jedoch über die Entscheidung der Leitung sehr erleichtert. Nun muss man natürlich nach den Sommerferien schauen, in welchem Rahmen die Betreuung des Kindes gewährleistet sein kann. Auch hat hier wiederum der Träger ein Wort mitzureden, aber durch die sehr engagierte Leiterin ist die Einrichtung absolut kooperativ.

Die Eltern sind auf den Kindergartenplatz angewiesen, weil beide Elternteile in Vollzeit arbeiten und auch Schichten haben. Sie haben jedoch schon seit längerem eine Kinderfrau, die zu ihnen nach Hause kommt. Inwiefern sie aber die Arbeit und Betreuung leisten kann und will, ist hier unbekannt, da die Kinderfrau selbst immer wieder gesagt hatte, dass sie mit kranken und behinderten Kindern nicht umgehen kann. Bei Diabetes ist es nun einmal eine Krankheit und somit ist die Kinderfrau wohl völlig ungeeignet.

Wie wird es hier ansonsten gehandhabt? Kann ein diabetisches Kind überhaupt auch vom Gesetzgeber in einer Kindertagesstätte den ganzen Tag über betreut werden oder bedarf es dort wiederum bestimmten Richtlinien? Kann die Familie auf gesonderte Hilfe hoffen, oder müssen sie zusehen, wie sie damit zurecht kommen? Leider kann auch weder der Vater noch die Mutter im Job kürzer treten, da sie auf beide Gehälter zwingend angewiesen sind, die Kinderfrau wird bislang von den Großeltern bezahlt, die jedoch weiter weg wohnen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



In der Krippe meines Sohnes gibt es auch ein Kind welches an Diabetes erkrankt ist. Es gibt generell kein Problem, dass das Kind dort mitversorgt wird. Allerdings dürfen die Betreuer auch nichts machen, außer ihm den Blutzuckerwert messen. Ist damit etwas nicht in Ordnung, dann müssen sie den Rettungsdienst rufen und dürfen nicht selbst das Insulin spritzen. Das ganze ist aber eine Vorgabe von dem Träger selbst wegen de Versicherung. Die Betreuer würden sich das nach ihrer Schulung zutrauen.

Schon für das Bestimmen des Blutzuckers müssen sie das Kind pieken. Dafür waren sie auf einer Schulung die sich damit beschäftigt. Dort wurde ihnen auch das verabreichen von Insulin gezeigt, dass sie das eigentlich auch hinbekommen würden. Zudem bei diesem Kind auch ein enger Kontakt zwischen Eltern und Betreuer herrscht, und auch die Krippe immer über die neusten Befunde informiert wird. Das das mit dem Insulin häufiger vorkommt, sind die Eltern momentan dabei eine Insulinpumpe für ihr Kind zu beantragen.

Dann müssten die Betreuer nochmals auf eine Schulung für dieses Gerät, aber danach dürfte es um einiges einfacher werden. Denn bislang kommt es jeden zweiten Tag vor, dass die Eltern von ihrer Arbeitsstelle zu Krippe düsen um das Insulin selbst zu spritzen, wenn sie nicht in der nähe sind dann übernimmt das der Rettungsdienst der das Kind dafür ebenfalls in die Klinik bringen muss.

Ich denke es kommt dabei doch sehr auf den Träger darauf an, da wohl auch besondere Versicherungsklauseln zu so etwas vorliegen. Dann ebenfalls auf die Betreuer. Es gibt Menschen die können keine Nadeln sehen, kein Blut und sonstiges. Die steigern sich so rein, dass sie gar nicht in der Lage wären die richtigen Maßnahmen zu ergreifen selbst wenn sie es dürften. Kommt dann wohl immer auf den Einzelfall darauf an, aber es lohnt sich mit Sicherheit die Kindergärten und Krippen miteinander zu vergleichen in diesem speziellen Thema.

Die Familie kann sogar auf eine weitere Hilfe hoffen in deinem Fall. Wenn die Kinderfrau medizinisch notwendig ist und diese ihn auch in den Kindergarten begleiten muss, dann wird diese auf Antrag und Vorlage eines Attestes vom Kinderarzt anteilig von der Krankenkasse bezahlt. Man sollte dann aber auch eine entsprechende Kinderfrau mit der Zusatzausbildung Kinderpflegerin oder Kinderkrankenschwester haben und nicht irgend eine wie es hier wohl der Fall ist.

Ansonsten kann man sich noch staatliche Förderungen dazu beantragen, die z.B. die Elternbeiträge für die Krippe übernimmt wegen der außergewöhnlichen Belastung. Vorab kann man sich auf der Lohnsteuerkarte etwas eintragen lassen, damit vorab schon weniger Steuern abgezogen werden usw. Am besten kann man sich beim Jugendamt darüber informieren was man an zusätzlichen Geldern in dieser Situation beantragen kann.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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