Nach Scheidung neu heiraten - Wann Scheidung rechtskräftig?
A lebt seit einem Jahr von seiner Frau getrennt. Die Scheidung ist am 14.8 d.J. Da man heutzutage kein Aufgebot mehr stellen muss bei der Heirat, will A mit seiner neuen Frau am 14.8 am Nachmittag eine neue Ehe eingehen. Der Termin steht wohl auch schon fest und ist beim Standesamt vorgemerkt. Es muss nur noch das Scheidungsurteil nachgereicht werden.
A´s neue Frau ist schwanger und wird voraussichtlich am 20.8. ihr Baby bekommen, welches ehelich zur Welt kommen soll. Der Anwalt von A meint, dass in einem solchen Fall auch direkt am 14.8. die Ehe rechtskräftig geschieden wird und dass er keine 4-6 Wochen warten muss. Aus erster Ehe sind keine Kinder.
Ist es wirklich möglich, dass man direkt nach der Ehescheidung wieder neu heiraten kann? Muss man nicht auf die Rechtskraft des Urteils warten oder kann man die noch am gleichen Tag bekommen? Wie sieht das heutzutage aus?
Wenn am 14.8. die Scheidung ausgesprochen wird bei Gericht, dauert es rund sechs Wochen, bis sie rechtskräftig ist. Diese sechs Wochen müssen abgewartet werden, bevor geheiratet wird, denn sonst ist man in der Zeit sozusagen zwei Mal verheiratet und das ist verboten. Also muss diese Frist eingehalten werden und dann kann auch geheiratet werden. So ist es nicht möglich, am 14.8. auch zu heiraten, denn die sechs Wochen Frist beginnt ja erst an diesem Tag!
Nur wenn beide Parteien damit einverstanden sind, kann der Richter entscheiden, dass die Scheidung sofort rechtskräftig ist. Sollte sich der Partner von Person A also anders entscheiden, dann muss Person abwarten. Sollten beide einverstanden sein, dann kann durchaus am gleichen Tag geheiratet werden. Es sollte unbedingt auf Rechtsmittel verzichtet werden, damit die Frist umgangen werden kann.
Ich denke, dass das schon möglich ist. Allerdings eben nur unter der von "davinca" geschriebenen Annahme, dass beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten. Schließlich dient die Frist nach dem Urteil auch dazu, dass sich die Parteien damit auseinander setzen und dann, wenn sie Fehler vermuten oder aber sich ungerecht behandelt fühlen, Einspruch erheben können. Sofern die Scheidung über Anwälte geregelt wird (was anzunehmen ist), kann man diese Anwälte entsprechend befragen und beauftragen, bei Gericht nach dem Scheidungsurteil gleich auf die Rechtsmittel zu verzichten.
Man kann hier nur hoffen, dass das Auseinandergehen hier dann im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden hat. Denn im anderen Fall kann der verlassene Partner schon allein aus Prinzip die Sache hinauszögern, so dass die Scheidung eben tatsächlich erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt rechtskräftig wird. Verletzte Eitelkeit treibt manchmal seltsame Blüten.
Nachdem die Scheidung rechtsgültig wird, was nach dem Trennungsjahr erfolgt, kann man direkt in eine neue Ehe gehen. In diesem Fall ist nur wichtig, dass vor der Heirat die gesamte Scheidung abgeschlossen ist. Nach der Scheidung muss man in der Regel keine bestimmte Zeit abwarten, bis man wieder in eine neue Ehe gehen kann.
Muss man denn bei einer erneuten Heirat nicht nachweisen, dass die Scheidung auch rechtskräftig ist? Denn der schriftliche Nachweis kommt ja erst ein wenig später. Bei mir waren das drei oder vier Wochen. Also wird das wohl nichts, dass man quasi am Morgen die Scheidung hat und Mittags gleich erneut heiratet. Es sei denn, der Standesbeamte arbeitet da mit dem zuständigen Familiengericht zusammen und lässt es sich dort direkt bestätigen.
Aber solche Dinge sollten halt vorher geklärt werden. Je nach Beamten ist man eben bereit, dass man dem Brautpaar da entgegen kommt. Wenn es nur darum geht, dass das gemeinsame Kind gleich den Namen vom Vater erhalten soll, so sollten sich die werdenden Eltern schnell mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, denn dort kann die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung gemacht werden.
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