Eheliche Pflichten - Wie werden sie bei euch definiert?

vom 06.08.2012, 13:30 Uhr

Früher hat man, wie meine Eltern mal erzählt haben, von ehelichen Pflichten gesprochen, was den Sex in der Ehe anging. Man musste da wohl, wenn man verheiratet war auch regelmäßig miteinander schlafen. Es war wohl auch ein Scheidungsgrund, wenn man das nicht gemacht hat. Damals ging man wohl auch noch davon aus, wer Schuld an der Trennung und dem scheitern der Ehe war.

Gibt es eigentlich heute noch eheliche Pflichten, was jetzt nicht unbedingt mit dem Sex zu tun hat? Was ändert sich, wenn man verheiratet ist oder nur so zusammen wohnt? Wie definiert ihr die ehelichen Pflichten und hat man von Amtswegen irgendwelche ehelichen Pflichten, die man ohne Trauschein nicht hat?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es gibt die ehelichen Pflichten noch, im sexuellen Bereich aber natürlich nicht mehr. Hier wird die Freiheit des Einzelnen in den Vordergrund gestellt. Die Eheleute sind zur ehelichen Gemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Wenn also einer der beiden von zu Hause auszieht und der andere das nicht will, ist das ein Verstoß gegen die ehelichen Pflichten, außer wenn es zum Beispiel aus beruflichen Gründen nötig ist. Wenn man anscheinend ohne Grund nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, könnte es als Scheinehe mit den entsprechenden Konsequenzen ausgelegt werden.

Wenn einer sich dem Kinderwunsch des anderen ohne ersichtlichen Grund verweigert oder sich sogar ohne Zustimmung sterilisieren lässt, ist das auch eine eheliche Pflichtverletzung. Es ist zwar nichts, was man einklagen könnte oder was bei Unterhaltsberechnungen eine Rolle spielt, könnte aber bei Härtefallscheidungen durchaus relevant sein, wenn die Frau unbedingt ein Kind möchte und der Mann nicht.

Das mit der Verantwortung bezieht auf Unterstützungsleistungen vom Staat. In erster Linie muss der Ehepartner unterstützen, bevor man den Staat anrufen kann. Das ist der Grund dafür, dass das Ehegattensplitting bei der Steuer vielleicht doch ihre Berechtigung hat, obwohl es viele abschaffen wollen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die ehelichen Pflichten in unserer Beziehung sind, dass man seinem Partner treu bleibt und ihm bzw. ihr aufrichtig begegnet. Wir besprechen alle wichtigen Entscheidungen und fällen sie dann gemeinsam und gleichberechtigt. Ebenso verpflichteten wir uns, dass wir uns in schlechten Tagen gegenseitig beistehen. Man ist ja schließlich eine Familie.

Von Amts wegen hat man eben die Verpflichtung eine Wirtschaftsgemeinschaft zu bilden und dass das Ehevermögen für die Bedürfnisse beider zu verwenden ist. Wie das genau geregelt ist, kann ich dir als juristischer Laie nicht genau sagen. Möglicherweise sieht das dann auch anders aus, wenn man nach dem Prinzip der Gütertrennung einen Ehevertrag geschlossen hat.

Sexuelle Pflichten gibt es zum Glück auch per Gesetz in der Ehe nicht mehr. Warum also sollte man sich als Ehepartner dazu bemüßigt fühlen, so etwas vom Partner zu erwarten? Ein vernünftiger Ehepartner erwartet da doch keine Dienstleistung sondern einen aufrichtig gefühlten Akt der Zuneigung. Einen Mann, der von mir als Frau einfach erwarten würde, dass ich klaglos zu sexuellen Diensten stehe hätte ich niemals geheiratet. Auch zum Thema Kinderwunsch hat man sich vor der Ehe abgesprochen und eine gemeinsame Zielsetzung entwickelt, die man dann gemeinsam durch die Ehe getragen hat. Alles andere würde ich nicht akzeptieren.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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