Haustierhaltung verboten, wenn Vermieter selbst eines hat?

vom 08.08.2012, 12:46 Uhr

Herr A hat vor vier Jahren eine Wohnung in einem Drei-Parteien-Haus bezogen. Bereits bei der Wohnungsbesichtigung hat Herr B, der der Vermieter von Herr A ist, gesagt, er mag an sich keine Haustiere und er möchte auch nicht, dass die Mieter in der Wohnung Haustiere in Form von Katzen und Hunde halten. Herr A hat sich damit arrangiert und doch hat er nun manches Mal überlegt, wie schön es doch wäre, einen Stubentiger zu haben. Aber da er sich eben auf das Verbot von Herrn B eingelassen hat, stand es nicht weiter zur Debatte.

Scheinbar aber hat sich Herr B in seiner Meinung gewandelt und sich inzwischen selbst eine Katze als Haustier angeschafft. Da Herr B als Vermieter und Herr A als Mieter unter einem Dach, aber eben in zwei verschiedenen Wohnungen wohnen, ließ es sich auch nicht großartig verheimlichen, dass nun eine Hauskatze mit in der Wohnung von Herrn B lebt. Sicherlich ist es seine eigene Wohnung und sein Haus, sodass Herr B ja selbst entscheiden kann.

Herr A wollte aber nun Herrn B fragen, ob er sich als Vermieter nicht auch eine Hauskatze anschaffen darf und ob etwas dagegen spreche. Ich gehe einfach davon aus, dass es durch die eigene Anschaffung jetzt nichts mehr großartig im Wege stehen würde, aber ist es wirklich so einfach? Kann Herr A sich mehr oder weniger darauf verlassen, dass Herr B einer Haustierhaltung nun zustimmt oder macht es keinen Unterschied, dass Herr B nun selbst Katzenbesitzer ist?

Wichtig ist hierbei, es geht um keine Rechtsberatung und auch nicht darum, dass Herr A dann eben ausziehen solle oder sonst irgendetwas, sondern um die Wahrscheinlichkeit, doch nachträglich eine Haustierhaltung zu gestatten.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 50 : 50. Es kann dir hier keiner sagen, wie der Vermieter tickt und ob er nur seine Katze duldet und sonst kein Haustier. Ich muss als Vermieter ja nicht haben wollen, dass ein Haustier meine vermieteten Wohnungen ruiniert. Wenn ich selber auch ein Haustier halte, wenn ich Vermieter bin, muss ich noch lange nicht dulden, dass in meinem Haus auch meine Mieter einen Stubenkater halten. Vielleicht hat er auch schon schlechte Erfahrung gemacht, dass Katzen Wände zerkratzt haben, nicht sauber gehalten wurden oder das Haus voller Flöhe hatte. Bei dem eigenen Tier kann der Vermieter Einfluss nehmen. Bei einem Mieter nicht so leicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Es wurde ja ein Vertrag unterschrieben und was dort steht, gilt für die Wohnung. Natürlich kann man anfragen, ob man sich nun eine Katze kaufen könnte, aber ich würde keinen Grund sehen, warum der Vermieter das Ganze nun plötzlich anders sehen sollte. Der Vermieter kann sich jederzeit ein Tier zulegen und muss seinen Vermietern damit keine Sonderrechte eingestehen. Natürlich kann er seine Meinung aufgrund der eigenen Anschaffung ändern, aber dann kann man das erfragen und gut ist. Dem Mieter steht das Tier aber nicht zu und daher kann er es nicht verlangen. Ich würde nicht darauf hoffen, dass ich mir ein Tier anschaffen könnte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Fragen kostet ja nichts und es käme dann eben einfach auf einen Versuch an. Allerdings kommt es auch auf das Wie an. Ich würde da unter keinen Umständen so anfangen, dass man gleich sagt, dass Herr B sich ja auch eine Katze angeschafft hat und das man das nun auch gerne will. Das klingt in meinen Ohren dann zu vorwurfsvoll und das sollte es unter keinen Umständen. Vielmehr würde ich nett fragen, ob etwas dagegen sprechen würde, wenn man sich einen Stubentiger anschafft.

Sagt Herr B "Ja", dann ist das eben so und dann muss man sich damit abfinden, dass er was dagegen hat. Dabei muss Herr B das natürlich nicht einmal begründen. Es ist vielleicht in den Augen von A komisch, weil B eben selbst eine Katze hat, aber B sitzt definitiv einfach mal am längeren Hebel. Wenn er es erlaubt, dann ist es schön. Man kann auch kaum eine Vermutung anstellen, wie B sich nun entscheiden wird.

Ich habe es auch schon erlebt, dass der Vermieter Hunde hat und Hunde nicht gestattet hat. Den eigenen Hund hat man in den eigenen vier Wänden einfach unter Kontrolle und man sieht den Schaden, wenn welcher angerichtet wird. Was in den vier Wänden der Mieter vorgeht, sieht man unter Umständen nicht. Außerdem muss man bedenken, dass die Wohnung des Vermieters meistens Eigenbedarf bleibt und die Wohnungen zu Weitervermietung will man eben auch noch vermieten und wenn der Nachmieter eine Allergie hat, dann vermietet es sich eben nicht so gut. Und eine Grundreinigung kostet Unsummen, weil Tierhaare wirklich sehr hartnäckig sind. Das hat schon immer zwei Seiten und deswegen kann ich es zum Teil auch verstehen, dass ein Vermieter nicht will, dass jemand Hunde oder Katzen hält, aber selber welche hat.

Und genau deswegen steht es dem Mieter eben auch nicht zu, dass er sagt, dass der Vermieter ja auch Hund oder Katze hat. Es ist eben sein Eigentum und da kann er machen was er will.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ich denke auch, dass Herr A diesen Punkt einfach noch mal bei dem Vermieter ansprechen sollte. Gerade wenn es ja so ist, dass der Vermieter am Anfang des Mietverhältnisses sagte, dass er Haustiere allgemein nicht mag, besteht jetzt vielleicht ja doch Hoffnung, weil er eben selber auch ein Haustier hat. Damit scheint er seine allgemeine Haltung gegenüber Haustieren ja schon mal geändert zu haben.

Trotz allem kann es natürlich noch immer sein, dass er diesen Wunsch ablehnt. Dann muss Herr A das leider auch so akzeptieren. Ich denke auch, dass er das Gespräch vorsichtig angehen sollte, damit es nicht so bei dem Vermieter ankommt, als habe dieser ihn in seiner Haltung den Haustieren gegenüber getäuscht oder so.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass der Vermieter da seine Meinung zwingend ändern wird, denn es kommt ja auch darauf an, aus welchen Gründen er die Haustiere in der Wohnung verbietet. Es gibt einfach Vermieter, die mögen diese Tiere nicht, dass bedeutet, sie wollen diese Tiere auch nicht in ihrem Haus haben, weil sie ihnen unsympathisch sind und besonders dann, wenn man als Vermieter selbst in dem Haus wohnt, ist das nicht unbedingt angenehm. Dann aber kann es ja auch noch andere Gründe gegen Haustiere geben, beispielsweise hat der Vermieter Angst, dass andere Mieter etwas gegen seine Wohnungen haben würden, wenn dort als Nachbar eben jemand mit Hund oder Katze wohnt. Es gibt da vielleicht Allergiker, die dann mit solchen Tieren nichts zu tun haben wollen oder jemand hat Angst vor solchen Tieren, keine Ahnung. Es kann aber eben Mieter geben, die nein zu einer Wohnung sagen, wenn sie sehen, dass dort jemand mit solchen Haustieren wohnt.

Davon mal abgesehen habe ich aber auch schon mal die ''Ausrede'' gehört, dass die Wohnung nach solchen Tieren ''stinken'' könnte. Ich halte das für sehr unwahrscheinlich, weil besonders Katzen keinen großartigen Eigengeruch haben und Hunde zwar schon, aber an sich stinkt deswegen nicht die Wohnung, zumindest nicht, wenn man sie regelmäßig und gründlich säubert. Und sollte sie doch riechen, dann sind das an sich ja Einrichtungsgegenstände wie Teppich, Sofa und so weiter. Wie auch immer, es gibt aber eben auch Vermieter, die aus diesen Gründen gegen Haustiere in der Wohnung sind. Und angenommen jetzt das mit dem Geruch ist der Grund, weswegen dein Vermieter keine Haustiere möchte, so wird er die Meinung nicht ändern, denn er bleibt ja bei sich wohnen, aber wenn du ausziehst, sucht er sich einen Nachmieter und sollte die Wohnung dann geruchlich irgendwie nicht stimmen, wäre das ein Problem.

Wie auch immer, ich denke mal, dass es eine Frage auf jeden Fall wert ist und man kann ja dann einfach damit anfangen, dass einem die Katze gefällt und man sich auch schon länger über eine derartige Anschaffung gefreut hätte, allerdings war dies eben wegen dem Verbot der Haustiere nicht möglich. Leider läuft der Vermieter dann auch großes Risiko, dass seine anderen Mieter auch auf den Geschmack kommen, dass bedeutet also, dass sie dann auch Haustiere halten wollen und sie alle nach und nach bei ihm deswegen ankommen. Ein Problem wäre das natürlich schon irgendwie, besonders wenn dann jemand auch einen Hund würde haben wollen. Deswegen halte ich die Wahrscheinlichkeit eben auch für relativ groß, dass der Vermieter einfach nein sagt, einfach weil er die anderen Wohnungen ja auch weitervermieten muss und weil sich das negativ auf die anderen Mieter im Haus auswirken könnte.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Herr A soll in Ruhe mit Herrn B sprechen. Katzen zählen als Kleintiere. Wenn nun bereits eine Katze im Haus gehalten wird, kann der Vermieter – auch wenn er selbst die Katze hält – eigentlich nichts dagegen haben. Kleintiere dürfen gehalten werden. Allerdings muss es sich um eine reine Wohnungskatze handeln, die sterilisiert sein sollte. So habe ich das gehört. Selbst vor Gericht würde kein Vermieter sein Verbot durchsetzen können. Aber besser dürfte es sein, wenn sich A und B so einigen würden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



@Cid: Katzen sind keine Kleintiere und dürfen verboten werden. Siehe hier Mieterverein Bochum oder hier Mietrechtslexikon . Ich selber habe vor ein paar Monaten bei meiner Freundin gesehen, wie schnell ein Gericht die Katzenhaltung untersagt, wenn man trotz Verbot eine Katze anschafft. Denn Hunde und Katzen dürfen verboten werden. Genauso wie Ekeltiere und giftige Tiere. Also Spinnen, Ratten und Giftschlangen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante, ich war auch erst der Meinung, das Katzen nicht als Kleintiere zählen. Dann las ich hier den Artikel. Nun muss ich sagen, dass die Gerichte mal so und mal so entscheiden, wie man lesen kann. Da aber bereits der Vermieter eine Katze hat, dürfte es wohl kein Problem für eine weitere Katze geben.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


@Cid, es wurde hier ja nicht erst im Nachhinein davon gesprochen, dass eine Katze nicht gehalten werden darf, sondern bei der Wohnungsbesichtigung und auch bei der ersten Kontaktaufnahme. Der Mieter, also Herr A, wusste ja, worauf er sich einlässt und er hätte die Wohnung ja an sich nicht nehmen müssen. Nach einem guten Mieter-Vermieter-Verhältnis sich jetzt an einen Anwalt oder an ein Gericht zu wenden, finde ich auch etwas weit her geholt, selbst, wenn es Gerichtsurteile gibt, die besagen, dass Katzen gehalten werden dürfen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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