Wildunfall - Ab welcher Größe (Tier) muss man es melden?

vom 07.08.2012, 13:35 Uhr

Zu Wildtieren gehören ja auch Hasen und Kaninchen und Hasen können auch mächtig groß sein. Einen Wildunfall muss man ja auch melden. Aber am welcher Größe von Tier muss man so einen Wildunfall melden? Was ist, wenn man beispielsweise ein Kaninchen überfährt und erst zu hause sieht, dass das Auto einen Schaden genommen hat? Kann man es hinterher noch melden? Wie wird dann kontrolliert, ob es überhaupt ein Wildunfall war? Es kann ja auch eine Katze gewesen sein, die kein Wildtier ist.

Was ist, wenn einem auf einer stark befahrenen Straße wie einer Autobahn ein Kaninchen oder Hase vor den Kühler läuft und man nicht anhalten kann? Wie reagiert man in dieser Situation richtig? Sollte man rechts heran fahren und die Polizei rufen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Einen Wildunfall sollte man meiner Meinung nach melden, wenn ein Schaden entstanden ist. Wenn man beispielsweise einen Hasen mit dem Auto erwischt muss es nicht zwangsläufig so sein, dass ein Schaden am Auto hinterbleibt. In so einem Falle denke ich nicht, dass hier eine Meldepflicht besteht. Wenn ich etwas überfahre dann halte ich aber grundsätzlich auch an um einen eventuellen Schaden direkt zu entdecken. Im Nachhinein kann man ja immer behaupten, dass ein Schaden ja mal durch einen schon länger zurückliegenden Wildunfall entstanden ist.

Wenn man direkt vor Ort überprüft ob ein Schaden entstanden ist dann ist man gut beraten, wenn man direkt noch Fotos vom "Tatort" macht. Zusätzlich wäre es noch ideal, wenn ein Beifahrer dabei war, der den Unfallhergang und den neu entstandenen Schaden schildern und bestätigen kann. Hinterher kann man es sicher noch melden, vorausgesetzt man hat die entsprechenden Beweise. Sonst könnte eben jeder ankommen und etwas behaupten und so bei der Versicherung abkassieren.

Auf der Autobahn gibt es immer noch den Standstreifen, der für solche Notfälle vorgesehen ist. In der Regel sind aber die Autobahnen entsprechend mit Zäunen gesichert, so dass in der Regel kein Viehzeug auf die Fahrbahn rennt. Natürlich kommt es trotzdem vor, dass so etwas passiert. Auch hier würde ich direkt anhalten und möglichst alles mit Fotos dokumentieren. Man sollte hier nur entsprechend vorsichtig und mit einem Blick auf die Sicherheit handeln.

Sollte man doch mal etwas überfahren, bei dem es richtig kracht und auch ein entsprechender Schaden entsteht, steht es schon außer Frage, dass man die Polizei alarmiert. Wenn man beispielsweise ein Reh überfährt wird man in wenigeren Fällen direkt mit dem Auto direkt weiter fahren können.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


@Zohan: Mitten in der Nacht auf einer Landstraße, die nicht beleuchtet ist, kann man einen Schaden nicht unbedingt auch wirklich entdecken. Was mache ich im Falle eines Falles, wenn ich dann zu hause erst sehe, dass wirklich etwas kaputt gegangen ist. Ein Hase ist ein sehr großes Tier, wenn er ausgewachsen ist. Vor allem auch kräftig. Man sollte Hasen nicht mit einem Kaninchen verwechseln. Ein Hase kann schon ordentliche Beulen ins Auto machen. Müsste ich also bei einem Hasen den Unfall nicht unbedingt melden?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Einen Wildunfall musst du eigentlich immer melden, auch dann, wenn das Tier nicht bei dem Unfall getötet wird sondern verletzt flüchten kann (oder eben liegen bleibt).

Durch diese einfache, und im übrigen ja wirklich schnell gemachte, Meldung kannst du übrigens auch einer eventuellen Schadensersatzklage durch den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten entgehen (und ja, das ist kein Scherz, das gibt es wirklich). Den Jagdausübungsberechtigten kennt man nun aber leider in den wenigsten Fällen, der Einfachheit halber kann man aber jeden Wildunfall einfach bei der nächsten Polizeidienststelle oder aber direkt bei der Forstdienststelle melden. Das Ganze natürlich unverzüglich, nicht erst wenn man zwei Stunden später zuhause ankommt.

» milknhoney » Beiträge: 370 » Talkpoints: 2,98 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@ milknhoney: Ich denke, dass die Polizei einen auslachen würde, wenn ich eine Krähe oder ein Kaninchen überfahre. Das sind beides Wildtiere und ich glaube nicht, dass man diese melden muss. Deswegen frage ich, ab welcher Größe man melden muss.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


milknhoney hat geschrieben:Einen Wildunfall musst du eigentlich immer melden, auch dann, wenn das Tier nicht bei dem Unfall getötet wird sondern verletzt flüchten kann (oder eben liegen bleibt).

Das sollte man in der Tat. Entweder informiert man dann die Polizei oder, wenn man die Nummer gerade parat hat, gleich den für das Gebiet zuständigen Jäger, denn ein verletztes Tier muss erschossen werden, um es nicht leiden zu lassen.

Ich denke auf jeden Fall sollte man einen Wildunfall melden, wenn das Tier größer wie ein kleiner Vogel ist. Schon ein Hase ist ein Grund, Meldung zu machen.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich würde einen Wildunfall auch immer in jedem Fall melden, auch wenn es "nur" ein Kaninchen oder ein anderes kleines Tier war. Mir selbst ist auch schon mal ein Eichhörnchen unter die Räder gekommen, dies habe ich natürlich nicht gemeldet, hätte ich aber im Nachhinein gesehen, was für ein Schaden der kleine Nagel an meiner Frontschürze hinterlassen hat, hätte ich die Polizei doch verständigt, und sei es nur um der Versicherungs willen. Hier habe ich dann am Ende nämlich blöde aus der Wäsche geschaut, da ich den Schaden auf eigener Kappe bezahlen durfte, da ich keinen Beweis für den Unfall hatte.

Wenn man ehrlich ist, wird sich wohl keiner die große Mühe machen wollen, bei einem Kleinwild-Unfall die Polizei zu verständigen, ich habe es ja auch nicht gemacht. Aber wenn man dann mal so eine negative Erfahrung gemacht hat wie ich, wird man in jedem Fall sofort anhalten und erst mal schauen, was dem Auto passiert ist. Ich würde jetzt auch immer gleich am Straßenrand anhalten und das Auto in Augenschein nehmen - Stelle ich einen Schaden fest, verständige ich natürlich auch die Polizei, damit mein Schaden aufgenommen wird und das Tier unter Umständen fachgerecht entsorgt wird.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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