Ausbildung oder Lehrgang zum Gefahrgutfahrer gesucht

vom 23.07.2012, 13:17 Uhr

Ein Bekannter von mir ist Berufskraftfahrer. Aber er hat keine Ausbildung oder einen Lehrgang gemacht um Gefahrgut zu transportieren. Da er zur Zeit arbeitslos ist, weil die Firma Konkurs angemeldet hat, möchte er sich dahingehend gerne weiterbilden und wollte sich erkundigen, ob man da eine neue Ausbildung machen muss oder einen Lehrgang. Was muss man machen, damit man als Gefahrgutfahrer arbeiten kann?

Wie lange dauert so eine Ausbildung / Weiterbildung oder dieser Lehrgang? Wie teuer ist so etwas? Kann man Zuschüsse vom Amt bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also wie es genau in Deutschland ist kann ich dir jetzt nicht sagen. Ich würde dir allerdings raten einfach mal zu dem Jobcenter deines Vertrauens zu gehen und dir Vorschläge bezüglich einer Umschulung geben lassen. Hier in Österreich ist es so dass Umschulungen meist gefördert werden und du somit eigentlich selber nichts bezahlen brauchst, dies ist natürlich von gewissen Kriterien begleitet.

Prinzipiell denke ich ist es kein Problem die Ausbildung über den 2ten Bildungsweg (so heißt es hier in Ö) zu absolvieren. Ansonsten kann ich dir noch den Rat geben dich ggf. bei einem Bildungsinstitut zu informieren.

» SkyintheseA » Beiträge: 17 » Talkpoints: 5,76 »


Wenn dein Bekannter ein richtiger Berufskraftfahrer und nicht nur jemand mit einem LKW-Führerschein ist, dann muss er nur den ADR-Schein machen um auch die nächsten Jahre Gefahrgut fahren zu dürfen. Ansonsten dürfte es sich für ihn eh bald erledigt haben, sofern er keine Aus- bzw. Weiterbildung zum Berufskraftfahrer gemacht hat. Die Ausbildung schließe ich jetzt mal aus, da man dort soweit ich weiß automatisch den Gefahrgutführerschein mit macht. Die Schnellschulung bzw Weiterbildung können all jene LKW-Fahrer machen, die zwar ohne Ausbildung aber bereits einige Jahre gewerblich gefahren sind. Diese Schulung besteht aus mehreren Teilen, die an bestimmten/vorgegebenen Tagen gemacht werden können und ist natürlich auch nicht kostenlos. Wenn er diese nicht hat sollte er sich unbedingt umgehend darum beim Arbeitsamt kümmern. Ansonsten darf er sonst bald nicht mal mehr Kartoffeln ausliefern.

Hat er dies schon alles hinter sich und benötigt wirklich nur noch den ADR-Schein, dann kann er ihn innerhalb einer Woche machen. Je nachdem welche Kurse angeboten werden und wie flexibel man selber ist sind das 2-5 Tage Unterricht und ein weiterer Tag für die Abschlussprüfung, in der man lediglich ein paar Fragen beantworten muss. Es gibt für bestimmte Gefahrgutklassen weitere "Aufbaukurse", die man absolvieren muss. Aber auch das sind so Minivorträge, die man nicht als Umschulung bezeichnen kann. Am besten ist es wenn er selber mal bei der Dekra nachfragt. Diese bieten solche Kurse an und können deinem Bekannten auch gleich die Kosten nennen.

Wenn ich mich richtig erinnere liegt der Basiskurs zwischen 250-300€ und der große ADR-Schein irgendwo bei 500€. Wichtig zu wissen wäre wohl auch, dass der ADR-Schein nicht ewig gültig ist. Es gibt viele Spediteure, die in ihre Fahrer investieren und denen auch die Kurse bezahlen aber eben auch jene, die die Fahrer selber zahlen lassen. Daher wird wohl auch das Jobcenter bzw. der Sachbearbeiter, selbst wenn der Arbeitssuchende durch den ADR-Schein bessere Vermittlungschancen hätte, nicht zahlen müssen.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sonty hat geschrieben:Ansonsten dürfte es sich für ihn eh bald erledigt haben, sofern er keine Aus- bzw. Weiterbildung zum Berufskraftfahrer gemacht hat. Die Ausbildung schließe ich jetzt mal aus, da man dort soweit ich weiß automatisch den Gefahrgutführerschein mit macht.

Die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer beinhaltet nicht die Ausbildung zum Transportieren von Gefahrgütern. Diese beiden Schulungen kann man kombinieren, muss man aber nicht.

Die Ausbildung erfolgt bei Fahrschulen, die die Berechtigung dazu haben. Diese Fahrschulen legen dann auch den Preis fest. Man kann zunächst einen Basiskurs und dann einen Aufbaukurs belegen, beides kann man auch in einem Zuge durchführen. Wichtig ist dann die Weiterführung aller 5 Jahre.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Eine ist unter anderem tatsächlich durch die Agentur für Arbeit möglich. Hier sollte man dann aber gezielt bei dem Bearbeiter nachfragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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