Besenreine Übergabe auch bei schriller Wandfarbe?
Herr A hat vor etwa fünf Jahren eine Mietwohnung renoviert, die er selbst bewohnt. Die Wände hat Herr A in sehr auffälligen, eben schrillen Farben, tapeziert und gestrichen. Von einem sehr knalligem Gelb bis hin zu einem strahlendem Rot kann man alles vorfinden. Nun ist es so, dass Herr A beruflich umziehen muss und daher seine Mietwohnung gekündigt hat. Laut Mietvertrag ist Herr A lediglich dazu verpflichtet, seine Wohnung besenrein zu übergeben, nicht aber von Tapeten und Farben zu befreien.
Der Vermieter von Herrn A kennt die Farbgestaltung der Wohnung und sagte, er bestünde schon darauf, dass die Wände entweder von der Tapete befreit werden oder zumindest, dass diese weiß und damit neutral gestrichen werden. Vermutlich würde Herr A dafür mehrere Anstriche benötigen, weil die Farben sehr stark sind. Um des Friedens Willen würde sich Herr A schon auch darauf einlassen, aber angenommen, er täte es nicht, kann der Vermieter trotz der Klausel der besenreinen Wohnung diese Renovierungsarbeiten vom Mieter verlangen?
Das Gericht hat einmal geurteilt, dass dezente Farben nichts darin hindern sollten, die Wohnung wieder zu vermieten, sodass diese Farben bleiben können. Bei schrillen Farben wie Pink oder auch Schwarz sieht es jedoch anders aus. In diesem Fall hat der Mieter das Recht eine andere Farbe zu verlangen.
Diese muss aber nicht weiß sein, sondern kann auch Creme oder Pastellfarben sein. In diesem Fall wirkt die Klausel mit Besenrein nicht, denn eine Wandfarbe muss dezent sein bei der Übergabe. Der Mieter kann sich auch nicht auf eine Farbklausel stützen, die im Mietvertrag steht. Jedoch hat er das Recht dazu eine helle Farbe zu verlangen.
In solchen Fällen kenne ich die Regelung, dass man die Wohnung so verlassen muss, wie man sie übernommen hat. Waren die Wände also weiß oder ohne Tapeten, so muss Herr A diesen Zustand wieder herstellen, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Wände meiner Wohnung, waren alle Bunt, wenn man das mal so zusammenfassen kann. Einzig Küche und Schlafzimmer hatten weiße Wände. Das Grün im Kinderzimmer und die roten Wände im Wohnzimmer sind noch schon lange beige überstrichen. Allerdings habe ich eine Klausel im Mietvertrag aufnehmen lassen, dass ich die Wohnung unrenoviert verlassen darf. Eben weil ich sie auch unrenoviert übernommen habe.
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