Wohngrundstück mit Haus - Preis im Internet nicht bindend?

vom 04.08.2012, 00:51 Uhr

Im Internet findet man ja diverse Portale, in denen man Angebote zum Kauf von Immobilien und Grundstücken findet. Dabei geht man natürlich als Interessent davon aus, dass man ein angebotenes Objekt auch käuflich erwerben kann, so lange das Angebot online ist und nicht als verkauft gekennzeichnet ist.

Nehmen wir aber mal an, ein Kunde wendet sich an einen professionellen Makler, der ein Angebot im Internet erstellt hat. Das Angebot ist auch nur wenige Tage alt, man geht also davon aus, dass es sich hier um ein aktuelles Angebot handelt. Der Kunde kontaktiert den Makler, dieser teilt ihm mit, dass das beschriebene Grundstück mit einem wenige Jahre alten Haus darauf noch zu erwerben ist und bietet dem Interessenten an, ihm Unterlagen zum Grundstück zuzusenden. So weit so gut. Bislang ein Fallbeispiel wie es alltäglicher nicht sein könnte.

Nun kommt aber die Frage: Nehmen wir an, der Kunde öffnet das Couvert mit dem schriftlichen Angebot des Maklers und stellt fest, dass das Grundstück plötzlich 35 Euro mehr pro Quadratmeter kosten soll (Wenn man das Haus mal einfach so laienhaft mit in den Grundstückspreis rein verwursten darf). Je hundert Quadratmeter Grund macht das dann schon 3500 Euro Aufpreis aus. Bei einem Grundstück wie hier mit 1000 Quadratmetern addiert sich der Aufpreis dann um 35 Tausend Euro. Ihr stimmt mir sicherlich zu, dass das Angebot im Internet und das in Briefform wenig miteinander zu tun haben. Von dem alten Preis will der Verkäufer plötzlich nichts mehr wissen, und das alte Angebot steht auch noch zum ursprünglichen Preis im Internet.

Klar, man muss keinen Vertrag abschließen, dessen Konditionen einem nicht passen. Aber ich frage mich, wie in dem Fall die Rechtslage aussieht? Ist denn ein Angebot im Internet nicht bindend? Im Endeffekt hat der Verkäufer durch so ein Angebot eine Willenserklärung abgegeben, das Grundstück x zum Preis y zu verkaufen? Zumindest im Laden, der mit Gegenständen, wie zum Beispiel Haushaltswaren handelt (die keiner Preisbindung unterliegen) kann man zum Beispiel einen zu niedrig ausgepreisten Quirl auch zu dem Schnäppchen kaufen. Wie ist das aber bei Immobilien und Grundstücken? Gilt da so ein Angebot auch so, dass da irgendwelche Rechte ableiten könnte? Wo kann man so etwas nachlesen? Oder ist das ein zulässiges Lockvogelangebot?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Eine Anzeige im Internet ist dabei nicht rechtlich verbindlich, denn bei einem Immobilienangebot mit Grundstück kommen weitere Kosten auf den Käufer zu, die natürlich beim Angebot auf den Quadratmeterpreis umgelegt werden können. Das verbindliche Angebot erhält man vom Makler wenn dort die Zusatzkosten mit eingerechnet worden sind.

Mach einer mag es als Lockangebot sehen, andere informieren sich im Vorfeld und wissen über die Kaufnebenkosten Bescheid und sind dann auch nicht überrascht, wenn der Preis hinterher deutlich angestiegen ist. Alleine wenn man so etwas vor hat zu kaufen, sollte man mindestens 10% Kaufnebenkosten kalkulieren, besser sind jedoch 15% da auch noch weitere Punkte wie die Grundsteuer etc. mit dazu kommen.

Ist das Grundstück jedoch gefragt und die Nachfrage höher als erwartet, dann kann der Anbieter das ganze auch hinterher noch teurer Anbieten. Somit springen einige Interessenten ab und der Verkäufer kann mehr Gewinn erwirtschaften. Meistens werden die Angebote auch bereits erstellt, wenn noch überhaupt kein Wertgutachten erstellt worden ist. Kommt dieses erst hinterher dann ist es nicht unüblich, dass der Preis hinterher korrigiert wird.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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