Kündigung und rückwirkende Lohnerhöhung
Herrn A wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt, die Kündigungsfrist betrug nur vier Wochen, sodass Herr A nicht mehr in seinem Betrieb tätig ist. Herr A hat jedoch mitbekommen, dass es eine tarifliche Lohnerhöhung gab, die rückwirkend gültig ist und zwar ab dem 1. Mai diesen Jahres und die Kündigung wurde zum 1. Juli diesen Jahres ausgegeben.
Hat Herr A nun auch ein Recht auf diese Nachzahlung und wenn ja, wie bekommt Herr A auch die rückwirkende Lohnerhöhung? Kann sich da der ehemalige Arbeitgeber trotz Tarifvertrags quer stellen? Muss Herr A selbst auf seinen alten Arbeitgeber zugehen und wenn ja, wie stellt er dies richtig an?
Ja, natürlich besteht ein Anspruch darauf . Das sagt mir zumindest mein gesunder Menschenverstand. Ich würde auf jeden Fall einen Anspruch geltend machen, ein Gang vor das Arbeitsgericht kostet ja nichts. Ich würde erst einmal höflich bei der Firma nachfragen, dann den Schritt vor das Arbeitsgericht ankündigen und notfalls auch gehen. Du solltest aber vorher in den Tarifvertrag, die spezielle Vereinbarung für diese rückwirkende Lohnerhöhung und in deinen Arbeitsvertrag schauen, ob Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Festlegung der rückwirkenden Lohnerhöhung ausgeschieden sind, vielleicht davon ausgeschlossen sind. Dann bekämst du natürlich nichts.
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