Untersuchungshaft Grund für fristlose Kündigung

vom 25.07.2012, 13:21 Uhr

Herr A wurde eines Verbrechens beschuldigt, was er angeblich nicht begangen hat. Dennoch sitzt er in Untersuchungshaft. Seine Frau hat Post vom Arbeitgeber ihres Mannes erhalten beziehungsweise war die Post an ihn adressiert, aber die Frau darf die Post öffnen. Das Kündigungsschreiben sagt, Herrn A wurde aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt. Allerdings hat sich Herr A auf Arbeit stets korrekt verhalten und war bis zum Zeitpunkt der Untersuchungshaft ein sehr beliebter Mitarbeiter, der auch Führungsaufgaben mit übernommen hat.

Ist es dennoch richtig, dass man Herrn A nun eine fristlose Kündigung trotz einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist überreicht hat? Kann Herr A nach der Untersuchungshaft, sofern er aus dieser entlassen wird, auf Wiedereinstellung klagen oder sind dafür Beweise fällig, dass Herr A gerade scheinbar unschuldig hinter Gittern sitzt? Wie müsste Herr A vorgehen, außer sich natürlich juristischen Beistand zu holen, den er aufgrund der Untersuchungshaft bereits hat?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Am Besten ist es, wenn seine Frau einen Anwalt einschaltet, welcher den Sachverhalt klärt. Allerdings ist die Kündigung angebracht und somit rechtswirksam, wenn zum Beispiel das Vertrauensverhältnis vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die Untersuchungshaft nicht mehr vorhanden ist.

Jedoch kann man die Kündigung widerrufen, wenn diese wegen der Anschuldigung eine Straftat begangen haben zu sollen, ausgestellt wurde. Dieses Verhalten nennt man auch Mobbing etc.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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