Regelt ein Kündigungsschutzverfahren auch eine Abfindung?

vom 31.07.2012, 23:18 Uhr

A hat nach 10 Jahren die Kündigung bekommen und strebt nun eine Kündigungsschutzklage an. Sein Anwalt ist zur Zeit noch in Urlaub und so kann a ihn nicht fragen, wie das nun alles weiter geht. In erster Linie, das weiß A, muss er auf Wiedereinstellung klagen. Aber wenn der Arbeitgeber sich nun nicht darauf einlässt, gibt es dann eine Abfindung? Regelt so eine Klage dann die Abfindung? Wie hoch ist dann in der Regel so eine Abfindung?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, bitte betrachte den Ablauf in einer anderen Reihenfolge:

a) die Kündigungsschutzklage muss bis spätestens 21 Tage nach Zugang der Kündigung beim Gericht eingereicht sein

b) das Arbeitsgericht wird im Verfahren alle relevanten Details prüfen, um festzustellen, ob die Kündigung rechtmäßig/zulässig ist (gesetzlicher Kündigungsschutz, Sozialauswahl, Kündigungsfristen, etc.)

c) als Ergebnis wird der Richter feststellen ob die Kündigung rechtens ist oder nicht

d) wenn die Kündigung rechtlich einwandfrei ist, hat sich damit alles weitere erledigt, Urteil, jeder geht seiner Wege, basta

e) falls das Gericht die Kündigung als nicht rechtmäßig einstuft, wird mit dem Urteil die Kündigung ungültig. Das bedeutet, das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt und besteht weiter

f) das ist das Wichtige: Wenn das Arbeitsgericht dann auch feststellt, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, kann der Richter von amtswegen das Arbeitsverhältnis auflösen und die Zahlung einer Abfindung festlegen

g) wenn das so abläuft und das Arbeitsgericht eine Abfindung festlegt, ist dafür die grundsätzliche Formel: ein halbes Monatseinkommen pro Beschäftigungsjahr. Dabei hat jedoch der Richter noch die Möglichkeit etwas zu variieren. Wenn Du das genau nachlesen möchtest, schau mal unter "§10 KSchG"

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