Bußgeld bei Schulfehltagen

vom 25.07.2012, 10:17 Uhr

Ich bin 15 Jahre alt und habe einen Brief von der Stadt bekommen. Darin werde ich angezeigt. Grund: 7 Tage Unentschuldigt. Jetzt ist meine Frage, was kann ich tun? Wie viel Bußgeld kann das werden? Im Brief wollen die wissen, was meine Eltern zurzeit arbeiten usw.

Habe mich schon mal erkundigt und habe gelesen dass die Schule eigentlich erst ab 10 unentschuldigten Tagen es der Stadt melden darf. Ich habe gelesen das es pro Tag 80€ x Elternteil + 19€ Bearbeitungsgebühr (oder so ähnlich) geben kann. Weiß jemand mehr?

» markus4398 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,70 »



Soweit ich weiß, musst Du nichts zahlen. Erst wenn Du ganz und gar nicht mehr zur Schule gehst kommt eine Geldstrafe auf Dich und Deine Eltern zu. Aber wegen ein paar unentschuldigten Fehltagen können die Behörden nicht gleich mit einer Geldstrafe kommen.

Ein Anwalt kann euch zu diesem Thema weitere Informationen geben, wie Ihr zum Beispiel gegen dem Schreiben der Stadt vorgehen könnt. Sprecht ansonsten auch mit dem Schuldirektor sowie/bzw. Bürgermeister. Eine Strafe in Form einer Geldstrafe ist in diesem Fall definitiv falsch.

» Stefan569 » Beiträge: 558 » Talkpoints: 1,86 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das du nur 7 Tage unentschuldigt gefehlt hast, glaube ich nicht ganz, aber das beantwortet deine Frage ja nicht. In Deutschland gibt es die Schulpflicht. Wer unentschuldigt fehlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese ist bei Anzeige strafbar. Wie hoch die Strafe ausfällt, dürfte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch wann Handlungsbedarf seitens der Schule besteht, dürfte auch überall anders gehandhabt werden.

Ich wohne in Sachsen-Anhalt und dort gibt es eine Schulordnung, die die Eltern einmal im Jahr unterschreiben müssen. Darin steht, dass nach 3 Tagen unentschuldigten Fehlens gehandelt wird. Zuvor werden erst einmal die Eltern angerufen um zu erforschen, warum der Schüler fehlt. Sollte sich dann nichts ändern, dann wird die Behörde informiert. In einem aktuellen Fall hat ein Schüler 8 Wochen, trotz Kontaktversuchen der Schule gefehlt und wurde dann durch das Jugendamt in die Betreuung eines Heimes eingewiesen.

Ich denke auch nicht, dass du den Brief bekommen hast, sondern deine Eltern. Sollte eine Strafe anfallen, müssen diese nämlich deine Eltern bezahlen, das sie ja als Erziehungsberechtigte für dich verantwortlich sind. Demzufolge wundert es mich, dass du schreibst ,das „du“ den Brief bekommen hast.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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