Private Kinderbetreuung als Nebenjob

vom 30.07.2012, 21:42 Uhr

Seit der Geburt meiner Tochter bin ich alleinerziehend. Sie ist nun ein halbes Jahr alt, und ich würde gerne etwas Geld dazuverdienen, denn ich muss ja alles alleine bezahlen. Ich habe mir überlegt, da ich sowieso zu Hause bin, könnte ich Kinderbetreuung als Nebenjob machen.

Darf man dies so einfach ohne weiteres anbieten, oder muss man zumindest einen Kurs dafür besucht haben oder gar eine Ausbildung haben? Muss dies dann als Gewerbe angemeldet sein oder darf man das auch so ausüben? Wer kann mir denn meine Fragen bitte beantworten?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass du dafür eine Ausbildung brauchst oder sogar ein Gewerbe anmelden musst. Ich meine, du bist ja selber schon Mutter und brauchst deswegen keine Ausbildung. Also ich bin der Meinung, dass du dafür kein Gewerbe oder eine Ausbildung brauchst.

Ich denke, dass du auch andere Eltern kennst und mit diesen regelmässig in Kontakt bist. Wenn du bei deinem Umfeld einfach mal sagst, dass du dich zur Kinderbetreuung bereitstellen würdest und eine deiner Bekannten das man nutzt und du deinen Job auch gut machst, dann spricht sich das schneller rum als du denken kannst. Und so wird dann ein größerer Teil der Nachbarschaft auf dich aufmerksam. Und wenn du das erstmal erreicht hast, dann kannst du auch dein Geld nebenbei verdienen.

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» petertreter » Beiträge: 1437 » Talkpoints: -2,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@petertreter: Natürlich muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn man mit dieser Tätigkeit Geld verdient. Denn man muss ja Steuern zahlen. Außerdem muss man auch eine Ausbildung haben. Dass, was die Threaderstellerin machen will ist die Tätigkeit einer Tagesmutter. Dafür muss man zumindest beim Jugendamt Kurse belegen. Außerdem müssen Versicherungen abgeschlossen werden, weil die Wohnung als gewerblicher Raum genutzt wird und die Kinder ja auch versichert sein müssen.

@supermami: Am besten ist, du erkundigst dich beim Jugendamt genau darüber und kannst mit denen auch absprechen, was du tun kannst, um Kinder zu betreuen. Die werden dir auch Auskunft geben können, wie du das versteuerst und ob du eventuell beim Jugendamt angestellt wirst oder ein Gewerbe anmelden musst. Denn Mutter sein bedeutet nicht, dass man auch fremde Kinder so ohne weiteres betreuen darf, wenn man Geld dafür nimmt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn du diese Dienstleistung in der Selbstständigkeit anbieten willst, musst du definitiv ein Gewerbe anmelden. Da du schreibst, du möchtest etwas Geld dazuverdienen, gehe ich davon aus, dass du natürlich Geld für die Kinderbetreuung nimmst. Ob du Steuern zahlen musst oder nicht, richtet sich nach den Einnahmen. Eine gewisse Summe ist frei und du musst nichts abführen. Wie hoch der Betrag liegt, kann ich jetzt nicht sagen.

Wenn du die Kinderbetreuung nur nebenbei als Geringverdiener ausüben möchtest, empfehle ich dir, dich als Kleinunternehmer eintragen zu lassen. Als Kleinunternehmer bist du befreit von der Umsatzsteuer. Allerdings glaube ich, musst du als Kinderbetreuerin eine Versicherung abschließen, damit du irgendwie versichert bist,
für den Fall, einem Kind passiert irgendetwas bei dir. Ansonsten kann ich dir auch nur empfehlen, dich ans Jugendamt zu wenden.

» Sternchen* » Beiträge: 2804 » Talkpoints: 2,78 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wie genau stellst Du es Dir vor, supermami? Möchtest Du Dich als Tagesmutter selbstständig machen, oder nur hin und wieder als Babysitter arbeiten? Oder willst Du von einer Familie angestellt werden und dort die Kinder betreuen? Je nachdem, was Du genau machen willst, sind gewisse Auflagen zu erfüllen. Am einfachsten wäre eine Kooperation mit dem Jugendamt, gerade in Hinblick auf die staatlich geförderten Plätze, aber wenn es Dir zu viel wird, kannst Du Dich auch von einer selbst zahlenden Familie als Kinderfrau anstellen lassen oder Du bietest Babysitterdienste an. Wie diese jedoch aussehen und was dabei zu beachten gilt, kann ich Dir nicht sagen.

Du hast geschrieben, dass Du nebenbei zu Hause Kinder betreuen willst und da wäre dann die Tagesmutter-Geschichte interessant für Dich. Diesbezüglich musst Du Dich bei Deinem zuständigen Jugendamt informieren, die inzwischen Fachberatung anbietet und Dich begleitet. Stelle es Dir aber bitte nicht so einfach vor. Zudem würdest Du, wenn Dir die Eignung zugesprochen wird, als Tagesmutter tätig zu sein, einen selbstständigen Status haben, aber letztendlich doch mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten.

Fakt ist, dass vom Gesetzgeber her inzwischen die Pflegeerlaubnis gegeben ist, wenn die Kinder mehr als fünfzehn Stunden pro Woche insgesamt betreut werden oder wenn die Betreuung über drei Monate hinausgeht. Die Pflegeerlaubnis muss bei Deinem Jugendamt beantragt werden, man muss ziemlich viel Privates offen legen, natürlich auch die Räumlichkeiten vorzeigen, in denen die Kinder betreut werden sollen und ein ärztliches Attest vorlegen. Des weiteren ist die besagte Qualifizierung von mindestens 160 Stunden zu durchlaufen, ein Kurs für Erste Hilfe am Kind muss absolviert werden, ein erweitertes Führungszeugnis muss beantragt werden.

Inzwischen ist es bei der Kinderbetreuung so, dass man in Hinblick auf Mietwohnung oder auch Mietwohnhaus den Vermieter informieren muss beziehungsweise dessen Einwilligung holen muss und sich auch bei den Nachbarn, die im gleichen Haus leben, vergewissern muss. Laut einem Gerichtsurteil, was jedoch nur eine Fallentscheidung war, müsste drei Viertel der Hausgemeinschaft zustimmen, aber ich finde es bei so etwas auch besser, sich wirklich zu informieren und nachzufragen. Das wäre im Übrigen auch der erste Schritt, ehe man nun beim Jugendamt weitere Informationen einholt. Ohne die Vermietererlaubnis kannst Du es im Grunde vergessen, wenn die Betreuung eben ausschließlich bei Dir stattfinden soll.

Auch mit einer pädagogischen Vorausbildung ist die Qualifizierung zu durchlaufen, wobei es da gesonderte Module gibt, was allerdings von Kreis zu Kreis wieder unterschiedlich ist. Manche Kreise handhaben es auch so, dass man eine vorläufige Pflegeerlaubnis bekommt, man aber dann mindestens parallel die Qualifizierung im Bereich der Tagespflege absolviert.

Ein Gewerbe ist nach meinen Informationen als Tagespflegeperson nicht anzumelden.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


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