Selbstständig machen, aber horrende Krankenkassenbeiträge!
Mir kommt es so vor, als ob die Bekannte sich an den Parametern eines Arbeitslosen berechnet hat. Sie hat wahrscheinlich gedacht, dass die Krankenkassenbeiträge so niedrig, wie in ihren Arbeitslosenstatus bleiben. Aber wenn man selbstständig ist, fällt eben der Arbeitgeberanteil weg. Logisch dass es sehr teuer wird. Es werden auch noch ganz andere Kosten auf sie zukommen, mit denen sie jetzt überhaupt noch nicht rechnet. Ich weiß ja nicht, in welcher Branche sie arbeitet, aber es kann sein, dass sich eine Berufsgenossenschaft meldet oder eine Handelskammer oder andere Institute, die Geld haben wollen.
Ich erläutere kurz, wie ich das damals gemacht habe. Ich habe damals die „Ich-AG“ Förderung bekommen, die es nach meinem Wissen heute nicht mehr gibt. Ich weiß auch nicht, ob es heute andere Förderungsmöglichkeiten gibt. Die „Ich-AG“ wurde damals gekürzt oder sogar abgeschafft, weil sich sehr viele damit selbstständig gemacht haben und dann nach auslaufen der Förderung aufgegeben haben. Ich war damals arbeitslos und hatte die Voraussetzungen. Nicht jeder hat die Förderung bekommen, man musste einen Mindestumsatz nachweisen. Von dieser monatlichen Förderung habe ich dann die Rentenversicherung und die Krankenversicherung bezahlt. Nach drei Jahren läuft diese Förderung dann aus. Dann steigt auch der Beitrag für die Kassen, da sie nicht mehr staatlich gefördert werden. Ich hätte dann bei einem Existenzminimum 360 Euro im Monat an die Kasse zahlen müssen. Ich finde diesen Beitrag also realistisch und gar nicht horrend hoch. Ich kannte damals seine Selbstständige die hat über 600 Euro im Monat bezahlen müssen. Ich bin dann in die Private Krankenkasse gewechselt und zahle zur Zeit 280 Euro im Monat. Aber da darf man gesundheitlich nicht vorbelastet sein und man muss in jungen Jahren einsteigen.
Ob man dann tatsächlich Kosten für einen Arztbesuch vorstecken muss, hängt von der Krankenkasse ab. Einige sind schnell und andere sind langsam. Es ist eben einfach so, dass man nach einem Arztbesuch eine Rechnung bekommt und diese zu bezahlen hat. Diese Rechnung reicht man bei der Kasse ein und die Kasse zahlt diesen Betrag aus. Bei mir hat es immer innerhalb der Zahlungsfrist der Rechnungssteller geklappt und wenn man ins Krankenhaus muss, dann rechnet die Klinik direkt mit der Kasse ab.
Wie hoch die niedrigste Bemessungsgrenze heute bei den gesetzlichen Krankenkassen ist, weiß ich nicht. Aber ich vermute, dass man sich am Existenzminimum orientiert,der liegt heute auch bei etwa 900-1000 Euro. Wenn schon von der niedrigsten Bemessungsgrenze ausgegangen wurde, dann ist daran auch nichts zu rütteln.
Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbstständige Ein sehr interssanter Link für alle Betroffenen. Die gesetzlichen Krankenkassen gehen davon aus,dass man als Selbstständiger nicht weniger als 1838,50 Euro verdient. Als freiwillig versichertes Krankenkassemitglied zahlt man einen erhöhten Mindestbeitrag von 300 Euro.
Man kann aber als Selbstständiger ALG II beantragen! Wird das bewiligt, werden diese Sozialkosten übernommen.
@Friedmann: Ja, es gibt noch Förderungen von der Agentur für Arbeit. Aber es stand ja im Eröffnungsposting, dass A da keine Gelder zustehen, da man sich nie arbeitssuchend gemeldet hat. Aber den aktuellen Fördergeldern ist es auch so angedacht, dass man sie für die soziale Absicherung verwendet. So wie es auch bei der Ich AG angedacht war. Nur hat damals eben auch niemand kontrolliert, ob die geförderten Selbständigen das Geld auch so einsetzen, wie sie sollten. Und daran sind die meisten Existenzgründer dann kaputt gegangen, weil ein großes Auto scheinbar wichtiger war.
In diesem Fall, wenn es sich um einen Haupterwerb handelt, muss man direkt mit einem Berater der Krankenkasse reden. Unter Umständen lassen sie sich auch darauf ein, dass man nicht erst zum Jahresende prüft, ob der Sondertarif bei geringfügigen Gewinn zum tragen kommt. Vielleicht kann A schon eine Einnahme-Überschussabrechnung früher einreichen, wo bei sie bei Neugründung ihres Unternehmens sowieso monatlich beim Finanzamt abrechnen muss. Diese Daten könnten dann auch schon von den ersten beiden Monaten genommen werden.
Aber es setzt eben ein persönliches Gespräch mit der Krankenkasse voraus. Da wir allerdings nicht wissen, wie A ihr Geld verdienen wird, können wir auch nichts dazu raten, welche Ausgaben dann von den Einnahmen abgezogen werden dürfen. Aber mal als grobes Beispiel aus meiner Selbständigkeit. Ich verdiene mein Geld hauptsächlich durch das Schreiben von Texten.
Da ich meine Texte per E-Mail an meine Redaktion sende und auch auf verschiedenen Onlineportalen veröffentliche, kann ich meine Internetkosten zu 75 Prozent abziehen. Genauso, wie ich in der selben prozentualen Höhe meine Telefonkosten von den Einnahmen abziehe. Und Fahrtkosten schlagen mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer zu Buche. Auf die anderen abzugsfähigen Kosten gehe ich mal nicht ein. Aber allein diese Kosten drücken den Gewinn schon nach unten und nur der Gewinn spielt für die Berechnung bei der Krankenkasse eine Rolle.
@ Punktedieb: Gilt das aber auch für AlG II? Muss man für ALG II vorher auch als arbeitssuchend gemeldet sein? Wenn ich den Link richtig verstanden habe, übernimmt ALG II den Krankenkassenbeitrag auch nur, wenn man allein wegen diesen Beitrages in eine Schieflage gerät.
@Friedmann, ALGII kann auch beantragt werden, wenn man vorher nicht Arbeit suchend gewesen ist oder gemeldet war. Es wird dann zwar gefragt, wie man sein Leben vorher bestritten hat und warum man jetzt erst dieses ALGII beantragt, aber eine vorherige Arbeitslosen- oder Arbeitssuchendmeldung muss nicht vorliegen. Es handelt sich ja um eine Art Grundsicherung, die jedem Menschen zusteht, der in irgendeiner Art und Weise arbeiten könnte.
Wäre jetzt aber in dem Fall besagte junge Frau mit jemanden liiert und wohnt mit dieser Person zusammen, müsste dann diese Person unter Umständen mit für den Unterhalt der Frau aufkommen. Das muss dann überprüft werden. Würde diese Person "zu viel" verdienen, ist es meines Wissens so, dass das ALGII nicht gewährt wird.
Man kann auch bei Selbständigkeit ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen. Wobei es leichter ist, wenn man Wohngeld als zeitweiligen Zuschuss beantragt. Immerhin wird da ja auch ein Teil der Kosten übernommen, welche man dann in die Krankenversicherung investieren kann. Im allgemeinen wird einem sogar geraten zuerst beim Wohngeld einen Antrag zu stellen, da man es wesentlich einfacher bekommt, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Ich wollte mal ein paar Neuigkeiten hierzu berichten. Der Widerspruch meiner Freundin bei der Krankenkasse hatte Erfolg. Mich hat sehr überrascht, wie schnell das ging. Sie wurde sogar von der Krankenkasse angerufen und man hat jetzt das weitere Vorgehen besprochen. Sie wird jetzt für das erste Jahr anders eingestuft. Sie musste dafür einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen und nochmal bestätigen, dass sie keine anderweitigen Einnahmen usw. hat. Jetzt muss sie wesentlich weniger bezahlen im ersten Jahr und kann sich dann erst einmal darum kümmern, genug Einnahmen zu bekommen, damit sie für die nächste Zeit Rücklagen bilden kann.
Momentan sieht es ganz gut aus. Mittlerweile rennen ihr die Leute "die Bude ein". Hoffentlich bleibt das auch so. Ansprüche auf Hartz IV und Gründungszuschuss oder anderweitige Sachen hat sie wahrscheinlich nicht. Ihre Eltern sind ziemlich wohlhabend und müssen nicht mehr arbeiten gehen. Meine Freundin will aber in Zukunft kein Geld mehr von ihren Eltern annehmen, sondern von ihren eigenen Einnahmen leben. Deshalb war sie auch so verzweifelt über den zuerst berechneten monatlichen Krankenversicherungsbeitrag. Danke, für alle, die geantwortet haben!
Die Grundsicherung beziehungsweise das Arbeitslosengeld II käme auch in Frage, wenn die Eltern wohlhabend sind. Bis Mitte 20 (?) können Eltern noch für ihre Kinder aufkommen, sofern sie noch zu Hause wohnen. Ist es aber so, dass sie bereits früher ausgezogen sind, müssen die Kinder nicht wieder zwangsläufig nach Hause ziehen. Wäre Deine Freundin also 30 Jahre, stünde ihr durchaus dieses Arbeitslosengeld II zu, bei einer eigenen Wohnung. Aber das hat sich ja scheinbar inzwischen und vorerst erledigt, sodass Deine Freundin durchstarten kann, viel Glück dabei.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-193877-10.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1089mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3017mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1866mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1360mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?