Wann und wie ausstehende Lohnzahlungen anmahnen?
Person A bekommt seinen Lohn immer Mitte des Monats. Am 15. Juni kam auch sein Lohn pünktlich. Aber der Lohn, der am 15. Juli kommen sollte ist bis heute, den 23. noch nicht angekommen. Der Chef meint, dass es wohl an der Bank liegt, die einen Fehler in der Buchung gemacht hat. Aber es ist nicht nur bei Person A so, sondern bei einigen Mitarbeitern. Komischerweise aber nicht bei allen Mitarbeitern.
Person A möchte es aber nicht so hinnehmen. Vor allem, weil am ersten auch die Miete und andere Dinge von seinem Konto gehen, will er, dass der Lohn doch spätestens in einer Woche auf seinem Konto ist. Wenn er aber den Chef anspricht meint er nur, dass er sich schon mit der Bank in Verbindung gesetzt hat. Insgesamt sind wohl ca. die Hälfte der Belegschaft davon betroffen.
Person A hat keine Rechtsschutzversicherung und ist auch in keiner Gewerkschaft. Wie kann Person A die ausstehende Lohnzahlung abmahnen auch ohne einen Anwalt einzuschalten? Wie sollte jetzt der Weg sein?
Ich denke ohne einen Anwalt lässt sich da nicht viel machen, auch eine etwaige Gewerkschaft würde das über einen Anwalt regeln lassen. Allerdings würde ich mir auch genau überlegen, ob ich schon nach einer Woche zu solch drastischen Schritten greifen würde. Es geht hier schließlich um den eigenen Arbeitsplatz und man will es sich ja auch nicht mit seinem Chef verspielen. Hat diese Person A denn keinen Dispo? Es sollte ja temporär möglich sein, das Konto etwas zu überziehen, bis die Situation mit der Bank geregelt wurde.
Person A sollte zunächst einmal ein Schreiben aufsetzen, in dem die ausstehende Auszahlung vom Lohn drin steht. Sollte die Firma darauf nicht den Lohn auf das Konto überweisen, ist der Gang zum Anwalt von großer Wichtigkeit. Dieser kann ebenfalls ein Schreiben an die Firma schicken und diese darin auffordern, dass der ausstehende Lohn an Person A ausgezahlt wird. Wenn diese Maßnahmen nicht greifen sollten, ist ein Termin beim Arbeitsgericht angebracht.
Außerdem sollten alle Betroffenen Klage erheben und gegebenenfalls auch bei der Hausbank nachfragen, ob es eventuell Probleme bei der Auszahlung des Lohnes gegeben hat. Je mehr Leute Klage erheben, desto größer sind auch die Chancen des Zuspruches.
Das "Anmahnen" der offenen Forderung kann (und sollte!) natürlich ohne Anwalt geschehen. Zumindest solange nicht klar ist, was der Grund für die verzögerte Auszahlung ist. Wenn es dem Unternehmen in dem Maße nicht mehr gut geht, dass schlicht Zahlungsschwierigkeiten bestehen, dann würde wohl auch ein Anwalt (den man selbst bezahlen müsste!) nicht viel bringen. Das ist erst anzuraten, wenn klar wird, dass der Arbeitgeber hier bewusst ein Spiel mit Mitarbeitern spielt, die er loswerden möchte.
In so einem Fall genügt bei einem vertrauensvollen Verhältnis ja schon das mündliche Anmahnen. Und wenn es ein versehen war, sollte der Fall abgeschlossen sein. Man kann natürlich die Sache etwas "sicherer" machen und die Forderung schriftlich einreichen. Ob jetzt ein Brief als Einschreiben in so einem Fall aber sinnvoll und hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln. Besser man übergibt den Brief persönlich und kann dann auch den Grund noch mal angeben. Dies dann in Gegenwart eines Zeugen oder aber man lässt sich den Empfang des Briefes quittieren. Das ist dann nicht "blöd", sondern zeigt nur professionelles Verhalten und unterstreicht, dass einem dieser Punkt einfach wichtig ist.
Erst wenn sich hier nichts tut und man sein Geld nicht bekommt oder aber diese Situation regelmäßig vorkommt, bedarf es sehr wahrscheinlich einer Hilfe von außen. Denn wenn dann der Arbeitgeber gar nicht in Not ist, so drückt ihn der Schuh wo anders und wenn jemand bewusst auf Konfrontation geht, ohne Aussicht auf Erfolg, ist ein ernstes Problem anzunehmen. Ohne Aussicht auf Erfolg deshalb, weil ja vermutlich vertraglich festgehalten wurde, wann der Lohn zu bezahlen ist (da gibt es dann keinen Spielraum).
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