Ist das Hausfriedensbruch?

vom 28.07.2012, 16:01 Uhr

Nehmen wir mal folgende fiktive Situation an. A vermietet eine Wohnung. Eigentlich ist die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, das Ganze wird aber wahrscheinlich vor Gericht beziehungsweise in einer Räumungsklage enden. Das nur als Rahmeninformation.

A bewohnt im Zweifamilienhaus die zweite Wohnung (eine Einliegerwohnung), wobei die Stromzähler für beide Wohnungen im Keller (durch Seiteneingang erreichbar) der vermieteten Wohnung von B zu finden sind. B fährt in in Urlaub. In dieser Zeit fliegt die Hauptsicherung raus. Eine frühere (allerdings mündliche) Vereinbarung besagt, dass B erstens Bescheid sagt, wenn er längere Zeit wegfährt (und eine Kontaktperson angibt für Notfälle) und zweitens, dass A sonst über den Seiteneingang den Keller betreten kann, um die Sicherung wieder rein zustecken. Eine Kontaktperson wurde nicht benannt. Also hat A den Kellerraum durch den separaten Eingang betreten. Durch diesen kann er nicht in die Wohnung von B. Vorher hat er aber einen halben Tag mehrfach versucht B telefonisch zu erreichen. Aufgrund der momentanen angespannten Situation wirft B ihm nun Hausfriedensbruch vor.

Ist das so? Oder ist ein Stromausfall einer der Notfälle, die das Betreten der Wohnung rechtfertigen? Welche Strafe könnte A da nun erwarten, sollte es zu einer Anzeige kommen?

» Anjwin » Beiträge: 360 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



An Deinem fiktivem Fall scheint aber etwas nicht zu stimmen. Denn Du hast geschrieben, dass durch den Keller die Wohnung nicht betreten kann. Dann schreibst Du aber, ob das Betreten der Wohnung gerechtfertigt ist oder nicht. So wie Du es geschildert hast, wird es schwer sein, da eine Entscheidung zu treffen.

Wenn die Hauptsicherung im Keller ist und dieser durch den Haupteingang betreten wird, ohne das die Wohnung von B betreten wurde, dann ist es kein Hausfriedensbruch. Er muss im Notfall an die Sicherung heran kommen und die Sicherung der Wohnung von A ist ja im gleichen Keller wie von Wohnung B.

Sollte er bei dem Gang zur Sicherung in die Wohnung von B gelangt sein, dann wäre es selbstverständlich Hausfriedensbruch, wenn nicht sogar Einbruch. Aber das kann nicht genau gesagt werden, da Deine Schilderungen zu undeutlich sind.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


@ davinca: Ein Einbruch ist es, wenn der Vermieter etwas mitgenommen hätte. Ein Hausfriedensbruch ist das Eindringen.

Die Situation an sich ist schwierig zu betrachten. Meiner Auffassung nach hätte der Vermieter den Mieter über den Ausfall des Stromes informieren müssen, wenn der Stromkasten in dem Mietbereich liegt. Es handelt sich meiner Meinung nach schon um einen Hausfriedensbruch, da man ja ein Schloss öffnen musste. War es abgeschlossen und man hat es mit dem eigenen Schlüssel geöffnet, hat man sich demnach strafbar gemacht, weil man sich nicht die Erlaubnis des Mieters eingeholt hat. Da die Situation von dem gemeinsamen Stromkasten hier aber eine ganz besondere zu sein scheint, ist es vielleicht auch in einer rechtlichen Grauzone.

Ich denke, dass hier sicher keiner einen 100 prozentigen Tipp geben kann, da keiner von uns ein Rechtsanwalt ist. Von diesem würde ich mich in so einem Fall, als Vermieter beraten lassen. Sollte es vor Gericht gehen, ist eine Vertretung eh sinnvoll.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich weiß, dass man bei einem Notfall wie einem Rohrbruch eine fremde Wohnung betreten darf, ich glaube, im Fall eines Stromausfalls wird das auch akzeptabel sein. Wenn der Besitzer der Wohnung so lange nicht anwesend ist, kann man ja nicht wochenlang im Dunklen sitzen, nicht mehr kochen können oder nur mit kaltem Wasser duschen.

Wenn ich in dieser Situation wäre und den Wohnungseigentümer auch nicht erreichen könnte, würde ich ihm einen Brief in den Briefkasten legen und ihm auf gar keinen Fall verheimlichen, dass ich mir Zutritt in seine Privatsphäre verschafft habe.

Allerdings habe ich mir jetzt deine Wegbeschreibung vier mal durchgelesen und habe sie immer noch nicht verstanden, vielleicht liegt es an mir und mir fehlt es an Vorstellungsvermögung, aber ich hoffe trotzdem, dass ich dir deine Frage beantworten konnte.

Benutzeravatar

» soulofsorrow » Beiträge: 9232 » Talkpoints: 24,53 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Naja, der Keller gehört schon zur Wohnung von B, ist aber durch eine weitere abgeschlossene Tür von der Wohnung getrennt. Die Kellertür (also der Nebeneingang) war nicht abgeschlossen, weshalb A hinein konnte, um die Sicherung wieder rein zustecken. A wollte B telefonisch informieren, konnte ihn aber mehrfach und für einen halben Tag nicht erreichen. Da es sehr heiß war, war unter anderem die Sorge um eine große Gefriertruhe da. B kam erst 3 Tage später wieder nach Hause.

Ich versuche nochmal das Haus näher zu beschreiben. Es ist ein ehemaliges Einfamilienhaus, welches dann in eine Hauptwohnung und eine Einliegewohnung getrennt wurde. Die Hauptwohnung (von B) hat einen Haupteingang, einen Eingang durch einen Wintergarten und einen Kellereingang. Der Kellereingang führt in einen Keller mit den Sicherungskästen, dann folgt eine abgeschlossene Tür (von der man in die Wohnung kommen würde).

» Anjwin » Beiträge: 360 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge


A ist ja nicht aus reiner Willkür in die vermieteten Räume gegangen. Denn dann sähe die Sache schon anders aus. In dem Fall, wenn eben die Hauptsicherung rausfliegt, kann auch ein finanzieller Schaden die Folge sein, wenn A nicht handeln würde. Denn auch B kann einen vollen Gefrierschrank in seiner Wohnung haben. Bekommt das Gerät keinen Strom mehr, dann verderben die Lebensmittel.

Außerdem ist es niemanden zumutbar so lange ohne Strom auszukommen, bis die Person wieder vor Ort ist, welche Zugang zu dem Raum hat. Daher handelt es sich aus meiner Sicht eben nicht um Hausfriedensbruch, sondern um einen Notfall, wo man eben Zugang zu fremden oder vermieteten Räumen verschaffen darf.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


A hat inzwischen Post von einem Anwalt bekommen. In diesem wird der Hausfriedensbruch benannt, allerdings würde B noch von einer Strafanzeige absehen. Wenn es allerdings nochmal vorkommen würde, würde es zu einer Strafanzeige kommen. B hat aber auch falsche Angaben gemacht, indem er behauptet A hätte nur eine Sicherung ausgewechselt (von einem Totalstromausfall war nirgendwo eine Rede) und er behauptet A hätte die Tür aufgebrochen. Der Anwalt von A ist aber völlig entspannt und sieht es ebenfalls als Notfalleindringen.

» Anjwin » Beiträge: 360 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^