Wann und wie muss ein Bademeister handeln?

vom 05.08.2012, 18:03 Uhr

Ich schrieb hier Kind erbricht ins Schwimmbecken ja von einem Fall, in dem ein Kind wohl eine Magen und Darmerkrankung hatte und seine Körperausscheidungen im Schwimmbecken gelandet sind. Was bei Kindern ja durchaus mal passieren kann, da sie ihre Körperfunktionen ja nicht wirklich im Griff haben. Wobei das sicherlich auch Erwachsenen passieren könnte.

Nun frage ich mich aber, wie ein Bademeister in einer solchen Situation handeln muss? In ein Schwimmbecken geht ja reichlich viel Wasser rein. Muss das komplett abgelassen werden? Ab welcher Menge Stuhl oder Erbrochenem?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, bei Erbrochenen muss das Wasser definitiv komplett gewechselt werden, da eine Erkrankung nicht auszuschließen ist. Zudem besteht ja Erbrochenes nicht nur aus Flüssigkeit. Ein Desinfektionsmittel wie Chlor wird da nichts mehr bewirken können. Das Bad müsste sofort einen Wasseraustausch veranlassen und den Betrieb erst einmal einstellen. Es ist absolut nicht zumutbar, Gäste in Erbrochenen schwimmen zu lassen. Solch ein Wasseraustausch bedeutet zwar hohe Kosten, aber dagegen müsste ein Schwimmbad eigentlich versichert sein.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Corona1983 hat geschrieben:Ich denke, bei Erbrochenen muss das Wasser definitiv komplett gewechselt werden, da eine Erkrankung nicht auszuschließen ist. Zudem besteht ja Erbrochenes nicht nur aus Flüssigkeit. Ein Desinfektionsmittel wie Chlor wird da nichts mehr bewirken können. Das Bad müsste sofort einen Wasseraustausch veranlassen und den Betrieb erst einmal einstellen. Es ist absolut nicht zumutbar, Gäste in Erbrochenen schwimmen zu lassen. Solch ein Wasseraustausch bedeutet zwar hohe Kosten, aber dagegen müsste ein Schwimmbad eigentlich versichert sein.

Das ist Unsinn, denn Chlor ist sehr stark und wenn einmal Erbrochenes oder Stuhl darin ist, sollte dieses heraus gefiltert werden, so dass der Badebetrieb problemlos weiter gehen kann. Lediglich eine kurze Badeunterbrechung müsste erwartet werden, nämlich solange bis der Bademeister alles heraus gefischt hat. Sobald alles in der Überlaufrinne gelandet ist oder anders vom Bademeister entfernt wurde, ist das Wasser wieder frei zu geben.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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