Bei Arbeitssuchendmeldung Bewerbung vorlegen
Meldet man sich Arbeit suchend, wird auch darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen inklusive Anschreiben und Lebenslauf vorzulegen. Diese Unterlagen sind wohl bei der Agentur für Arbeit schon dienlich und in erster Linie würde mich mal interessieren, welche Bewerbung beziehungsweise welches Anschreiben man dabei vorlegen sollte und auch, was mit der Bewerbung geschieht.
Angenommen, man würde jetzt eben diese Unterlagen vorlegen, wie werden diese Unterlagen in der Agentur für Arbeit behandelt? Ist damit zu rechnen, dass die Unterlagen auch Arbeitgebern vorgelegt werden oder bleiben diese Bewerbungsunterlagen nur für die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit verfügbar?
So weit ich das weiß, legt man nur das Anschreiben vor. Das ist ja in der Regel auf die jeweilige Firma zugeschnitten und kann deshalb keinen anderen Arbeitgebern vorgelegt werden. Wobei man da auch nur Kopien vorlegt. Die Originale sind ja bei den Arbeitgebern, bei denen man sich damit beworben hat.
Ein Lebenslauf wird in der Regel nur in einem Formular des Arbeitsamts ausgefüllt. Man kann allerdings auch einen vorlegen. Der ist aber an sich auch nicht für andere einsehbar. Eventuell fragt das Arbeitsamt mal nach einem Lebenslauf, der dann aber wahrscheinlich nur von einem Sachbearbeiter eingesehen wird. Also auch nicht weiter gereicht wird.
Ich kenne es so, dass die Mitarbeiter des Arbeitsamts ein Profil anlegen. Wenn ich nicht ganz irre, dann auch Online. Da sind aber nur Daten drin, zu denen man seine Zustimmung geben muss. Das Profil kann dann quasi auch für jeden eingesehen werden, der Arbeitskräfte sucht.
Ich musste mich auch einmal arbeitssuchend melden, da ich zu diesem Zeitpunkt befristet angestellt war. Ich habe zu dem Termin bei der Arbeitsagentur nur Anschreiben und Lebenslauf mitgenommen. Der Lebenslauf wäre nicht unbedingt nötig gewesen, aber es war für die Bearbeiterin einfacher meine Angaben abzutippen als nachzufragen und dann vielleicht noch mal wegen der genauen Schreibweise zu fragen.
Das Anschreiben wurde nur einmal kurz in Augenschein genommen, wobei ich da das Anschreiben meiner letzten Bewerbung noch einmal ausgedruckt hatte. Dort wurde nur ein Blick darauf geworfen, dann wurde mir gesagt, dass ich für Bewerbungen Unkosten erstattet bekäme, das Formular wurde mir erklärt und das war es.
Inzwischen hat sich aber einiges geändert. Man muss sich wohl jetzt auch häufiger bewerben als es bei mir noch der Fall war. Am besten solltest Du dann einmal nachfragen, welche Unterlagen konkret benötigt werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass nur Kopien zum Nachweis der Bewerbungsbemühungen vorzulegen sind.
Wenn man bei der Arbeitsagentur eine Erstattung für die Bewerbungskosten möchte, dann muss man die Bewerbung, die man geschrieben hat, dort dem Kostenerstattungsantrag beilegen. Also man muss irgendwie nachweisen, dass man sich beworben hat und normalerweise schreibt man so ein Motivationsschreiben ja am PC und verschickt es bei Bewerbungen. Da habe ich früher, als ich mich mal arbeitssuchend melden musste, einfach dieses Anschreiben nochmal ausgedruckt und der Arbeitsagentur gegeben. Genauso habe ich, wenn ich Bewerbungen per Mail versendet hatte, die gesendete Mail ausgedruckt und beigelegt.
Ich glaube, Ihr habt mich gerade etwas missverstanden beziehungsweise ich habe mich selbst nicht richtig ausgedrückt. Bei einer Arbeitssuchendmeldung benötigt man die Unterlagen ja, um zu sehen, was der Arbeitssuchende bislang so gemacht hat und welche Unterlagen er mitschickt. So musste A jetzt schon ehe er sich bei der Agentur für Arbeit für ein Beratungsgespräch gemeldet hat, die Unterlagen eine gute Woche vor dem Gesprächstermin mit dem Arbeitsvermittler einsenden. Diese werden gesichtet.
Früher hat es ausgereicht, wobei dies vor etwas mehr als zwei Jahren war, als ich letztmalig mit der Agentur für Arbeit in Kontakt getreten bin, dass man die Unterlagen einfach direkt zum Gesprächstermin mitgebracht habe. Mir ging es also dabei gar nicht um die Kostenerstattung, die hier auch angesprochen wurde, sondern einfach wohl um einen Blick in die Bewerbungsunterlagen.
A hatte nun vergangene Woche ja sein Gesprächstermin dort gehabt und dort war es laut A schon so, dass man die Zeugnisse und auch die Formulierungen in dem Anschreiben kannte und die dienten auch als Grundlage für das Gespräch.
Von dieser Anmeldung in der Jobbörse, die ja online zu finden ist, wurde in diesem Beratungsgespräch auch gesprochen. Meines Wissens nach kann man sich da auch selbst eintragen, und das Profil wird dann mitsamt dem Arbeitsvermittler durchgegangen. A wurde wohl auch gefragt, ob er lieber eine anonyme Veröffentlichung möchte oder ob es lieber ist, wenn es im Grunde für jeden einsehbar ist.
Als ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, wurde mir zuerst nicht gesagt, dass ich meine Bewerbungsunterlagen vorlegen soll oder sogar muss. Ich glaube es war erst bei meinem zweiten Beratungsgespräch, wo mich meine Sachbearbeiterin danach gefragt hat. Ich denke mal, dass sie da einfach sehen wollte, ob ich auch vernünftige Bewerbungsunterlagen habe, wie das Anschreiben. Ich habe nun mal nicht direkt einen neuen Job gefunden, und vielleicht hatte sie die Annahme, dass meine Bewerbung nicht so gut ist und ich deswegen nicht genommen werde.
Sie sagte mir, ich solle einfach ein allgemeines Anschreiben erstellen. Als Adresse kann ich irgendeine Musteradresse nehmen. Sie meinte zu mir, dass sie die Bewerbungsunterlagen auch gerne dazu nehmen würde, damit die Agentur für Arbeit auch selber meine Unterlagen an Firmen weiterreichen kann, wenn diese Stellen anbieten. Eigentlich war mir das gerade nicht so recht, da ich ja nicht wusste, wer denn genau meine Unterlagen bekommt. Trotzdem habe ich dem zugestimmt, da ich nicht widersprechen wollte. Wer weiß, was vielleicht die Konsequenz gewesen wäre.
Ich legte ihr also mein Anschreiben vor, sowie den Lebenslauf. Ich glaube, dass sie insgeheim schon erwartet hatte, dass sie irgendwas nachteiliges dazu hätte sagen können. Doch sie meinte, dass es so in Ordnung wäre. Und ich selber wusste das auch, dazu brauche ich nicht die Agentur für Arbeit. Trotzdem wurden mir keine Stellen angeboten, die aufgrund meiner eingereichten Bewerbungsunterlagen vermittelt werden konnten. Nun bin ich zum Glück nicht mehr arbeitslos, und ich hoffe, dass meine Unterlagen in den Müll gekommen sind.
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