Wie berechnet sich die Höhe der Grundsicherung?

vom 25.07.2012, 21:32 Uhr

Jeder Mensch braucht eine gewisse Grundsicherung zum Leben. Und wenn jemand kein Geld hat, weil er länger arbeitslos ist, dann bekommt er ja eine Grundsicherung vom Staat. Aber wie berechnet man die Höhe dieser Grundsicherung? Was zählt mit und was bekommt man in bar?

Was zahlt das Amt an Miete und Nebenkosten und laufenden Kosten und was ist genau diese Grundsicherung? Kommt zu dieser Grundsicherung dann noch etwas dazu oder bekommen diejenigen, die beispielsweise Hartz 4 bekommen immer nur die Grundsicherung?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



MissMarple hat geschrieben:Und wenn jemand kein Geld hat, weil er länger arbeitslos ist, dann bekommt er ja eine Grundsicherung vom Staat.

Na ja, diese Grundsicherung wäre ja dann wohl Hartz4. Eine Grundsicherung als solche greift ja meines Wissens erst mit dem erreichen des Rentenalters oder man kann nachweisen dass man dauerhaft erwerbsgemindert ist.
Zur Inanspruchnahme einer Grundsicherung sind jedoch eine Zugangsvoraussetzungen vorgeschaltet und die Höhe selbst ändert sich auch permanent. Für weitergehende Informationen kann ich dir diese Seite empfehlen.

Benutzeravatar

» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Man kann auch eine Behindertenrente beziehen, allerdings sollte man dann auch einen Schwerbehindertenausweis mit wenigstens dem Merkzeichen G besitzen. Ohne diesen Ausweis wird man dann unter Umständen für den Erhalt der Grundsicherung abgelehnt. Viele wirklich bedürftige Personen mit einen Rentenbezug erhalten daher auch keine Grundsicherung, denn sie müssen so mit ihrer Rente auskommen.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke, du wirfst da etwas durcheinander. "Grundsicherung" ist eine bestimmte Sozialleistung. Soweit ich weiß, ist diese in der Höhe mit dem ALG II, also dem Hartz IV Satz zu vergleichen. Anspruch auf Grundleistung sollte jeder haben, der keinen Anspruch auf Hartz IV hat. Der also aus irgendwelchen Gründen nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Außerdem können Rentner meiner Ansicht nach Grundsicherung beantragen, wenn die Rente eben unter dem Satz selbiger liegt. Grob gesagt bekommen Personen die jung und gesund genug sind um zu arbeiten ALG II und die es nicht sind bekommen Grundsicherung. Außerdem gibt es natürlich noch einige Sozialleistungen, die man bekommen kann, wenn diese beiden nicht greifen.

Was du meinst, ist sicher allgemein das Existenzminimum oder? Danach richten sich ja die Sätze von ALG II und der Grundsicherung. Neben dem normalen monatlichen Satz werden natürlich auch Kosten für die Unterkunft (Miete) übernommen. Dies natürlich aber auch nur in gewissen Grenzen. Kein Amt wird z.B. Für eine Person 1000,00€ im Monat Miete übernehmen. Diese Grenzen sind aber innerhalb Deutschlands unterschiedlich. Außerdem gibt es natürlich in bestimmten Fällen zusätzliche Leistungen. Für Schwangere z.B. oder für die Erstausstattung einer Wohnung.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^