Was bei Selbständigkeit als Lebensmittelhersteller beachten?

vom 23.07.2012, 20:13 Uhr

Angenommen, jemand möchte sich in einem Bereich selbstständig machen, in dem er mit Lebensmitteln hantiert, die Teil des Verkaufs sind oder derjenige unter anderem auch Lebensmittel, die er selbst herstellt, verkauft und dieses Gewerbe von zu Hause in Form eines Versandhandels ausübt – was gibt es hier genau zu beachten? Ich denke, dass man vermutlich irgendwann von einem entsprechenden Amt kontrolliert werden wird, um sicher zu stellen, dass man die entsprechenden Hygienevorschriften beachtet, aber stimmt das auch? Oder bedarf es einer gesonderten Genehmigung für solche Fälle, in denen man in der Lebensmittelherstellung arbeitet?

Es geht hier nicht um eine ganz konkrete Geschäftsidee und deren Bewertung und Chancen, auf dem Markt bestehen zu können, sondern eigentlich nur um die Rahmenbedingungen, die man berücksichtigen sollte, wenn man sich in diesem Bereich selbstständig machen möchte. Wenn jemand beispielsweise Pralinen selbst herstellen und verkaufen möchte, weil er dafür ein besonderes Talent zu haben glaubt, dann wird derjenige doch vermutlich irgendwelche Bestimmungen zu berücksichtigen haben, deren Umsetzung auch entsprechend durch ein Amt kontrolliert werden müssten, oder nicht? Weiß darüber jemand von Euch Näheres?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da ich eine Kundin in diesem Bereich bis zur Selbständigkeit begleitet habe, kann ich dir da einiges erklären. Zum einen benötigt man natürlich als Erstes die entsprechende Unterweisung. Früher brauchte man da direkt einen Gesundheitspass, was aber leider abgeschafft wurde. Weiterhin sollte man einen separaten Raum zur Verfügung haben, wo die Lebensmittel hergestellt werden. Benötigen die Zutaten eine besondere Kühlung, muss auch Diese vorhanden sein.

Hat man keine zweite Küche für das Gewerbe, kann es unter recht strengen Auflagen auch erlaubt werden, dass man die privaten Räumlichkeiten dafür nutzt. Außerdem sollte man die fertigen Produkte in einem Labor kontrollieren lassen. Damit kann man mit genauen Prozenten angeben, was sich für Zutaten darin befinden. Je nach Lebensmittel muss da auch ein Labor kontrollieren, ob die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.

Ansonsten muss man halt immer wieder mit entsprechenden Kontrollen rechnen, wo man eben auf die Hygiene hin überwacht wird. Das kann manchmal ewig dauern, bis man dran ist. Aber es geht auch anders und sie stehen recht oft vor der Tür und kontrollieren die Einhaltung der Hygienevorschriften.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Eine gesonderte Genehmigung in dem Sinne brauchst du nicht zwingend. Den Nachweis der Hygieneschulung, die bekommt man für relativ wenig Geld beim Gesundheitsamt. Ein paar Stunden zu hören und das war es an sich. Im Endeffekt bekommt man da nicht mehr erzählt, als man eh schon weiß. So Sachen wie, nach dem Toilettenbesuch die Hände waschen. Aufwendigere Schulungen gibt es auch und die halte ich durchaus für sinnvoll, wenn man sich selbstständig machen will. Da werden, je nach Kurs, auch so Sachen erklärt, wie man bestimmte Nachweise erbringt.

Eine Art Genehmigung braucht du an sich nur für bestimmte Bereiche. Die kann man aber mit ein wenig Phantasie leicht umgehen. Du darfst dich zum Beispiel nicht Bäckerei oder Metzgerei nennen, wenn du nicht entweder selber Metzger- oder Bäckermeister bist oder eben jemand einstellst, der den entsprechenden Nachweis hat. Auch darfst du ohne Meisterbrief keine Auszubildenden ausbilden. Auch hier kann man jemand einstellen. Die genauen Regelungen müssten da aber dann bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

Zur Hygiene generell. Klar kann man theoretisch alles in der eigenen Küche machen. Aber für das Arbeiten mit Lebensmitteln kann man nicht eben mal mit dem Holzbrettchen von Oma Lebensmittel zerkleinern. Grob gesagt, du bist in der Beweispflicht, falls jemand durch den Verzehr deiner Waren erkrankt. Solche Sachen, wie man eben die Belege erbringen kann und was man besser lassen sollte, lernt man eben in den oben genannten Schulungen. Wichtiges Stichwort wäre hier HACCP.

Bei dem genutzten Handwerkszeug gelten teilweise auch diverse Bestimmungen. Hier ist zu beachten, dass sowohl die Lebensmittelüberwachung (nennt sich je nach Bundesland auch anders), wie auch die Berufsgenossenschaften da zum Teil ihr Wörtchen mitreden wollen. Beide fordern diverse gesetzliche Regelungen ein. Mir ist in einem Fachlehrgang mal geraten worden, beide vorher mit ins Boot zu holen. Ist einfacher, wenn man vorher weiß, wie man was am besten macht, als wenn sie zur Abnahme kommen und dann Veränderungen wollen.

Versandhandel ist generell Thema für sich. Da du Pralinen ansprichst- denk an Regelungen über die Temperaturen beim Versand, Lagerhaltung und so weiter. Klar sollte auch sein, dass für alle Lebensmittel, die verpackt verkauft werden, egal auf welchem Wege, die Verpackunsverordnung noch wichtig ist. Genauso die Kennzeichnungsverordnung. Auf jedem Päckchen müssen genaue Angaben sein.

Wenn man sich, ohne Vorkenntnisse, wie eben eine Fachausbildung, in dem Bereich selbstständig machen will, würde ich erst mal versuchen ob es bei der örtlichen Handwerkskammer keine Beratungen dazu gibt. Die Handelskammern (Handels- nicht Handwerkskammer) bietet Existenzgründerseminare an, die zum Teil sogar kostenfrei sind. Ich weiß allerdings nicht, in wie weit die wirklich im Bereich Lebensmittel beraten können. Trotzdem ist so ein Existenzgründungsseminar sicherlich nicht die schlechteste Idee, vor allem wenn man die Waren auch versenden möchte, da dabei auch noch andere Punkte zu beachten sind, als die im Bereich Hygiene.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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