Wohnung größer als im Vertrag - Vermieter will mehr Miete
A ist vor einem Jahr in eine Wohnung gezogen. Im Mietvertrag steht 90 Quadratmeter. Über Familie A ist nun eine Familie ausgezogen. Die Wohnung sollte renoviert werden und dabei auch Laminat verlegt werden. Dabei hat der Vermieter wohl festgestellt, dass die identische Wohnung, die A bewohnt 20 Quadratmeter mehr hat, als der Mietvertrag sagt.
Da man ja auch eine Mietminderung machen kann, wenn man im Laufe der Mietzeit feststellt, dass die Wohnung kleiner ist, geht Familie A nun davon aus, dass der Vermieter wirklich die Miete erhöhen kann und mehr Geld verlangen kann, als im Vertrag steht. Bekannte von Familie A meinen aber, dass das nicht so ohne weiteres geht und der Vermieter nicht mehr verlangen darf.
Familie A hätte die Wohnung nicht genommen, wenn sie gewusst hätten, dass der Vermieter nun so viel mehr Geld haben will. Immerhin sind es pro Quadratmeter 6 Euro, die er mehr verlangt. Kann der Vermieter so viel mehr Miete verlangen? Es ist ja nicht direkt eine Mieterhöhung, sondern es ist ja eine Anpassung, weil die Wohnung größer ist als bei der Erstellung des Mietvertrages gedacht.
Ich persönlich bin der Meinung, dass der Vermieter mehr verlangen darf, weil an im umgekehrten Falle ja auch Geld von der Miete abziehen kann, wenn sich herausstellt, dass die Wohnung beispielsweise 20 Quadratmeter kleiner ist. Aber dennoch frage ich mich, wie das rechtlich ist und vor allem, wenn Familie A sagt, dass sie sich die Wohnung so nicht mehr leisten können. Ein Umzug kostet ja auch Geld, der aber nie in Erwägung gezogen worden wäre, wenn sie jetzt nicht 120 Euro mehr zahlen müssten.
Der Meinung bin ich allerdings auch, dass der Vermieter dann mehr verlangen darf. Es ist ja auch eine Sache des Mieters darauf zu achten, wie groß die Wohnung ist. Er hätte beim Einzug nachmessen müssen. So muss er die Miete zahlen, die der Vermieter verlangt. Auf der anderen Seite sind 20 Quadratmeter mehr schon sehr ungewöhnlich, sodass man auch denken kann, dass der Vermieter das mit Absicht gemacht hat. Ich würde in dem Fall zum Mieterbund gehen und dort den Fall vorsprechen, damit dann auch wirklich das richtige getan wird.
Betrifft die tatsächliche Quadratmeterzahl mehr als 10% von der Zahl, die im Mietvertrag geht, ist es laut einem Urteil nicht mehr für den Vermieter zumutbar, dass zu zahlen und daher ist es dann nichtig. Liegt man unter den 10%, muss man eine Erhöhung der Miete auf jeden Fall bezahlen. Nachlesen kannst du das Ganze hier. Das sich ein Vermieter aber in dieser Größenordnung verrechnet, kommt mir auch sehr ungewöhnlich vor.
Hier gibt es zu viele Unwägbarkeiten, so dass eine klare Aussage, dass die Miete erhöht werden kann oder nicht, gar nicht getroffen werden kann. Fakt ist, dass im umgekehrten Fall die Sachlage eben anders liegt und der Mieter geschädigt wird, wenn er eine Wohnung bezieht, die nicht dem entspricht, was im Mietvertrag bzgl. der Mietsache steht. Geschädigt deshalb, weil weniger Quadratmeter zur Verfügung stehen. Wobei auch das eher im Ermessen des Richters stehen kann. Bei Abweichungen von unter 10% würde ich mir jedenfalls überlegen, Klage einzureichen oder wirklich Wirbel deswegen zu machen. Das jedenfalls ist die Grenze, bei der regelmäßig der Ausgang bei 50:50 liegt. Schließlich macht nicht allein die Quadratmeterzahl die Wohnung aus. Es geht in erster Linie um die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Allerdings kann in einem Mehrfamilienhaus dann bei der Nebenkostenberechnung die Tatsächliche Größe als Teilungsgrundlage verlangt werden.
Im hier konstruierten Fall liegt ja eine deutliche Abweichung vor, die zunächst tatsächlich auf eine mögliche Mieterhöhung hindeuten würde. Dazu muss aber im Mietvertrag auch der Quadratmeterpreis angegeben sein. Und hier kann natürlich auch der Fall gegeben sein, dass der Mietpreis für das Anmieten entscheidend war, so dass auch dann eine Erhöhung auszuschließen ist. Schließlich kann auch sonst kein Produkt im Nachhinein einfach so verteuert werden. Wenn ein Kunde sich für ein Produkt zu einem bestimmten Preis entscheidet, ist später vom Händler auch nicht eine nachträgliche Erhöhung durchzusetzen, wenn dieser auf mit angebotene Zusatzkomponenten beruft. Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass dem Vermieter insofern kein Schaden entsteht, da er eine Wohnung zum Preis X vermietet und diese Miete auch einnimmt. So einfach wird der also die Miete nicht erhöhen können.
Der beste Weg, sofern der Vermieter hier Handlungsbedarf sieht, wäre eine gütliche Einigung. Ein starres Bestehen auf sein "Recht" endet eigentlich in so einem Fall nie zufriedenstellend und bringt in Anbetracht der aktuellen Lage niemandem einen Vorteil.
Ich bin nicht der Meinung, dass der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen darf. Es ist sein Irrtum und er hat die Wohnung so vermietet, wie sie ist. Ich bin doch als Mieter nicht gezwungen, die Wohnung auszumessen. Ich weiß doch gar nicht, was alles zu welchem Prozentsatz zur Quadratmeterzahl gehört. Balkone und Dachschrägen werde ja irgendwie prozentual gerechnet. Als Mieter sehe ich die Größe der Wohnung nach Augenschein und nehme sie zu dem Preis oder nicht.
anlupa hat geschrieben:Ich bin nicht der Meinung, dass der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen darf. Es ist sein Irrtum und er hat die Wohnung so vermietet, wie sie ist. Ich bin doch als Mieter nicht gezwungen, die Wohnung auszumessen. Ich weiß doch gar nicht, was alles zu welchem Prozentsatz zur Quadratmeterzahl gehört. Balkone und Dachschrägen werde ja irgendwie prozentual gerechnet. Als Mieter sehe ich die Größe der Wohnung nach Augenschein und nehme sie zu dem Preis oder nicht.
Ja, so war es bei Familie A auch und nun will der Vermieter pro Quadratmeter 6 Euro mehr haben und die 120 Euro ist für die Familie auch einfach zu viel. Leider steht im Mietvertrag auch drin, dass es 6 Euro pro Quadratmeter sind. Aber es steht eben auch dabei, dass es 90 Quadratmeter sind.
A hat nicht nachgemessen, weil in der Wohnung zwar kein Teppichboden oder Laminat lag, aber es lag eigentlich sehr guter PVC. Wenn A selber Teppichboden gekauft hätte, wäre es vielleicht aufgefallen.
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