Gefälschte Marken als Urlaubsmitbringsel ein Zollproblem?

vom 23.07.2012, 22:09 Uhr

Dass das Fälschen von Markenartikeln kein Kavaliersdelikt mehr ist, ist ja hinlänglich bekannt. Nur, wenn Herr A aus dem Elfenland beispielsweise zwei gefälschte Marken T-Shirts, Jeans, ein teures Parfum oder dergleichen
als Urlaubsmitbringsel nach Deutschland einführt, könnte es dann möglicherweise Probleme mit dem Zoll am Flughafen geben? Werden diese gefälschten Markenartikel dann beschlagnahmt und wird dann obendrein noch ein Bußgeld fällig? Ist die Einfuhr gefälschter Markenprodukte, auch in kleinsten Mengen, generell verboten?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Viele beim Zoll achten nicht auf ein einzelnes Stück, ob es nun echt ist oder nicht. Wenn Du nicht einen ganzen Karton mitbringst und damit den Eindruck erweckst, dass Du die Ware verkaufen willst, dann wird es oft kein Problem geben. In Italien allerdings kann das recht teuer werden. Sollte Dich ja jemand erwischen, dann verlangt die Polizei nicht selten Geld, damit sie das eben nicht gesehen hat. Schmiergeld kann man das wohl schon bezeichnen. Kleinste Mengen sind schon verboten. Wenn Du eine Jeans oder ein T-Shirt davon hast, dann ist das kein Problem. Bei mehreren steht eben der Verdacht des Wiederverkaufs, sodass ich das nicht machen würde, um Ärger aus dem Weg zu gehen.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn du im Ausland auf gefälschte Artikel hereinfällst und diese zum Eigengebrauch kaufst, dann wird kein Mensch am Zoll etwas sagen bzw. darauf achten. Wieso sollte jemand hier auch auf die Idee kommen, deine T-Shirts und Jeans-Hosen auf Echtheit zu prüfen? Anders natürlich, wenn du mehrere gefälschte Markenartikel dabei hast, die "originalverpackt" im Koffer liegen. Auch bei mehreren gefälschten Edeluhren in einer verkaufsfähigen Verpackung wird man sich wohl mindestens Fragen gefallen lassen müssen.

Die Einfuhr von gefälschten Markenprodukten - auch in den kleinsten Mengen - ist verboten und die Ware wird eingezogen! Aber das betrifft nur die Fälle, in denen Handel unterstellt wird. Wer wie geschrieben als Privatperson waren für den offensichtlichen Eigengebrauch mitbringt, geht natürlich straffrei aus. Wobei man hier wirklich auf das Wohlwollen der Zöllner angewiesen ist. Denn eine Anzahl an "erlaubten" Hosen ist nicht gegeben. Wer also wirklich glaubt, 14 Hosen und 27 T-Shirts mitbringen zu müssen, muss eben hoffen, auf einen verständnisvollen Zöllner zu treffen. Ich glaube, dass hier ein Richtwert von ca. 400-500 Euro (Warenwert) regelmäßig angesetzt wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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